Vorlage - 2023/12-172
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Sachverhalt:
Gem. § 32 Abs. 4 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 19 Abs. 1 der Geschäftsordnung der Gemeinde teilen die Mitglieder der Gemeindevertretung und der Ausschüsse dem Bürgermeister innerhalb eines Monats nach der konstituierenden Sitzung mit, welchen Beruf sie ausüben. Darüber hinaus sind weitere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mitzuteilen, sowiet dies für die Ausübung ihres Mandats von Bedeutung sein kann.
Gemäß § 32 GO sind die Angaben zu veröffentlichen. Gemäß § 19 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Gemeinde gibt der Bürgermeister die Angaben in einer öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung bekannt.
Anlage/n:
Anlage: Übersicht Berufe und Tätigkeiten