Vorlage - 2023/12-176
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung möge beschließen / beschließt:
Dem als Anlage dieser Beschlussvorlage beigefügten Entwurf des Vertrages über einen interkommunalen Ausgleich und die Abstimmung bei der Planung, Erschließung und Vermarktung eines Gewerbegebietes wird (mit folgenden Änderungen) zugestimmt.
Sachverhalt:
Das Land Schleswig-Holstein ist seit geraumer Zeit an der Neuaufstellung des Regionalpläne. Der Regionalplan weist auch Gewerbeflächen für den überörtlichen Bedarf aus. Hierzu haben die Gemeinde Barnitz und die Stadt Reinfeld im Vorwege die „Fachliche Betrachtung zur Gewerbeflächenentwicklung des Unterzentrums Reinfeld“ für die langfristige Entwicklung eines interkommunalen Gewerbegebietes erarbeitet.
Diese fachliche Betrachtung war notwendig für die Aufnahme in das „Gewerbestandortkonzept 2030/2035 Kreise Stormarn und Herzogtum Lauenburg“. Dieses war wiederum erforderlich für die Gewerbestandortmeldung des Kreises zur Aufnahme in den Regionalplan.
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 19.08.2021 zur Beschlussvorlage 2020/12-092-01 einstimmig beschlossen:
Bislang liegen nur bloße Willenserklärung der Gemeinde Barnitz und der Stadt Reinfeld vor. Diese Willenserklärung soll in einen Kooperationsvertrag verfestigt werden.
Die Stadt Reinfeld und die Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn mbH (WAS) haben hierfür einen Vertragsentwurf erarbeitet. Dieser ist als Anlage 1 angefügt.
Die Gemeinde wird sich auch zum derzeitigen Anhörungsverfahren zum Entwurf des Regionalplanes für den Planungsraum III dahingehend äußern müssen, dass die Darstellungen des Regionalplanes so zu verändern sind, dass aus Sicht der Raumordnung zukünftig einem interkommunalen Gewerbegebiet keine Belange mehr entgegengehalten werden können.
Finanzielle Auswirkungen:
zurzeit keine
Anlage/n:
Interkommunaler Vertrag GE Reinfeld-Barnitz (Stand: Entwurf)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Interkommunaler Vertrag GE Reinfeld-Barnitz (4807 KB) |