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Vorlage - 2023/16-096  

Betreff: Genehmigungsantrag nach § 4 BImSchG auf Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen im Außenbereich von Heilshoop
hier: Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heilshoop Entscheidung
30.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Zuwegungs- und Erschließungskonzept zum WP Heilshoop  
Übersichtsplan Zuwegung (Stand: 16.05.2023)  

Beschlussvorschlag:

 

Der stellvertretenen Bürgermeisterin wird empfohlen, dass gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB für Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen auf den Flurstücken 74 und 60 der Flur 5 in der Gemarkung Heilshoop zu erteilen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. rgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

 

Das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein, Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Süd, Lübeck (heute: Landesamt für Umwelt) hat mit Schreiben vom 11.11.2021, eingegangen am 15.11.2021, erstmals die Antragsunterlagen zur Genehmigung nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) für „Errichtung und Betrieb von 2 Windkraftanlagen vom Typ ENERCON E-138 EP3 E2 mit je 4,2 MW, einer Nabenhöhe von je 130,07 m, einem Rotordurchmesser von je 138,25 m und einer Gesamthöhe von 199,2 m im Außenbereich von Heilshoop“ übersandt. Antragstellerin ist die Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Lübeck (TraveEE).

 

Die Gemeindevertretung hat sich mit dem Antrag in ihrer Sitzung am 22.11.2021 befasst und der stellvertretenden Bürgermeisterin empfohlen, dass erforderliche gemeindliche Einvernehmen nach § 36 Abs. 1 BauGB aufgrund der fehlenden gesicherten Erschließung nicht zu erteilen. Die Hintergründe können den Beschlussvorlagen 2021/16-069 und 2021/16-075 entnommen werden. Die negative Stellungnahme (Einvernehmensverweigerung) ist gemäß Beschluss vom Amt Nordstormarn entsprechend für beide Windkraftanlagen gefertigt und versandt worden.

 

Die Antragstellerin musste auch aus diesem Grund ihre Antragsunterlagen überarbeiten und ergänzen. Es ist ein neues Zuwegungs- und Erschließungskonzept erstellt worden. Dieses ist als Anlage beigefügt. Es ist beabsichtigt, den gemeindlichen Wirtschaftsweg „Weg zu den Bullenkoppeln“ als dauerhafte Zuwegung für Kontroll- und Wartungsfahrten zu nutzen. Während der Bauphase soll und muss er aber auch als Rettungsweg und Zuwegung für die Bauleute und Baufahrzeuge dienen. Hierfür bietet die TraveEE den Abschluss eines Sondernutzungsvertrages und den Ausbau des Weges im erforderlichen Umfang an. Der Schwerlastverkehr soll vollständig von Süden entlang der BAB A20 erfolgen.

 

Gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB gilt das Einvernehmen der Gemeinde als erteilt, wenn es nicht binnen zwei Monaten nach Eingang des Ersuchens der Genehmigungsbehörde verweigert wird. Die Gemeinde Heilshoop ist mit Schreiben vom 06.04.2023 vom Landesamt für Umwelt, Abteilung Technischer Umweltschutz, Regionaldezernat Süd zur Prüfung und Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens aufgefordert worden. Das Schreiben ist per Fax am 06.04.2023 eingegangen. Die Frist zur Einvernehmensverweigerung endet damit am 05.06.2023.

 

Das Vorhaben ist grundsätzlich im Vorranggebiet PR3_STO_002 zulässig, da dieses Vorranggebiet genau für den Zweck festgesetzt wurde. Die Antragsunterlagen enthalten jedoch keine Aussagen darüber, dass die ebenfalls in § 35 Abs. 1 Satz 1 BauGB geforderte ausreichende Erschließung gesichert ist. Zu den Mindestanforderungen an eine gesicherte Erschließung gehören die Wegeanbindung, die Abwasserbeseitigung und die Trink- und Brauchwasserversorgung. Die Erschließung gilt als gesichert, wenn damit gerechnet werden kann, dass sie bis zur Bauwerksinbetriebnahme funktionsfähig hergestellt ist und für die Betriebsdauer zur Verfügung steht.

Gemäß Angaben der Antragstellerin fällt grundsätzlich kein Abwasser an. Das witterungsbedingte Niederschlagswasser soll entlang der Anlagenoberfläche über das Fundament ins Erdreich abgeleitet und dort versickert werden. Eine Frischwasserversorgung ist nicht vorgesehen.

 

Die verkehrliche Erschließung im Sinne des Baugesetzbuches gilt als gesichert, wenn damit gerechnet werden kann, dass diese bis zur Bauwerksinbetriebnahme funktionsfähig hergestellt ist und für die Betriebsdauer zur Verfügung steht. Erklärt sich der Investor dazu bereit, eine ungeeignete Zuwegung in dem notwendigen Umfang auf seine Kosten selbst herzustellen oder der Gemeinde die Kosten hierfür zu erstatten, hat die Gemeinde kaum eine Möglichkeit, sich dem zu verweigern. Die TraveEE bietet der Gemeinde diesen Ausbau an.

 

Der Wirtschaftsweg soll zwar auch in der Bauphase genutzt werden, aber nicht mehr für den Schwerlastverkehr. Mit Inbetriebnahme der Windkraftanlagen wird der Weg nur noch für Kontroll- und Wartungsfahrten genutzt werden. Auch aufgrund des Ausbauangebotes und den Abschluss des Wegenutzungsvertrages bestehen verwaltungsseitig keine Bedenken zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens auf Basis der ergänzten Antragsunterlagen vom 06.04.2023.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Entscheidung über das Gemeindliche Einvernehmen hat keine finanziellen Auswirkungen für die Gemeinde.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Zuwegung- und Erschließungskonzept zum WP Heilshoop

Übersichtsplan Zuwegung (Stand: 16.05.2023)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Zuwegungs- und Erschließungskonzept zum WP Heilshoop (1518 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtsplan Zuwegung (Stand: 16.05.2023) (9586 KB)      
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