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Vorlage - 2023/22-209  

Betreff: Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III - Entwurf 2023
Auswirkungen auf die Gemeinde Zarpen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen
05.10.2023 
Sitzung des Bau-, Wege und Umweltausschusses und des Finanzausschusses der Gemeinde Zarpen zur Kenntnis genommen   
Bau-, Wege- und Umweltausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung
19.10.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Zarpen geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Regionalplan 1998 Planungsraum I (Kartenauszug Zarpen)  
Regionalplan Planugnsraum III, Entwurf 2023 (Auszug Freiraumstruktur Zarpen)  
Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Legende Freiraumstruktur)  
Ergänzung vom 16.10.2023 - Entwurf der Stellungnahme  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:

 

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III gibt die Gemeinde Zarpen folgende Stellungnahme ab:

 

 

 


Sachverhalt:

Gegenstand der Regionalplanung

Die angestrebte Raumstruktur in Schleswig-Holstein wird im Landesentwicklungsplan (LEP) als landesweiten Raumordnungsplan und in den Regionalplänen (RP) für die verschiedenen Planungsräume dargestellt. Im LEP werden u.a. Festlegungen zur landesweiten Siedlungs- und Freiraumentwicklung getroffen sowie zu Standorten oder Trassen, die für die Infrastruktur gesichert werden sollen.

 

Der Regionalplan enthält als Regelungen Ziel und Grundsätze.

Ziele der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 ROG) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, die vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogen und müssen in weiteren Planung beachtet werden.

Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 ROG) sind Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, die in nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen durch die öffentlichen Planungsträgerschaften zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 1 ROG).

 

Die Regionalpläne konkretisieren, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind im Kern

 

-          Siedlungsachsen,

-          regionale Grünzüge,

-          Kernbereiche für den Tourismus und

-          überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen

 

dargestellt bzw. festgelegt.

 

Nicht Gegenstand der Regionalplanentwürfe sind die Themen

 

-          Windenergie an Land,

-          Photovoltaik,

-          wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie

-          großflächiger Einzelhandel,

 

da diese im Landesentwicklungsplan bzw. in den Regionalplänen Wind geregelt werden.

 

Die Planungsdokumente

 

  • Teil A – Ausgangslage und Entwicklungstendenzen und Teil B – Ziel und Grundsätze der Raumordnung (Plantext)
  • Teil C – Karte
  • Teil D – Umweltbereich

 

nnen auf der Beteiligungsplattform BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de) eingesehen

und heruntergeladen werden. Hier gibt es auch eine interaktive Karte zum Betrachten der Gemeinden.

 

Wichtige Bestandteile des Regionalplanes sind aus Sicht der Verwaltung, die Regionalen Grünzüge, in denen eine Siedlungsentwicklung nicht zulässig ist.

 

 

Historie und aktueller Beteiligungsstand

Der derzeitige Regionalplan, der das Amt Nordstormarn beinhaltet, wurde 1998 verabschiedet. Die Laufzeit von 15 Jahren ist abgelaufen. Der Regionalplan muss neu aufgestellt werden. Hierzu war jedoch erst die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes als Grundlage notwendig. Im Anschluss an die abgeschlossene Fortschreibung werden nunmehr die Regionalpläne neu aufgestellt.

 

Die Planungsräume sind verändert worden. Der Kreis Stormarn und damit auch das Amt Nordstormarn und seine amtsangehörigen Gemeinden sind nicht mehr dem Planungsraum I, sondern nunmehr dem Planungsraum III (Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn) zugeordnet.

 

Die Startveranstaltung für die Beteiligung der Gemeinden fanden im September und Oktober 2019 als Workshops in verschiedenen Gemeinden in Schleswig-Holstein statt. Weitere Informationsveranstaltungen gab es im Juli 2023, zu denen auch die Bürgermeister/innen und Vertreter/innen der Gemeindevertretungen eingeladen waren.

 

Für vertiefende Informationen und Diskussionen hat der Kreis Stormarn mit Schreiben vom 06.09.2023 auch die Bürgermeister/innen bzw. einen/eine Vertreter/in der Gemeinde zum 4. Stormarner Planungsforum am 06.10.2023 eingeladen.

 

Die Stellungnahmen der Gemeinden können bis zum 09.11.2023 gegenüber dem Planungsträger abgegeben werden.

 

Auswirkungen auf die Gemeinde Zarpen

Soweit erkennbar ist für die Gemeinde Zarpen der Bereich „Freiraumstruktur“ von immenser Bedeutung. Die „Freiraumstruktur“ umfasst u.a. die „Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft“, den „Kernbereich für Erholung“ sowie den „Regionale Grünzug.

 

Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft (Grundsatz)

In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführt werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Erhebliche Eingriffe sind nur dann hinnehmbar, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich sind und angemessen ausgeglichen werden.(aus RP für den Planungsraum III, Neuaufstellung Entwurf 2023 Kapitel 2.1.2).

 

Kernbereiche für Erholung (Grundsatz)

Kernbereiche für Erholung sind:

im Kreis Stormarn:

-       Bredenbeker Teich und Stellmoorer Tunneltal,

-       Knick- und Waldlandschaft nördlich von Reinfeld,

-       Wald- und Seengebiet Stormarnsche Schweiz;

Die Kernbereiche für Erholung sind in der Karte des Regionalplans festgelegt.

 

In den Kernbereichen für Erholung sollen Erholungsmöglichkeiten qualitativ verbessert und die Erholungsinfrastruktur unter Berücksichtigung der ökologischen Tragfähigkeit ausgebaut werden.

