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Vorlage - 2023/12-170  

Betreff: Wahl eines Mitglieds und ggf. eines stellvertretenden Mitglieds in den Beirat der Kindertageseinrichtung "Sterntaler" in Klein Wesenberg
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
19.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

a) Mitglied des Beirats der Kindertageseinrichtung „Sterntaler“ für die Gemeinde Barnitz

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Entsendung eines Mitglieds in den Beirat der Kindertageseinrichtung folgende Vorschläge genannt:

 

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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

________________________________

 

________________________________

 

Damit hat der/die Bewerber/in

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die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Entsendung für die Gemeinde Barnitz annimmt.

 

 

b) Stellvertretendes Mitglied des Beirats der Kindertageseinrichtung „Sterntaler“ für die Gemeinde Barnitz

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Entsendung des stellvertretenden Mitglieds in den Beirat der Kindertageseichrichtung folgende Vorschläge genannt:

________________________________

 

________________________________

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

________________________________

 

________________________________

 

Damit hat der/die Bewerber/in

________________________________

 

die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Er/Sie erklärt, dass er/sie die Entsendung für die Gemeinde Barnitz annimmt.


Sachverhalt:

Die Gemeinden Barnitz, Klein Wesenberg und Wesenberg haben mit dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg eine Trägerschaftsvereinbarung zum Betrieb der Kinder-tageseinrichtung „Sterntaler“ in Klein Wesenberg.

 

Gemäß § 32 des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) i. V. m. der Vereinbarung vom 24.04.2023 sind drei Vertreter/innen der Gemeinden in den Beirat der Einrichtung zu entsenden. Pro Gemeinde ist ein Mitglied vorgesehen. Für die Entsendung gilt das in der allgemeinen Einführung beschriebene Meiststimmenverfahren.

 

Der Beirat setzt sich aus je drei Mitgliedern des Einrichtungsträgers, der Elternvertreter, der pädagogischen Kräfte und der Gemeinden zusammen.

 

Sinn eines Beirates ist es, die Interessengruppen vor wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung rechtzeitig zu beteiligen,

insbesondere wenn es die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, die Aufnahme-kriterien, die Öffnungs- und Schließzeiten, die Elternbeiträge oder die Verpflegung betrifft.


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Anlage/n:

 

keine

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