Vorlage - 2023/14-278
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Beschlussvorschlag:
a) Mitglieder des Beirats der Kindertageseinrichtung "Regenbogen"
Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Wahl der Mitglieder zur Entsendung in den Beirat der Kindertageseinrichtung folgende Vorschläge genannt:
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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Damit haben folgende Personen
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die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Sie erklären, dass sie die Wahl zur Entsendung in den Beirat annehmen.
b) Stellvertretende Mitglieder des Beirats der Kindertageseinrichtung "Regenbogen"
Nach Aufruf durch den Vorsitz werden für die Wahl der stellvertretenden Mitglieder zur Entsendung in den Beirat der Kindertageseinrichtung folgende Vorschläge genannt:
Für das Mitglied ______________________ ________________________
Für das Mitglied ______________________ ________________________
Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
______________________
______________________
Damit haben folgende Personen die meisten Stimmen auf sich vereinigt:
Für das Mitglied ______________________ ________________________
Für das Mitglied ______________________ ________________________
Sie erklären, dass sie die Wahl zur Entsendung in den Beirat annehmen.
Sachverhalt:
Die Gemeinden Hamberge und Wesenberg haben mit dem Ev.-Luth. Kirchenkreis Plön-Segeberg eine Trägerschaftsvereinbarung zum Betrieb der Kindertageseinrichtung „Regenbogen“.
Gemäß § 32 des Kindertagesförderungsgesetzes i. V. m. der Vereinbarung vom 26.07./10.09.2021 sind drei Vertreter/innen der Gemeinden in den Beirat der Einrichtung zu entsenden. Für die Gemeinde Hamberge sind auf Grund der Anzahl der Belegrechte zwei Mitglieder vorgesehen. Für die Wahl gilt das in der allgemeinen Einführung beschriebene Meiststimmenverfahren.
Der Beirat setzt sich aus je drei Mitgliedern des Einrichtungsträgers, der Elternvertreter, des pädagogischen Personals (darunter die Leitung) und der Gemeinden zusammen.
Sinn eines Beirates ist es, die Interessengruppen vor wesentlichen inhaltlichen und organisatorischen Entscheidungen der Kindertageseinrichtung rechtzeitig zu beteiligen, insbesondere wenn es die Weiterentwicklung der pädagogischen Konzeption, die Aufnahmekriterien, die Öffnungs- und Schließzeiten, die Elternbeiträge oder die Verpflegung betrifft.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n: