Vorlage - 2023/12-173
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Barnitz stimmt dem Antrag der CDU-Fraktion zu und beschließt die als Anlage 2 beigefügte 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz mit folgenden/ohne Änderungen.
Sachverhalt:
In § 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz sind
a) der Finanzausschuss (mit 5 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern) und
b) der Bau- und Umweltausschuss (mit 5 Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertretern)
als ständige Ausschüsse genannt.
Die CDU Fraktion hat mit anliegendem Schreiben vom 06.06.2023 (Anlage 1) beantragt, die Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz zu ändern mit dem Ziel, die ständigen Ausschüsse um den Ausschuss für Kultur, Soziales, Jugend, Senioren und Ortsentwicklung zu ergänzen und für alle ständigen Ausschüsse auch sogenannte bürgerliche Mitglieder wählbar zu machen. Zurzeit können in den Finanzausschuss und in den Bau- und Umweltausschuss ausschließlich Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter gewählt werden.
Ein Entwurf der 1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz ist als Anlage 2 beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Anlagen: Antrag der CDU-Fraktion vom 06.06.2023
1. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Barnitz
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-06-06 Antrag CDU Fraktion Änd. HS Barnitz (43 KB) | ||||
2 | 2023-07-04 Entwurf 1. Änderung HS Barnitz (110 KB) |