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Vorlage - 2023/12-174  

Betreff: Kindertageseinrichtung "Sterntaler" in Klein Wesenberg - Jahresabrechnung 2022
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
02.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz geändert beschlossen   
Finanzausschuss der Gemeinde Barnitz Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Barnitz stimmt der durch den Träger der Kindertageseinrichtung „Sterntaler“ in Klein Wesenberg erstellten Jahresabrechnung für das Jahr 2022 zu.

 

Die sich aus der Jahresabrechnung 2022 ergebende Erstattung für die Gemeinde Barnitz in Höhe von 16.319,77 € ist auf der HHSt 2022/12/361130.4481000 zu vereinnahmen.

 

Der kommunale Zuschuss bei den Personalkosten für das Mittagessen für die Gemeinde Klein Wesenberg in Höhe von 841,20 € ist aus der HHSt. 2022/12/361130.5312100 zu tragen.

 

 


Sachverhalt:

Die Belegrechtegemeinden Barnitz, Klein Wesenberg und Wesenberg haben die Jahresabrechnung für das Jahr 2022 durch den Träger, das KiTa-Werk des Ev.-Luth. Kirchenkreises Plön-Segeberg, für die Kindertageseinrichtung „Sterntaler“ in Klein Wesenberg erhalten.

 

Es ergibt sich die folgende Abrechnung für das Jahr 2022:

 

Erträge / Einnahmen

208.839,31 €

SQKM-Mittel 2022

709.954,00 €

Gesamteinnahmen

918.793,31 €

Kosten / Ausgaben

871.489,64 €

Erstattung /Pos. 67121 in Abrechnung

47.303,67 €

 

Die Belegrechtegemeinden haben mit dem Träger für das KiTa-Jahr 2022/2023 einen kommunalen Zuschuss in Form der Kostenübernahme für die Hälfte der Personalkosten beim Mittagessen vereinbart. Der Zuschuss beträgt in 2022       2.438,25 €.

 

Die Belegrechtegemeinden und der Träger einschließlich KiTa-Leitung haben sich in regelmäßigen Besprechungsterminen über alle die KiTa „Sterntaler“ betreffenden relevanten Themen ausgetauscht. Auch alle Fragen zur Jahresabrechnung 2022 wurden hierbei erörtert. Die durch den Träger vorgelegte Jahresabrechnung für die Kindertageseinrichtung „Sterntaler“ für das Jahr 2022 in der Fassung vom 21.03.2023 ist für die Belegrechtegemeinden stimmig.

 

Im Jahr 2022 teilte sich die Belegung nach Gemeinden wie folgt auf:

 

Gemeinde Barnitz

34,5 %

Gemeinde Klein Wesenberg

40,4 %

Gemeinde Wesenberg

25,1 %

 

Das sich aus der Jahresabrechnung ergebende Guthaben ist bereits vom Träger ausgezahlt worden und entsprechend der Belegung den Gemeinden wie folgt gutgeschrieben worden:

 

Gemeinde Barnitz

16.319,77 €

Gemeinde Klein Wesenberg

19.110,68 €

Gemeinde Wesenberg

11.873,22 €

gesamt

47.303,67

 

Der kommunale Zuschuss beim Mittagessenpersonal teilt sich entsprechend der Belegung in 2022 wie folgt auf:

 

Gemeinde Barnitz

841,20 €

Gemeinde Klein Wesenberg

985,05 €

Gemeinde Wesenberg

612,00 €

gesamt

2.438,25 €

 


Finanzielle Auswirkungen:

Die Belegrechtegemeinden haben eine Erstattung aus der Jahresabrechnung 2022 vom Träger erhalten. Die anteiligen Erstattungen sind bei den jeweiligen Gemeinden unter der HHSt. 361130.4481000 bzw. .4488000 vereinnahmt worden.

 

Der kommunale Zuschuss beim Mittagessen ist bei den jeweiligen Gemeinden im Abrechnungsjahr 2022 unter der HHSt. 361130.5312100 verbucht worden.

 

 


Anlage/n:

Anlage:

 

2023-03-28_Jahresabrechnung 2022

 

 

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