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Vorlage - 2023/14-278  

Betreff: Wahl der Mitglieder und ggf. der stellvertretenden Mitglieder zur Entsendung in den Beirat der Kindertageseinrichtung "Regenbogen"
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
08.06.2023 
Konstituierende Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

 

a) Mitglieder des Beirats der Kindertageseinrichtung "Regenbogen"

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Wahl der Mitglieder zur Entsendung in den Beirat der Kindertageseinrichtung folgende Vorschläge genannt:

 

 

 

 

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

 

 

 

 

 

Damit haben folgende Personen

 

 

 

 

 

die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Sie erklären, dass sie die Wahl zur Entsendung in den Beirat annehmen.

 

 

 

b) Stellvertretende Mitglieder des Beirats der Kindertageseinrichtung "Regenbogen"

 

Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder zur Entsendung in den Beirat der Kindertageseinrichtung folgende Vorschläge genannt:

 

r das Mitglied ______________________ ________________________

 

r das Mitglied ______________________ ________________________

 

 

Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:

 

______________________

 

______________________

 

 

 

Damit haben folgende Personen die meisten Stimmen auf sich vereinigt:

 

r das Mitglied ______________________ ________________________

 

r das Mitglied ______________________ ________________________

 

 

Sie erklären, dass sie die Wahl zur Entsendung in den Beirat annehmen.


Sachverhalt:

Die Gemeinden Hamberge und Wesenberg haben mit dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg eine Trägerschaftsvereinbarung zum Betrieb der Kindertageseinrichtung „Regenbogen.

 

Gemäß § 32 des Kindertagesrderungsgesetzes i. V. m. der Vereinbarung vom 26.07./10.09.2021 sind drei Vertreter/innen der Gemeinden in den Beirat der Einrichtung zu entsenden. r die Gemeinde Hamberge sind auf Grund der Anzahl der Belegrechte zwei Mitglieder vorgesehen. r die Wahl gilt das in der allgemeinen Einführung beschriebene Meiststimmenverfahren.

 

Der Beirat setzt sich aus je drei Mitgliedern des Einrichtungsträgers, der Elternvertreter, des pädagogischen Personals (darunter die Leitung) und der Gemeinden zusammen.

 

Sinn eines Beirates ist es, die Interessengruppen vor wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung rechtzeitig zu beteiligen, insbesondere wenn es die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, die Aufnahmekriterien, die Öffnungs- und Schließzeiten, die Elternbeiträge oder die Verpflegung betrifft.

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Anlage/n:

 

 

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