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Vorlage - 2023/22-205  

Betreff: Verpflichtung bürgerlicher Mitglieder des Bau-, Wege- und Umweltausschusses
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen
05.10.2023 
Sitzung des Bau-, Wege und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen zur Kenntnis genommen   
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Anhörung

Sachverhalt
Anlage/n

Sachverhalt:

In der Gemeindevertretersitzung am 01.06.2023 wurden Herr Holger Zimmermann, Herr Jens Grube und Herr Detlef Kemsies als bürgerliche Mitglieder in den Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen gewählt.

 

Herr Andreas Klut wurde für die Ausschussmitglieder aus der FKW-Fraktion stellvertretend und Herr Andreas Podolsky für die Ausschussmitglieder der CDU-Fraktion stellvertretend als bürgerliche Mitglieder in den Bau-, Wege- und Umweltausschuss gewählt.

 

Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung werden Mitglieder, die nicht der Gemeindevertre-tung angehören, von der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt.

 

Da Herr Zimmermann als Vorsitzender des Ausschusses selbst bürgerliches Mitglied ist, erfolgt die Verpflichtung von Herrn Zimmermann durch das dienstälteste Miglied des Ausschusses (gem. § 46 Abs. 12 GO i.V.m. § 33 Abs. 5 GO i.V.m. Erlass des Ministeriums vom 12.04.2023 zu § 33 Abs. 5 GO).

 

Die Mitglieder der Ausschüsse handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

 


Anlage/n:

Text:

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften, unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit (Handschlag).

 

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