Vorlage - 2023/19-210-01
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde Rehhorst beschließt die als Anlage 1 beigefügte Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst mit folgenden Ergänzungen/mit folgenden Änderungen/ohne Änderungen.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat das Thema in ihrer Sitzung am 18.09.2023 vertagt.
Von Seiten der Gemeinde Rehhorst ist geplant,
- die Entschädigung für die Bürgermeisterin oder den Bürgermeister auf 100 % des Höchstsatzes der Entschädigungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein anzuheben und
- beiden Stellvertretenden der Bürgermeisterin bzw. des Bürgermeisters jeweils eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 200,00 € zu gewähren.
Die Verwaltung empfiehlt aus folgenden Gründen, eine neue Entschädigungssatzung zu erlassen, statt sie zum zweiten Mal zu ändern:
- die ursprüngliche Entschädigungssatzung ist aus dem Jahre 2012
- die Präambel gemeindlicher Satzungen ist an neue Anforderungen anzupassen
- aus Gründen der Übersichtlichkeit der geltenden Regelungen wird eine Neufassung empfohlen.
Finanzielle Auswirkungen:
Der gemeindliche Haushalt wird durch die Entschädigung für die Bürgermeisterin sowie für deren Stellvertretende jährlich mit insgesamt 13.680,00 € belastet.
Anlage/n:
1_ Neufassung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Rehhorst
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2023-11-02 Entwurf Neufassung Entschädigungssatzung Rehhorst (141 KB) |
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