 

In den Kernbereichen, die durch Vorranggebiete für den Naturschutz oder Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft überlagert werden, sollen Nutzungskonflikte durch Lenkung der Besucherinnen und Besucher vermieden werden und die Qualitäten des Naturraumes beziehungsweise der Kulturlandschaft besonders gesichert und weiterentwickelt werden.

 

Die Kernbereiche für Erholung, die in guter Zuordnung zu den Ober- und Mittelzentren beziehungsweise zwischen den Siedlungsachsen liegen, dienen vor allem der Naherholung. Wegenetze sollen unter Berücksichtigung der ökologischen Belange daher weiterentwickelt werden.(aus RP für den Planungsraum III, Neuaufstellung Entwurf 2023 Kapitel 2.7.5).

 

 

Regionale Grünzüge (Ziel)

„In den Ordnungsräumen Hamburg und Lübeck sowie in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung im Planungsraum III sind regionale Grünzüge festgelegt und in der Karte ausgewiesen.

 

In den regionalen Grünzügen darf planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sind nur Vorhaben zuzulassen, die mit den Funktionen entsprechend Kapitel 6.3.1 Absatz 1 LEP 2021 vereinbar sind oder im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen.“ (aus RP für den Planungsraum III, Neuaufstellung Entwurf 2023 Kapitel 2.2.1).

 

Besonders die deutliche Ausweitung des Regionalen Grünzuges verhindert eine Siedlungserweiterung der Gemeinde in ihrem Hauptort Zarpen. Der Ortsteil Dahmsdorf ist vom Regionalen Grünzug nicht betroffen. Die beiden großen Siedlungsvorhaben der Gemeinde „Baugebiet Groth Weeden“ und „Ersatzneubau für die Dörfergemeinschaftsschule“ befinden sich gemäß aktuellem Regionalplan-Entwurf innerhalb des Regionalen Grünzuges. Sie können damit eigentlich nicht umgesetzt werden. Die Gemeinde hat allerdings für beiden Änderungen des Flächennutzungsplanes die positive landesplanerische Bestätigung, dass gegen die Bauleitplanungen der Gemeinde Zarpen keine Bedenken bestehen; insbesondere Ziele der Raumordnung den damit verfolgten Planungsabsichten nicht entgegenstehen. Der Planungsträger ist in der gemeindlichen Stellungnahme hierauf hinzuweisen und auf die entsprechende Anpassung des Regionales Grünzuges aufzufordern. 

 

Die Gemeinde hat einen Landschaftsplan (Feststellung 2006) aufgestellt, der auch geplante Siedlungserweiterungsflächen darstellt. Diese sind im begonnenen Dorf-/Siedlungsentwicklungskonzept aufgenommen und um die Flächen 12 und 13 ergänzt worden.

 

Fläche

Lage

Regionaler Grünzug

1

Dahmsdorf, nördlich Dorfstraße am Ortsausgang zu Badendorf

nein

2

Dahmsdorf, südlich Dorfstraße am Ortsausgang zu Badendorf

nein

3

„Kleine Koppel“ zwischen „Horst“ im Norden und der „Lübecker Straße“ ( L 227) im Südwesten

teilweise

4

Südlich / westlich der „Lübecker Straße“ und östlich der Heilsau/Redder

ja

5

„Großer Hof / Wohrd“ östlich der „Hauptstraße“ und nördlich der „Lübecker Straße“ ( L 227)

teilweise

abhängig von Bebauungstiefe

6

Rehdick / Kamp / Krück“ östlich der vorhandenen Bebauung Hauptstraße, westlich der Heilsau-Niederung am nordöstlichen Ortsrand

ja

7

Defrade“rdlich der vorhandenen Bebauung nördlich „Am Sportplatz und westlich der „Hauptstraße“ (L 71) - Ersatzbau Schule

ja

8

Defrade“stlich „hlser Weg“, nordöstlich der Sportplatzanlagen, südwestlich der offenen Feldmark, nordöstlich der Schulanlagen

ja

9

hlenkamp / Auskoppel“ westlich der Bebauung „Am Eichberg“, nördlich der Bebauung „Teichstraße“ und südlich „Struckteich

nein

10

„Hinterm Graben“ im rückwärtigen Bereich südöstlich der „Hauptstraße“

nein

11

Weden“ zwischen „Struckteich“ und der Bebauung westlich der „Hauptstraße“ (L 71) und östlich der „Rehhorster Straße“ (L 77) Baugebiet „Groth Weeden“

ja

12

westlich „Hauptstraße“ (L 71) nördlich der Bebauung „Pöhlser Weg“

nein

13

südlich „Hauptstraße“ (L 71) nördlich der Heilsau und der Kläranlage

teilweise

 

Wenn die Gemeinde die o.g. Flächen in der Zukunft weiter entwickeln möchte, muss der Regionale Grünzug entsprechend angepasst werden. Der Vorhabenträger ist hierzu im Rahmen des Beteiligungsverfahrens aufzufordern. 

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

keine


Anlage/n:

Regionalplan 1998 Planungsraum I (Kartenauszug Zarpen) - nicht maßstabsgerecht

Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Auszug Freiraumstruktur Zarpen) - nicht maßstabsgerecht

Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Legende Freiraumstruktur)

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Regionalplan 1998 Planungsraum I (Kartenauszug Zarpen) (490 KB)      
Anlage 2 2 Regionalplan Planugnsraum III, Entwurf 2023 (Auszug Freiraumstruktur Zarpen) (527 KB)      
Anlage 3 3 Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Legende Freiraumstruktur) (85 KB)      
Anlage 4 4 Ergänzung vom 16.10.2023 - Entwurf der Stellungnahme (441 KB)      
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