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Vorlage - 2023/16-097  

Betreff: Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen im Außenbereich von Heilshoop
Sondernutzungsvertrag über die Nutzung von Straßen und Wegen für die Erschließung des Windparks "Heilshoop"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heilshoop Entscheidung
30.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Sondernutzungsvertrag über die Nutzung von Straßen und Wegen für die Erschließung des Windparks "Heilshoop"  
Übersichtsplan Zuwegung (Stand: 16.05.2023)  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Vertrag für die Sondernutzung von Straßen und Wegen der Gemeinde Heilshoop für die Errichtung und den Betrieb zweier Windkraftanlagen (mit folgenden Änderungen) abzuschließen.

 

Die 1. stellv. Bürgermeisterin wird ermächtigt, den Vertrag zu unterzeichnen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 


Sachverhalt:

 

Informationen zur geplanten Errichtung der Windenergieanlagen können den Beschlussvorlagen 2023/16-096, 2021/16-069, 2021/16-070 und 2021/16-075 sowie 2023/16-098 entnommen werden.

 

Die Gemeindevertretung hat sich in ihrer Sitzung am 22.11.2021 bereits mit einem „Vertrag zur Nutzung und Ausbau gemeindeeigener Flächen für Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen“ befasst. Dem damals vom Antragsteller, der Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Lübeck (TraveEE) vorgelegten Vertragsentwurf wurde nicht zugestimmt. Die Verwaltung und die stellvertretende Bürgermeisterin wurden beauftragt, einen Vertrag mit folgenden Inhalten auszuarbeiten:

 

  • Ausbau des Wirtschaftsweges (Flurstück 7 der Flur 5, Gemarkung Heilshoop) im erforderlichen Umfang, inkl. Instandhaltung und Nutzung,
  • Entgelt und Entschädigung für die Nutzung des Wirtschaftsweges (Flurstück 7 der Flur 5, Gemarkung Heilshoop),
  • Verkehrssicherung- und Unterhaltungspflicht für die Anlagen einschließlich der Betriebswege,
  • Nutzung der Gemeindestraßen inkl. Herrichtung im erforderlichen Umfang,
  • Rückbau der Windkraftanlagen und Wiederherstellung der Wege nach Betriebsaufgabe,
  • Haftungsansprüche für Schäden im Zusammenhang mit Herstellung, Betrieb und Rückbau der Windkraftanlagen,
  • Wiederherstellung der Knicks nach Fertigstellung bzw. Ersatz für notwendige Beseitigung.

 

Die Antragstellerin musste ihre Antragsunterlagen überarbeiten und ergänzen. Nunmehr ist ein neues Zuwegungs- und Erschließungskonzept erstellt worden. Es ist beabsichtigt, den gemeindlichen Wirtschaftsweg „Weg zu den Bullenkoppeln“ als dauerhafte Zuwegung für Kontroll- und Wartungsfahrten zu nutzen. Während der Bauphase soll und muss er aber auch als Rettungsweg und Zuwegung für die Bauleute und Baufahrzeuge dienen. Hierfür bietet die TraveEE den Abschluss eines Sondernutzungsvertrages und den Ausbau des Weges im erforderlichen Umfang an. Der Schwerlastverkehr soll vollständig von Süden entlang der BAB A20 erfolgen. Diese veränderte Verkehrsführung hat Auswirkungen auf die Inanspruchnahme des Wirtschaftsweges und der Gemeindestraße. Diese werden ein einem geringeren Umfang genutzt.

 

Es liegt ein neuer Vertrag vor, der zwischen Verwaltung, der stellvertretenden Bürgermeisterin und der TraveEE abgestimmt ist. Dieser beinhaltet neben dem Weg zu den Bullenkoppeln auch die Gemeindestraße Hauptstraße-Hauberg von der Anbindung auf die Landesstraße L 71 bis zu Gemeindegrenze Badendorf. Die von der Gemeindevertretung gewünschten Inhalte sind, so weit wie möglich, eingearbeitet.

 

Verwaltungsseitig wird die Annahme des anliegenden Vertrages empfohlen.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Durch den Abschluss des Vertrages entsteht der Gemeinde Heilshoop kein finanzieller Nachteil. Der Vertragspartner verpflichtet sich, Schäden an den Straßen und Wegen der Gemeinde, die der Errichtung und dem Betrieb der Windkraftanalgen zugeordnet werden können, auf seine Kosten zu beseitigen bzw. die Aufwendungen zu erstatten. Zur Sicherung wird hierfür eine Bürgschaft hinterlegt. Die Gemeinde erhält ab Inbetriebnahme pro Windkraftanlage eine jährliche Entschädigung in Höhe von 1.000 Euro netto (= 1.190 Euro brutto).

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

Sondernutzungsvertrag über die Nutzung von Straßen und Wegen für die Erschließung des Windparks "Heilshoop"

Übersichtsplan Zuwegung (Stand: 16.05.2023)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Sondernutzungsvertrag über die Nutzung von Straßen und Wegen für die Erschließung des Windparks "Heilshoop" (1392 KB)      
Anlage 2 2 Übersichtsplan Zuwegung (Stand: 16.05.2023) (9586 KB)      
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