Vorlage - 2018/17-034
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Sachverhalt:
Nach der Verfahrens- und Nutzungsordnung für das Schützen- und Gemeinschaftshaus vom 27.11.1984 bilden der Schützenverein und die Gemeinde Klein Wesenberg ein paritätisch besetztes Gremium, das die Bestimmung über die Nutzung des Schützenhauses durch die aufgrund des Schützenhausvertrages Berechtigten und über andere in diesem Zusammen-hang zu fassende Entscheidungen zu treffen hat.
Die Gemeinde Klein Wesenberg entsendet in das Gremium 3 Mitglieder.
Protokollierung:
a) Mitglieder
Nach Aufruf durch den Vorsitzenden werden für die Wahl der Mitglieder für das Gremium "Schützen- und Gemeinschaftshaus" folgende Vorschläge gemacht:
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Die Abstimmung hat folgendes Ergebnis:
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Damit haben die Bewerber
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die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Sie erklären, dass sie die Wahl annehmen.
Anlage/n: