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Vorlage - 2023/13-185  

Betreff: Haushaltssatzung mit Plan 2023 (Beschluss 2023 mit JA 2021) - Korrektur Gewerbesteuerhebesatz
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
08.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
1.0_13 Satzung HH 2023  
1.1_13 HQ-EP HH 2023  
1.2_13 HQ-FP HH 2023  
1.3_13 EP HH 2023  
1.4_13 FP HH 2023  
1.5_13 Investitionsübersicht HH 2023  
1.6_13 Büdgetübersicht 2023  
2.1_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse JF Havighorst 2023  
2.3_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Steinfeld 2023  
2.2_Haushaltsplanung Kameradschaftkasse FF Havighorst 2023  
3.0_13 HH 2023  
4.0_13 JA 2021 - nur Zahlenwerk  

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Hebesätze werden festgesetzt auf
     
    1. Grundsteuer A: 315 v.H.
    2. Grundsteuer B: 315 v.H.
    3. Gewerbesteuer: 310 v.H.

 

2.

Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1.

werden der Haushaltsplan und die Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorstr das

Haushaltsjahr 2023 ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

  •  
  •  

 

3.

Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz werden die Ein- und Ausgabepläne für das Jahr 2023 für das durch die Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Feldhorst verwaltete Sondervermögen genehmigt.

Zur Verwaltung dieses Sondervermögens ermächtigt die Gemeindevertretung gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Gemeindewehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.

Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von EUR 2.000,00 (Bürgermeister)/ EUR 1.000,00 (Gemeindewehrführer) im Einzelfall nicht überschritten wird.


 


Sachverhalt:

Erläuterung zum korrigierten Beschluss:

Im Rahmen der Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst am 05.04.2023 beschloss die Gemeindevertretung den Haushaltsplan und die Haushaltssatzung 2023.

Aufgrund eines Fehlers der Verwaltung enthielt der Beschluss einen Gewerbesteuerhebesatz in Höhe von 315%, was einer Erhöhung von 310% um 5%-Punkte entspricht.

 

Im Rahmen der Ausfertigung der Haushaltssatzung enthielt diese den von der Gemeindevertretung gewünschten Gewerbesteuerhebesatzes in Höhe von 310%.

 

Da die ausgefertigte Haushaltssatzung fehlerhaft nicht dem Beschluss der Gemeindevertretung entspricht, ist diese ungültig und die Veröffentlichung dadurch auch nicht rechtskräftig.

 

Insofern kann durch Beschluss der Gemeindevertretung der anhängenden Haushaltssatzung, anschließender korrekter Ausfertigung und Veröffentlichung der durch die Gemeindevertretung gewünschte Zustand realisiert werden.


[Ab hier wie ursprüngliche Vorlage:]

 

I. Haushaltserlass 2023 Jahresabschluss 2021 Aktualisierung Haushaltsplan 2023

 

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 muss zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung und Planung 2023 der Jahresabschluss 2021 vorliegen, da dieser als Grundlage für die Beratung der geplanten Entwicklung des Haushaltes unverzichtbar ist.

Dieser Beschlussvorlage ist somit der Jahresabschluss (Bilanz, Ergebnis- und Finanzplan) als Anlage beigefügt.

 

 

Berücksichtigte Änderungen entsprechend Beschluss der Gemeindevertretung Feldhorst in

der Sitzung am 07.12.2022:

 

  1. Einplanung von EUR 100.000,- für die Sanierung des Buswendeplatzes
    (Sanierung als Unterhaltung) 541010.5221103 erhöht auf EUR 100.000,-
     
  2. Grundsteuer B bleibt bei 315 % bestehen.
     
  3. Der Verfügungsrahmen des Bürgermeisters wird auf EUR 2.000,- erhöht.
     

 

Aufgrund der verbesserten Datenlage sind die folgenden Werte aktualisiert worden:

 

  1. Die aktuelle Steuerschätzung und die vorläufige Festsetzung des Kommunalen Finanzausgleichs sind in die Kalkulation eingeflossen und verbessern die Ertragslage um ca. EUR 20.000,-.
     
  2. Die Schulkostenbeitragszahlungen an Reinfeld in Höhe von EUR 289.500,- entsprechend der gesonderten Vorlage.
     
  3. Sanierung des Buswendeplatzes (s. 1.)
    1. Erhöhung der geplanten Ausgaben auf EUR 180.000,-
    2. Planung als Investition da Ausbau, bauliche Veränderungen und Bezuschussung durch eine Zuwendung des Landes SH
       
  4. Errichtung des Vererdungsbeckens
    1. Erhöhung der geplanten Ausgaben auf EUR 450.000,-
    2. Vorziehen des Baubeginns aus 2024 nach 2023


 

II. Haushaltsentwicklung 2022

 

Unter der Voraussetzung, dass sämtliche geplanten Aufwendungen bis zum Jahresende auch tatsächlich verursacht werden, wird das Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit r 2022 mit einem ca. EUR 20.000,- voraussichtlich unter dem bisherigen Planwert in Höhe von EUR 110.600,- liegen.

Dies ist insbesondere begründet durch gegenüber der Planung deutlich höheren Ausgaben im Bereich der Unterhaltung von Straßen, gestiegenen Kosten für die Realisierung des Wasserzählertausches und der Unterhaltung der Kläranlagen und weiteren Gebäude (TEUR 72).

 

 

III. Grundlagen und Rahmenbedingungen

 

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2023, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2020, 2021 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2022 (vgl. auch Ausführungen zu I.).

 

 

Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2023 vom 15.09.2022 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2023 maßgebend.

 

Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2023 sind daher ebenso vorläufig.

 

Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2021 bis zum 30. Juni 2022 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

 

a) Gewerbesteuerumlage

Der Gewerbesteuerumlagesatz verbleibt wie im Jahr 2022 auf 35,0 %.

 

 

b) bedarfsunabhängige Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuermehreinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG (früher § 25 FAG Familienlastenausgleich).

Der bedarfsunabhängigen Zuweisungen von bestimmten Umsatzsteuereinnahmen des Landes an die Gemeinden nach § 32 FAG betragen für das Jahr 2022 rund 158,9 Mio. Euro.

Die Verteilung erfolgt nach dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer geltenden Schlüsselzahlen. Für die Gemeinde Feldhorst entspricht dies einem Betrag von ca.
EUR 38.184,- für das Jahr 2023.

 

 

c) Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden zum Ausgleich bedarfstreibender Flächenlasten

nach § 10 FAG

Die Gemeindestraßenkilometer für die Gemeinde Feldhorst wurden auf 12,30km festgelegt. Je Kilometer erfolgt in 2023 eine Zuweisung in Höhe von EUR 4.515,-, somit

insgesamt EUR 55.535,-.


 

d) Kita- Reformgesetz

Die Grundlage der Finanzierung des neuen Systems ist eine gesetzlich normierte Standardqualität als Voraussetzung für die Beteiligung an der öffentlichen Förderung. Auf dieser Basis erfolgt die Berechnung eines nach Betreuungsstunden und Alter der Kinder differenzierten sowie jährlich dynamisierten Gruppenfördersatzes für die Referenzkita Schleswig-Holstein. Mit dem Standard-Qualitäts-Kosten-Modell (SQKM) werden die Fördersätze berechnet. Gleichzeitig sollen die Finanzierungsregelungen für Kitas und Tagespflege harmonisiert werden. Für die an die Tagespflegepersonen zu zahlende laufende Geldleistung werden auf Grundlage einer transparenten Berechnung landesweite Mindestsätze festgelegt, die eine Mindestvergütung sicherstellen sollen.

 

Entsprechend der Vorgaben zahlen die Gemeinden pauschal „Wohngemeindeanteile“ basierend auf der Kinderzahl der Gemeinde in die „SQKM-Finanzierung“ ein: 361110.5312010 ca. EUR 95.000,-.

 

An Gemeinden mit Kitas (Standortgemeinden) werden entsprechend der Qualität und Anzahl der angebotenen Kita-Plätze SQKM-Mittel ausgezahlt, welche von der Standortgemeinde an die jeweilige Kita gezahlt werden (361130.4481000).

