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Vorlage - 2023/16-098  

Betreff: Errichtung und Betrieb zweier Windkraftanlagen im Außenbereich von Heilshoop
Vertrag gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-2023)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Heilshoop Entscheidung
30.05.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Heilshoop geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanalgen) für die Gemeinde Heilshoop  
Beiblatt zum Vertrag zur fianziellen Beteiligung von Kommunen an WEA  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, dass Angebot der Trave Erneuerbare Energien GmbH Co. KG zum Abschluss eines Vertrages zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6. Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 anzunehmen.

 

Die 1. stellv. Bürgermeisterin wird ermächtigt, den als Anlage beigefügten Vertrag (mit folgenden Änderungen) zu abzuschließen.

 

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen bzw. Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

.


Sachverhalt:

Informationen zur geplanten Errichtung der Windenergieanlagen können den Beschlussvorlagen 2023/16-096, 2021/16-069, 2021/16-070 und 2021/16-075 sowie 2023/16-097 entnommen werden.

 

 

Gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz - EEG 2023) sollen die Betreiber von Windenergieanlagen an Land Gemeinden, die von derartigen Anlagen betroffen sind, finanziell beteiligen. Hierfür dürfen die Anlagenbetreiber den betroffenen Gemeinden eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung anbieten. 

 

Bei Windenergieanlagen an Land darf der Anlagenbetreiber den betroffenen Gemeinden gemäß § 6 Abs. 2 EEG 2023 Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Gemeindegebiet sich zumindest teilweise innerhalb eines Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte der Windenergieanlage befindet. Bei mehreren betroffenen Gemeinden ist die Zahlung allen betroffenen Gemeinden anzubieten. Der Gemeindeanteil wird dann entsprechend des Anteils des jeweiligen Gemeindegebiets an der Umkreisfläche der Anlage aufgeteilt.

 

Die Trave Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG, Lübeck beabsichtigt die Errichtung zweier Windenergieanlagen auf dem Gebiet der Gemeinde Heilshoop.

Sie bietet der Gemeinde Heilshoop den beschriebenen freiwilligen Betrag ohne Gegenleistung an. Der beigefügte Vertrag entspricht dem aktuellen Mustervertrag der Fachagentur Windenergie zur Regelung der finanziellen Beteiligung von Kommunen an der Windenergie. Zur Erläuterung ist das von der Fachagentur Windenergie an Land erstellte Beiblatt zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 als Anlage beigefügt. Weitere Informationen zu dem Thema sind abrufbar unter https://www.fachagentur-windenergie.de/themen/akzeptanz/mustervertrag/.

 

Verwaltungsseitig wird die Annahme des Vertrages empfohlen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Die Gemeinde erhält nach Inbetriebnahme der Windenergieanlagen bis zum Ablauf des Vertrages (25 Jahre) jährlich einen Geldbetrag zur freien Verwendung.

 

Die Anlagenbetreiber dürfen den betroffenen Gemeinden Beträge von insgesamt 0,2 Cent pro Kilowattstunde für die tatsächlich eingespeiste Strommenge und für die fiktive Strommenge anbieten, wenn die Anlage eine installierte Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt hat. Als betroffen gelten Gemeinden, deren Flächen sich innerhalb eines Umkreises von 2.500 Metern um die Turmmitte einer Windenergieanlage befindet. Sind mehrere Gemeinden betroffen, wird der Betrag anteilig auf die betroffene Gemeindegebietes aufgeteilt.

 

Für die Gemeinde Heilshoop wird aktuell ein Gesamtbetrag von ca. 18.600 €/Jahr geschätzt.

 

 


Anlage/n:

Anlage/n:

-          Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanlagen) für die Gemeinde Heilshoop

-          Beiblatt zum Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vertrag zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Neuanalgen) für die Gemeinde Heilshoop (1408 KB)      
Anlage 2 2 Beiblatt zum Vertrag zur fianziellen Beteiligung von Kommunen an WEA (409 KB)      
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