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Vorlage - 2023/23-265  

Betreff: Nachtragshaushalt und -Satzung 2023
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Amtsausschuss Nordstormarn Entscheidung
11.05.2023 
Sitzung des Amtsausschusses Nordstormarn ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1.1_23 N-HH Satzung 2023  
1.2_23 1. Änderung Stellenplan 2023  

Beschlussvorschlag:

 

Der Amtsausschuss beschließt den 1. Nachtragshaushaltsplan und die
1. Nachtragshaushaltssatzung des Amtes Nordstormarn für das Jahr 2023 in der vorgelegten Form.

 

 

 

 


Sachverhalt:

Der vorliegende Entwurf des Berichtes des Gemeindeprüfungsamtes des Kreises Stormarn über die Ordnungsprüfung des Amtes Nordstormarn für die Haushaltsjahre 2010 – 2021 enthält 148 Empfehlungen mit Korrekturen/ Verbesserung der Verwaltungsabläufe.

 

Diese werden in den kommenden Jahren durch das Amt Nordstormarn umzusetzen sein.

 

Ca. 65% dieser Empfehlungen betreffen den Zuständigkeitsbereich der Kämmerei.

Neben relativ kurzfristig umzusetzenden Verbesserungen sind auch sehr komplexe Themenbereiche enthalten, welche neben dem Tagesgeschäft eine erhebliche Arbeitsbelastung darstellen.

 

Dies sind insbesondere:

 

  1. Korrektur der Eröffnungsbilanzen 2010 entsprechend den Feststellungen des GPA aus der 2014 erfolgten Prüfung
     
  2. Vorbereitung des Amtes und der Gemeinden auf die Auswirkungen
    durch den § 2b UStG (Ende der Übergangsfrist 31.12.2024)
     
  3. Etablierung eines Internen Kontrollsystems (IKS)
     
  4. Kostenrechnende Einrichtungen
    1. Überarbeitung der Abwassersatzungen, insbesondere mit Trennung von Schmutz- und Niederschlagswasser inkl. Einführung von Satzungen (Gebühren) zur Niederschlagswasserbeseitigung
    2. Erstellung ordnungsgemäßer Vorauskalkulationen
    3. Erstellung der aktuellen Betriebsabrechnungen (ab 2021)
    4. Korrektur der Betriebsabrechnungen der Vorjahre
       
  5. Erneuerung der Beitragssatzungen inkl. ordnungsgemäßer Beitragskalkulation,
    inklusive der ordnungsgemäßen Abrechnung der Baugebiete
     
  6. Vorbereitung und Durchführung von Inventuren im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten

 

Das Gemeindeprüfungsamt hat für die Punkte 4. und 5. explizit davon abgeraten, diese an Dienstleister zu vergeben, da diese qualitativ nicht mehr genügen, die Arbeitsbelastung im Amt durch die erforderliche Bereitstellung der Daten fast der bei Eigenleistung entspricht und zudem entsprechende Kenntnisse der Materie im Haus erforderlich sind, um diese Zuarbeiten zu erbringen.

 

Eine personelle Verstärkung der Kämmerei mit hochqualifiziertem Personal ist somit unausweichlich, um die angezeigten Missstände in einem vertretbaren Zeitrahmen beheben zu können.

 

Entsprechend Gemeindeordnung § 80 Absatz 2, 4. ist eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eingestellt

werden sollen und der Stellenplan die entsprechende Stelle nicht enthält.

 

Der Beschluss zur anhängenden Nachtragshaushaltssatzung und –Planung 2023 ist somit aufgrund der Schaffung einer zusätzlichen Stelle (Nr. 29) in der Kämmerei erforderlich.

 

Der anliegende Stellenplan wurde entsprechend erweitert.

 

Redaktionell wurde im Stellenplan zudem eine Stelle, die zuvor der Kämmerei angehörte (Vollstreckung Außendienst), vollständig dem Ordnungsamt zugeordnet (lfd. Nr. 21).

 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Aufgrund der neu geplanten Stelle entsteht ein zusätzlicher Personalaufwand in Höhe von

  • rd. 48.200 EUR               in 2023 (01.06.- 31.12.),
  • rd. 82.600 EUR               ab 2024 (volles Jahr).

 

In der ursprünglichen Planung des Haushaltsplanes 2023 wurden die Personalkosten-ansätze für alle Stellen bereits ab Anfang des Jahres gerechnet.

Aufgrund der tatsächlich deutlich späteren Besetzung der neu geplanten Stellen (z.B. neue Beamtenstelle im Hauptamt erst zum 01.09.2023), entstehen Einsparungen, welche zur Deckung der Ausgaben für die neue Stelle in der Kämmerei verwendet werden können.

 

Insofern entstehen zusätzliche finanzielle Auswirkung auf den Gesamthaushalt voraussichtlich erst ab 2024 und werden in der nächsten Haushaltsplanung berücksichtigt.

 

Aus der organisatorischen Änderung Kämmerei/ Ordnungsamt ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen.

 


Anlage/n:

Anlagen:
 

  1. Nachtragshaushalt 2023
    1. Nachtragshaushaltssatzung 2023
    2. Stellenplan 2023 neu


 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.1_23 N-HH Satzung 2023 (57 KB)      
Anlage 2 2 1.2_23 1. Änderung Stellenplan 2023 (68 KB)      
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