In 2023 sind dies für Feldhorst ca. EUR 138.000,-.

 

Die Zahlung der erhalten SQKM-Mittel an den Träger erfolgt über 361130.5312100.

 

Sollten die erhaltenen SQKM-Mittel nicht zu einer Deckung der laufenden Kosten der Kita führen, übernimmt die Standortgemeinde zusätzlich den Defizitausgleich (ca. EUR 32.000,-).

So zahlt Feldhorst in 2023 über 361130.5312100 voraussichtlich EUR 170.000,- aus.

 

 

e) Kreisumlage, Amtsumlage

Aktuell wird im Kreistag des Kreises Stormarn die rückwirkende Reduzierung der Kreisumlage für 2022 von 28,0 v.H. um bis zu 1,5%-Punkte auf 26,5 v.H. beraten.

Die geänderte Umlage wurde im vorliegenden Haushaltsentwurf entsprechend berücksichtigt.

 

Die Amtsumlage verbleibt voraussichtlich in 2023 bei 22,0 v.H. (wie in 2022).

 

 

f) Zuweisungen an allgemeinbildende Schulen

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2022 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2020 und 2021 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2022 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor. Tendenziell muss weiter mit steigenden Aufwendungen dafür gerechnet werden.

 

[neu]

Die Stadt Reinfeld hatte in Ihren Abrechnungen der Schulkostenbeiträge für die Jahre 2018-2020 erhebliche Nachforderungen an die amtsangehörenden Gemeinden gestellt (ca. TEUR 883).

Die darauffolgenden Überprüfungen und Begutachtungen der Abrechnungen führten zu einer erheblichen Verzögerung und dem vollständigen Stopp der Zahlung von Schulkostenbeiträgen an die Stadt Reinfeld. Insbesondere sind bisher auch für die Jahre 2021 und 2022 keine Zahlungen geleistet worden.

r die eventuell auszugleichenden Verbindlichkeiten sind in den Jahresabschlüssen 2019 2022 in den Produkten 211010 (MCS), 218210 (IKS) und 221010 (EKS) Rückstellungen, zu bilden.

Die Höhe der Rückstellungen betragen in Summe für die Gemeinde Feldhorst
EUR 289.441,69.

Das jetzt vorliegende Gutachten der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft TreuKom GmbH bestätigt die formale und rechnerische Richtigkeit der Abrechnungen (s. Anhang).

Aus Sicht der Verwaltung gibt es keinen Zweifel an den Prüfergebnissen durch die TreuKom.

Der Amtsdirektor Herr Jörg Tietgen empfiehlt daher, die noch offenen Schulkostenbeiträge aus den Jahren 2018 bis 2022 an die Stadt Reinfeld zu zahlen.

Dies sollte im Anschluss an die Genehmigung des Haushaltes durch die Kommunalaufsicht durch die Auflösung der Rückstellungen und die damit verbundene Zahlung an Reinfeld realisiert werden.

Die vorliegende Haushaltsplanung der Gemeinde Feldhorstr das Haushaltsjahr 2023 ist um diese Zahlungen erweitert worden.

Systembedingt ist die Auflösung der Rückstellung und Zahlung an Reinfeld nur dadurch darstellbar, indem die Erträge aus der Auflösung der Rückstellungen auf dem Konto 4582601 abgebildet werden und die „Zahlung“ an Reinfeld auf dem auszahlungswirksamen Aufwandskonto 5452101 (Auszahlung auf Konto 7452000).

 

 

g) Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst

Die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Feldhorst hat im Zuge der Haushaltsplanung ihre Bedarfe mit eingebracht.

 

 

h) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2023 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern angehoben:

 

 Grundsteuer A von 302% auf 303%

 Grundsteuer B von 367% auf 368%

 Gewerbesteuer von 309% auf 310%

 

 

 

Aktuell wäre daher grundsätzlich anzuraten, dass die Gemeinde Feldhorst ihren Hebesatz für die Grundsteuer B dem Nivellierungssatz anpasst, indem dieser schrittweise von 315% um insgesamt 53 Prozentpunkte auf 368% angehoben wird.

