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Vorlage - 2023/12-158  

Betreff: Eröffnung durch den bisherigen Bürgermeister und Feststellung des dienstältesten Mitglieds der Gemeindevertretung
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
19.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2023_UebersichtWahlverfahren(Anl1zurBesch  

Beschlussvorschlag:

Der bisherige Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Beschlussfähigkeit der Gemeindevertretung fest.

 

Herr Hans-Joachim Schütt wird als das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende (dienstälteste) Mitglied festgestellt.

 

Herr Herr Hans-Heinrich Rahn-Marx wird als das am zweitlängsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende (zweit-dientsälteste) Mitglied festgestellt.

 

Herr ________________ erklärt, dass er bereit ist, die Wahl der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters zu leiten.


Sachverhalt:

Die Wahlzeit der Gemeindevertretung beginnt am 01. Juni 2023. Die Gemeindevertretung wird nach Beginn der Wahlzeit durch den bisherigen Vorsitzenden einberufen. Er eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit fest.

 

Der bisherige Vorsitzende stellt ebenso das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende (dienstälteste) Mitglied fest.

 

Die Wahl der oder des Vorsitzenden in der ersten Sitzung nach Beginn der Wahlzeit leitet das dienstälteste Mitglied, das hierzu bereit ist. Bei gleicher Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindevertretung leitet das (lebens-)älteste Mitglied die Wahl. Unter Leitung dieses Mitglieds wird der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin gewählt.

 

Die Dauer der Zugehörigkeit zur Gemeindevertretung wurde durch die Verwaltung geprüft. Danach ist Herr Hans-Joachim Schütt das dienstälteste Mitglied und Herr Hans-Heinrich Rahn-Marx das zweit-dienstälteste Mitglied.

 

Der neu gewählte Bürgermeister oder die neu gewählte Bürgermeisterin wird verpflichtet, zum Ehrenbeamten oder zur Ehrenbeamtin ernannt und leistet den Beamteneid (TOP 4).

 

Anschließend übernimmt der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin den Vorsitz und verpflichtet die übrigen Gemeindevertreter und Gemeindevertreterinnen zur gewissenhaften Erfüllung ihrer Obliegenheiten und führt sie in ihre Tätigkeit ein.

 

Im Verlaufe der konstituierenden Sitzung sind verschiedene Wahlverfahren angesprochen. Als Anlage ist eine Übersicht über die Wahlverfahren beigefügt, aus der hervorgeht, welches Verfahren für welche Wahl anzuwenden ist.

 

Gewählt wird grundsätzlich durch Handzeichen. Widerspricht eine Gemeindevertreterin bzw. ein Gemeindevertreter, muss geheim durch Stimmzettel abgestimmt werden.

 

Die Verantwortung für das ordnungsgemäße Auszählen der Stimmzettel hat der Vorsitz im Rahmen der Verhandlungsleitung. Es können Auszählgremien gebildet werden, die sich z.B. aus dem Vorsitz und je einem Mitglied der anderen Fraktionen zusammensetzen.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Anlage: Übersicht Wahlverfahren

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023_UebersichtWahlverfahren(Anl1zurBesch (31 KB)      
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