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Vorlage - 2023/14-287  

Betreff: Photovoltaikanlagen auf gemeindlichen Liegenschaften
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
03.07.2023 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Baumaßnahmen für eine Photovoltaikanlage auf der Kita und der Schule umzusetzen und dem Bürgermeister die Ermächtigung zu erteilen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter zu erteilen. Die außerplanmäßigen Ausgaben werden durch einen Nachtragshaushalt bzw. Minderausgaben bei den Dachsanierungskosten gedeckt. 


Sachverhalt:

Die Prüfung der Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaikanlage auf den Dachflächen der Kita durch das Ing.-Büro Petereit hat ergeben, dass die Variante 2 mit 5,11 kWp und Investitionskosten in Höhe von ca. 9.000,00 € am wirtschaftlichsten ist und sich in 12,5 Jahren armotisiert. Der Strom ist überwiegend für den Eigenverbrauch vorgesehen.

 

Die Gemeinde möchte auch auf dem neuen Dach des Altbaus der Grundschule eine Photovoltaikanlage installieren, weil u. a. das aufgebaute Gerüst genutzt werden kann und erhebliche Einsparungen beim Stromeinkauf zu erwarten sind. Die Kosten für die Anlage werden zur Zeit ermittelt. Die Firma für die Dachsanierung auf der Schule Arp kann mit Partner die Planung übernehmen und ein Angebot (wohl auch für die Kita) abgeben. Die Angebotsgrundlagen dürfen auch für die Einholung von weiteren Angeboten verwandt werden. 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Kosten für die Photovoltaikanlage auf der Kita sind nicht im Haushalt vorgesehen. Hier müsste eine außerplanmäßige Bereitstellung erfolgen, die damit zu begründen wäre, dass eine sehr wirtschafliche gemeinsame Umsetzung mit der Schule erfolgen kann. Die Mittel wären in einem Nachtragshaushalt bereitzustellen.

Die Kosten für die Photovoltaikanlage auf der Schule werden durch Minderausgaben bei der Dachsanierung finanziert, weil sie bei den Dachsanierungskosten integriert wurden.


Anlage/n:

Anlage: Planungsgrundlage Ing.-büro Petereit

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