Vorlage - 2023/12-175
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen/beschließt:
Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zum Entwurf der Neuaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III gibt die Gemeinde Barnitz folgende Stellungnahme ab:
…
Sachverhalt:
Gegenstand der Regionalplanung
Die angestrebte Raumstruktur in Schleswig-Holstein wird im Landesentwicklungsplan (LEP) als landesweiten Raumordnungsplan und in den Regionalplänen (RP) für die verschiedenen Planungsräume dargestellt. Im LEP werden u.a. Festlegungen zur landesweiten Siedlungs- und Freiraumentwicklung getroffen sowie zu Standorten oder Trassen, die für die Infrastruktur gesichert werden sollen.
Der Regionalplan enthält als Regelungen Ziel und Grundsätze.
Ziele der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 2 ROG) sind verbindliche Vorgaben in Form von räumlich und sachlich bestimmten oder bestimmbaren textlichen oder zeichnerischen Festlegungen zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, die vom Träger der Raumordnung abschließend abgewogen und müssen in weiteren Planung beachtet werden.
Grundsätze der Raumordnung (§ 3 Abs. 1 Ziffer 3 ROG) sind Vorgaben zur Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Raums, die in nachfolgenden Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen durch die öffentlichen Planungsträgerschaften zu berücksichtigen sind (§ 4 Abs. 1 ROG).
Die Regionalpläne konkretisieren, wie sich Siedlungsstruktur, Freiräume und Infrastruktur in den Planungsräumen entwickeln sollen. Darin sind im Kern
- Siedlungsachsen,
- regionale Grünzüge,
- Kernbereiche für den Tourismus und
- überregionale Standorte für Gewerbegebiete an den Landesentwicklungsachsen
dargestellt bzw. festgelegt.
Nicht Gegenstand der Regionalplanentwürfe sind die Themen
- Windenergie an Land,
- Photovoltaik,
- wohnbaulicher Entwicklungsrahmen sowie
- großflächiger Einzelhandel,
da diese im Landesentwicklungsplan bzw. in den Regionalplänen Wind geregelt werden.
Die Planungsdokumente
- Teil A – Ausgangslage und Entwicklungstendenzen und Teil B – Ziel und Grundsätze der Raumordnung (Plantext)
- Teil C – Karte
- Teil D – Umweltbereich
können auf der Beteiligungsplattform BOB-SH Landesplanung (bolapla-sh.de) eingesehen und heruntergeladen werden. Hier gibt es auch eine interaktive Karte zum Betrachten der Gemeinden.
Wichtige Bestandteile des Regionalplanes sind aus Sicht der Verwaltung, die Regionalen Grünzüge, in denen eine Siedlungsentwicklung nicht zulässig ist.
Historie und aktueller Beteiligungsstand
Der derzeitige Regionalplan, der das Amt Nordstormarn beinhaltet, wurde 1998 verabschiedet. Die Laufzeit von 15 Jahren ist abgelaufen. Der Regionalplan muss neu aufgestellt werden. Hierzu war jedoch erst die Fortschreibung des Landesentwicklungsplanes als Grundlage notwendig. Im Anschluss an die abgeschlossene Fortschreibung werden nunmehr die Regionalpläne neu aufgestellt.
Die Planungsräume sind verändert worden. Der Kreis Stormarn und damit auch das Amt Nordstormarn und seine amtsangehörigen Gemeinden sind nicht mehr dem Planungsraum I, sondern nunmehr dem Planungsraum III (Stadt Lübeck, Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg und Stormarn) zugeordnet.
Die Startveranstaltung für die Beteiligung der Gemeinden fanden im September und Oktober 2019 als Workshops in verschiedenen Gemeinden in Schleswig-Holstein statt. Weitere Informationsveranstaltungen gab es im Juli 2023, zu denen auch die Bürgermeister/innen und Vertreter/innen der Gemeindevertretungen eingeladen waren.
Für vertiefende Informationen und Diskussionen hat der Kreis Stormarn mit Schreiben vom 06.09.2023 auch die Bürgermeister/innen bzw. einen/eine Vertreter/in der Gemeinde zum 4.
Stormarner Planungsforum am 06.10.2023 eingeladen.
Die Stellungnahmen der Gemeinden können bis zum 09.11.2023 gegenüber dem Planungsträger abgegeben werden.
Auswirkungen auf die Gemeinde Barnitz
Soweit erkennbar ist für die Gemeinde Barnitz der Bereich „Freiraumstruktur“ von immenser Bedeutung. Die „Freiraumstruktur“ umfasst u.a. die „Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft“, den „Kernbereich für Erholung“ sowie den „Regionale Grünzug.
Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft (Grundsatz)
„In diesen Gebieten sollen Maßnahmen und Planungen nur durchgeführt werden, wenn sie Naturhaushalt und Landschaftsbild nicht erheblich beeinträchtigen und zu keiner negativen, dauerhaften Veränderung der Landschaft führen. Erhebliche Eingriffe sind nur dann hinnehmbar, wenn sie im überwiegenden öffentlichen Interesse erforderlich sind und angemessen ausgeglichen werden.“ (aus RP für den Planungsraum III, Neuaufstellung Entwurf 2023 Kapitel 2.1.2).
Regionale Grünzüge (Ziel)
„In den Ordnungsräumen Hamburg und Lübeck sowie in den Schwerpunkträumen für Tourismus und Erholung im Planungsraum III sind regionale Grünzüge festgelegt und in der Karte ausgewiesen.
In den regionalen Grünzügen darf planmäßig nicht gesiedelt werden. Es sind nur Vorhaben zuzulassen, die mit den Funktionen entsprechend Kapitel 6.3.1 Absatz 1 LEP 2021 vereinbar sind oder im überwiegenden öffentlichen Interesse stehen.“ (aus RP für den Planungsraum III, Neuaufstellung Entwurf 2023 Kapitel 2.2.1).
Auffällig ist, dass der Regionale Grünzug deutlich an die Bebauung in den Ortsteilen herangerückt ist. Dieses verhindert eine Siedlungsentwicklung.
Die Gemeinde hat einen Landschaftsplan (Feststellung 2004) aufgestellt, der auch geplante Siedlungserweiterungsflächen darstellt. Diese sind in das in Aufstellung befindliche Siedlungsentwicklungskonzept aufgenommen und ergänzt worden.
Fläche | Lage | Regionaler Grünzug |
| Benstaben |
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1 | Südlich Benstaben | nein, aber abhängig von Planungstiefe |
2 | Östlich Straße Benstaben | nein |
3 | Westlich Straße Benstaben, südlich Straße Benstaben | nein, aber abhängig von Planungstiefe |
4 | Östlich Benstaben | ja |
5 | Westlich Benstaben | teilweise abhängig von Planungstiefe |
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Groß Barnitz |
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6 | Südlich Klein Barnitzer Str., Westlich Dieckkamp und Kohlgartentwiedt | ja |
7 | Östlich Westerauer Straße | nein |
8 | Nordwestlich Westerauer Straße | nein |
9 | Südlich Klein Barnitzer Straße | nein |
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Klein Barnitz |
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10 | Nordöstlich Klein Barnitzer Str. | nein |
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Lokfeld |
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11 | Südwestlich Lokfeld | ja |
12 | Südlich Lokfelder Heckkaten, Westlich Lokfeld | nein |
13 | Östlich Lokfeld | ja |
Gewerbe | südlich BAB A1, Anschlussstelle Reinfeld | ja |
Außerdem ist das gemeinsam mit der Stadt Reinfeld angestrebte Interkommunale Gewerbegebiet nicht in den Regionalplan eingeflossen. Die in Aussicht genommene Fläche südlich der BAB-Anschlussstelle Reinfeld ist nunmehr als Regionaler Grünzug definiert. Gleichzeitig ist die „Abgrenzung der Siedlungsachsen“ an die Südseite der BAB A1 herangezogen worden.
Wenn die Gemeinde die o.g. Flächen in der Zukunft weiter entwickeln möchte, muss der
Regionale Grünzug entsprechend angepasst werden. Der Vorhabenträger ist hierzu im
Rahmen des Beteiligungsverfahrens aufzufordern.
Finanzielle Auswirkungen:
keine
Anlage/n:
Regionalplan 1998 Planungsraum I (Kartenauszug Barnitz) - nicht maßstabsgerecht
Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Auszug Freiraumstruktur Barnitz) - nicht
maßstabsgerecht
Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Legende Freiraumstruktur)
Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Auszug Siedlungsstruktur Barnitz) - nicht
maßstabsgerecht
Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Legende Siedlungsstruktur)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Regionalplan 1998 Planungsraum I (Auszug Barnitz) (521 KB) | ||||
2 | Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Auszug Freiraumstruktur Barnitz) (465 KB) | ||||
3 | Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Legende Freiraumstruktur) (85 KB) | ||||
4 | Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Auszug Siedlungsstruktur Barnitz) (457 KB) | ||||
5 | Regionalplan Planungsraum III, Entwurf 2023 (Legende Siedlugnsstruktur) (150 KB) | ||||
6 | Ergänzung vom 23.10.2023: Entwurf der Stellungnahme (510 KB) |