Vorlage - 2023/22-186
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung und der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen von
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume/ Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung – Untere Forstbehörde vom 10.10.2022 und 14.04.2022
b) teilweise berücksichtigt werden
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus vom 21.10.2022,
- Kreis Stormarn FD Planung und Verkehr vom 17.10.2022 und 17.04.2023,
- TraveNetz GmbH vom 08.09.2022 und 29.03.2023,
- AG 29 vom 17.10.2022 und 18.04.2023,
- Private Person 1 vom 12.10.2022, 14.10.2022, 17.04.2023 und 26.04.2023,
- Private Person 2 vom 12.10.2022,
- Private Person 3 vom 17.10.2022
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros BIS-S, Aukrug) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom XXXXXX (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro BIS-S wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 86 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 6 (Groth Weeden) der Gemeinde Zarpen für das Gebiet nordöstlich Rehhorster Straße 6, südöstlich des Struckteiches, südwestlich der Holstenbek sowie nordwestlich der Bebauung an der Hauptstraße (L 71) einschließlich eines Straßenabschnitts der L 71 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.
Bemerkungen:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen und bürgerliche Mitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: …
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Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 24.11.2022 für den Bebauungsplan Nr. 6 den erneuten Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst und den geänderten Entwurf nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB zur erneuten öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bestimmt. Stellungnahmen waren nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zugelassen. Die Auslegungsfrist wurde auf 3 Wochen verkürzt. Über die Abwägung der Stellungnahmen zum vorangegangenen Beteiligungsverfahren wurde bislang nicht entschieden. Die Stellungnahmen sollten zusammen mit den Stellungnahmen zur erneuten Beteiligung ausgewertet und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt
Entsprechend dem Beschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 6 inklusive Begründung sowie die umweltrelevanten Informationen gemäß § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 29.03.2023 bis einschließlich 18.04.2023 im Amt Nordstormarn erneut öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.amt-nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich.
Die gemäß § 4a Abs. 3 BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind am 28.03.2023 erneut am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Mit Erlass vom 09.11.2022 wurde bestätigt, dass Ziele der Raumordnung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes und dem Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Zarpen nicht entgegenstehen.
Folgende Stellungnahmen sind in den beiden Verfahrensschritten eingegangen:
Beteiligungsverfahren 16.09.2022 - 17.10.2022 |
Öffentlichkeit |
Stellungnahme vom |
Private Person 1 | |
Private Person 2 | |
Private Person 3 | |
Träger öffentlicher Belange/obere Verwaltungsbehörde |
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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport, Abt. IV 52 Städtebau, Ortsplanung Städtebaurecht | |
Träger öffentlicher Belange/obere Verwaltungsbehörde |
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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | über Ministerium |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Schleswig-Holstein - Untere Forstbehörde | |
Landesamt für Denkmalpflege | ohne Stellungnahme |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Vereinigte Stadtwerke GmbH | |
Trave Netz GmbH | |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Deutsche Telekom, Infrastrukturvertrieb Nord | |
Gewässerpflegeverband Heilsau | |
Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | ohne Stellungnahme |
Stadtwerke Reinfeld | ohne Stellungnahme |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | |
Freiwillige Feuerwehr, Amtswehrführung | ohne Stellungnahme |
Naturschutzverbände |
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Bund für Umwelt- und Naturschutz e.V. | ohne Stellungnahme |
Naturschutzbund Deutschland (NABU) e.V. | ohne Stellungnahme |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände/ Landesnaturschutzverband | |
Nachbargemeinden |
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Amt Nordstormarn (Gemeinden Badendorf, Heilshoop, Heidekamp, Rehhorst, Wesenberg) | ohne Stellungnahme |
Stadt Reinfeld | ohne Stellungnahme |
erneutes Beteiligungsverfahren 29.03.2023 – 18.04.2023 | |
Öffentlichkeit |
Stellungnahme vom |
Private Person 1 | |
Träger öffentlicher Belange/obere Verwaltungsbehörde |
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Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes SH, Abt. Landesplanung und ländliche Räume | ohne Stellungnahme |
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes SH, Abt. Städtebau, Ortsplanung, Städtebaurecht | ohne Stellungnahme |
Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung, Untere Forstbehörde | |
Kreis Stormarn | |
TraveNetz GmbH | |
Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH | |
Stadtwerke Reinfeld | ohne Stellungnahme |
Gewässerpflegeverband Heilsau | |
Träger öffentlicher Belange/obere Verwaltungsbehörde |
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Wasserbeschaffungsverband Reinfeld-Land | ohne Stellungnahme |
Freiwillige Feuerwehr | ohne Stellungnahme |
Naturschutzverbände |
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Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband SH e.V. | ohne Stellungnahme |
Naturschutzbund Deutschland Landesverband SH e.V. | ohne Stellungnahme |
AG-29 Arbeitsgemeinschaft der anerkannten Naturschutzverbände in SH |
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht (wird zur Sitzung nachgereicht) zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen in den Planinhalten, die ein erneutes Beteiligungsverfahren erfordern.
Für den Bebauungsplan Nr. 6 kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Die Satzung kann jedoch erst nach Genehmigung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes durch das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein Rechtskraft erlangen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die Finanzierungsmittel sind im Haushalt 2023 im Produktkonto 511010.5431400 (Kosten der Bauleitplanung) eingeplant.
Anlage/n:
Anlage/n:
Beschlussempfehlung/Abwägung zum Beteiligungsverfahren
Beschlussempfehlung/Abwägung zum erneuten Beteiligungsverfahren
Bebauungsplan Nr. 6 – Planzeichnung (Stand: 11.05.203)
Bebauungsplan Nr. 6 – Einzelblätter (Stand: 11.05.2023)
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6 (Stand: 11.05.2023)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Beschlussempfehlung/Abwägung zur Beteiligung (1196 KB) | ||||
2 | Beschlussempfehlung/Abwägung zur erneuten Beteiligung (527 KB) | ||||
3 | Bebauungsplan Nr. 6 - Planzeichnung (Stand: 11.05.2023) (870 KB) | ||||
4 | Bebauungsplan Nr. 6 - Einzelblätter (Stand: 11.05.2023) (786 KB) | ||||
5 | Begründung zum Bebauungsplan Nr. 6 (Stand: 11.05.2023) (5252 KB) |