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Vorlage - 2023/14-292  

Betreff: Kostenerstattungsverträge öffentlicher Gebäude
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge
03.07.2023 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Finanzausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
06.07.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Benutzungsordnung Gastraum Sporthalle  
Nutzungsvertrag Gastraum Sporthalle  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den Bürgermeister zu ermächtigen nach Einstellung einer geringfügig beschäftigten Betreuungskraft für die Feierlichkeiten mit dem Amt einen Kostenerstattungsvertrag nach den o. g. Bedingungen auszuarbeiten und umzusetzen.


Sachverhalt:

Der Bürgermeister schlägt vor, den Versammlungsraum der Schulsporthalle als Gastraum für Feierlichkeiten zur Verfügung zu stellen, um die Unterhaltungskosten für Strom, Gas, Wasser, Reinigung etc. teilweise decken zu können. Hierfür ist ein Kostenerstattungsvertrag auszuarbeiten und abzuschließen. Erste Vorstellungen lagen zwischen 150,00 – 200,00 € / pro Veranstaltung. Für die Betreuung der Schlüsselübergabe, Reinigung, Abnahme usw. wird noch eine Person gesucht.


Finanzielle Auswirkungen:

Anzahl der Feierlichkeiten können noch nicht abgesehen werden.

Anlage/n:

Anlage/n:

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Benutzungsordnung Gastraum Sporthalle (519 KB)      
Anlage 2 2 Nutzungsvertrag Gastraum Sporthalle (412 KB)      
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