 

 

 

 

IV. Ergebnisplanr das Jahr 2023

 

Im Wesentlichen beinhaltet der Haushalt die Erträge und Aufwendungen der laufenden Haushaltswirtschaft unter Einbeziehung der unter Ziffer I. dargestellten Änderungen.

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt.

 

Die leichte Verschlechterung des Ergebnisses im Vergleich zur Haushaltsplanung 2022 resultiert größtenteils aus den geplanten Energiepreissteigerungen (Steigerung der Position 13 - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen), welche neben den allgemeinen Preissteigerungen die erhöhten Steuereinnahmen und Schlüsselzuweisungen überkompensieren.

 

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem positiven Ergebnis in Höhe von EUR 29.200,-.

 

 

 

V. Finanzplanr das Jahr 2023

 

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und r den investiven Teil des Finanzplans eine Investitionsübersicht (Investitionen ab EUR 10.000,-). Auch hierzu wird auf die Anlage der Beschlussvorlage Bezug genommen.

 

Im Saldo der Ein- und Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kann die Gemeinde entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2023 ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen negativen Saldo von EUR 186.400,- vor.

Im Wesentlichen entsteht dieses erhebliche Defizit durch die Auszahlung der Schulkostenbeiträge an die Stadt Reinfeld.

 

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes nimmt die Liquidität aufgrund der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit (EUR 646.600,-) zum Ende des Haushaltsjahres 2023 voraussichtlich um EUR 817.900,- ab.

 

Der Kassenbestand der Gemeinde Feldhorst zum 31.12.2022 beträgt EUR 2.104.489,48,-.

 

In der Finanzplanung wird in 2022 der Planwert dargestellt, welcher mit EUR 2.063.153,58 etwas niedriger ist als der tatsächliche Kassenbestand.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen hren zu Veränderungen.

 

 

 

 

VI. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

 

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen.

Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen.

Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Der Vorlage ist dazu abschließend die Haushaltsplanung für das Jahr 2023 beigefügt.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Basierend auf dem realen Kassenbestand der Gemeinde Feldhorst zum 31.12.2022 wird dieser bei Umsetzung der Haushaltsplanung im laufenden Jahr bis zum 31.12.2023 um EUR 817.900,- sinken auf ca. EUR 1.286.589,48.


 


Anlage/n:

Anlagen:

 

  1. Haushaltssatzung und -Planung 2023 in Einzeldateien
    1. Haushaltssatzung
    2. Haushaltsquerschnitt Ergebnisplanung 2023
    3. Haushaltsquerschnitt Finanzplanung 2023
    4. Ergebnisplan 2023 (Kontenübersicht)
    5. Finanzplan 2023 (Kontenübersicht)
    6. Investitionsplan
    7. Budgetübersicht

 

  1. Haushaltsplanung der Kameradschaftskassen 2023
     
  2. Haushaltssatzung und -Planung 2023
    vollständiges Paket inklusive Teil-Ergebnis- und –Finanzplan
     
  3. Jahresabschluss 2021 (Bilanz, Ergebnis- und Finanzrechnung)

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1.0_13 Satzung HH 2023 (136 KB)      
Anlage 2 2 1.1_13 HQ-EP HH 2023 (83 KB)      
Anlage 3 3 1.2_13 HQ-FP HH 2023 (72 KB)      
Anlage 4 4 1.3_13 EP HH 2023 (95 KB)      
Anlage 5 5 1.4_13 FP HH 2023 (109 KB)      
Anlage 6 6 1.5_13 Investitionsübersicht HH 2023 (48 KB)      
Anlage 7 7 1.6_13 Büdgetübersicht 2023 (38 KB)      
Anlage 8 8 2.1_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse JF Havighorst 2023 (48 KB)      
Anlage 9 9 2.3_Haushaltsplanung Kameradschaftskasse FF Steinfeld 2023 (985 KB)      
Anlage 10 10 2.2_Haushaltsplanung Kameradschaftkasse FF Havighorst 2023 (103 KB)      
Anlage 11 11 3.0_13 HH 2023 (4054 KB)      
Anlage 12 12 4.0_13 JA 2021 - nur Zahlenwerk (4536 KB)      
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