Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2023/12-168  

Betreff: Wahl der Ausschussvorsitzenden sowie ggf. der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
19.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a) Ausschussvorsitzende

 

Aufgrund des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Lague/Schepers steht nach den Sitzzahlen in der Gemeindevertretung den Fraktionen in folgender Reihenfolge das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Ausschussvorsitzenden zu, sofern sich die Fraktionen entsprechend der Sitzverteilung in den Wählergemeinschaften zusammensetzen. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los über die Reihenfolge des Zugriffs.

 

1.

KWV

2.

CDU

 

r folgende ständige Ausschüsse nach der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz sind Vorsitzende zu wählen:

-          Finanzausschuss

-          Bau- und Umweltausschus

 

Der Vorsitz für den Wahlprüfungsausschuss (nicht ständiger Ausschuss) wird von den Mitgliedern des Wahlprüfungsausschusses selbst gewählt

 

Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als Vorsitz für den _______________________ - Ausschuss __________________________ vorschlägt.

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 _________ Ja-Stimmen

 _________ Nein-Stimmen

 _________ Stimmenthaltungen

 

Damit ist  __________________ als Ausschussvorsitzende/r gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 

Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als Vorsitz für den _______________________ - Ausschuss __________________________ vorschlägt.

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 _________ Ja-Stimmen

 _________ Nein-Stimmen

 _________ Stimmenthaltungen

 

Damit ist __________________ als Ausschussvorsitzende/r gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 

b) Stellvertretende Ausschussvorsitzende

 

Aufgrund des Höchstzahlverfahrens nach Sainte-Lague/Schepers steht nach den Sitzzahlen in der Gemeindevertretung den Fraktionen in folgender Reihenfolge das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Ausschussvorsitzenden zu, sofern sich die Fraktionen entsprechend der Sitzverteilung in den Wählergemeinschaften zusammensetzen. Bei gleicher Höchstzahl entscheidet das Los über die Reihenfolge des Zugriffs.

 

1.

KWV

2.

CDU

 

Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als stellvertretende/n Vorsitzende/n für den _______________________ - Ausschuss __________________________ vorschlägt.

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 _________ Ja-Stimmen

 _________ Nein-Stimmen

 _________ Stimmenthaltungen

 

Damit ist __________________ zum/zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 

Die ______-Fraktion erklärt, dass sie als stellvertretenden Vorsitzr den _______________________ - Ausschuss __________________________ vorschlägt.

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 _________ Ja-Stimmen

 _________ Nein-Stimmen

 _________ Stimmenthaltungen

 

Damit ist __________________ zum/zur stellvertretenden Ausschussvorsitzenden gewählt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Wahl annimmt.

 

 


Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung wählt die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.

 

Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. In der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen können die Fraktionen frei bestimmen, für welchen Ausschussvorsitz ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren).

 

Bei gleichen Höchstzahlen entscheidet über die Reihenfolge des Zugriffs das Los, das der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin zieht. Die unterliegende Fraktion hat das Vorschlagsrecht auf den nächsten Ausschussvorsitz.

 

Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren, d. h., es zählen die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.

 

Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vorschlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt.

 

Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.

 

Die stellvertretenden Ausschussvorsitzenden werden nach dem gleichen Ablauf gewählt.

 

Zu Ausschussvorsitzenden können auch bürgerliche Ausschussmitglieder gewählt werden.

Die Grundmandatsinhaber mit beratender Funktion können dagegen einen Ausschussvorsitz nicht übernehmen.

 


Finanzielle Auswirkungen:

Keine

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Seite zurück Nach oben