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Vorlage - 2023/19-216  

Betreff: KiTa "Gänseblümchen" Rehhorst - Antrag des Trägers auf Kostenübernahme für Neuanschaffungen von KiTa-Möbeln
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
27.11.2023 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
2023-03-21_Antrag Investitionen 2023-2024 Kita Gänseblümchen  
2023-06-13_Vorbereitung Gespräch Investitionen etc Kita Gänseblümchen  

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Rehhorst stimmt der notwendigen Anschaffung des Mobiliars durch den Träger zu.

Der Träger finanziert die Anschaffungen aus eigenen Mitteln und stellt die Abschreibungen in den Jahresabrechnungen als Sachkosten ein.

 


Sachverhalt:

Der Träger der Kindertageseinrichtung „Gänseblümchen“, die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. wandte sich mit Schreiben vom 21.03.2023 an die Gemeinde Rehhorst, da das vorhandene Mobiliar überwiegend sich in einem schlechten Zustand befinde und zu erneuern wäre.

 

In der Sitzung vom 25.11.2021 wurde bereits der damalige Antrag des Trägers beraten. Die Gemeinde entschied, dass ein Betrag von 5.000,00 € dem Träger bereitgestellt werden soll.
Die Jahresabrechnung 2022 lässt die Durchführung von Malerarbeiten mit einem Betrag in Höhe von 1.353,63 € erkennen. Anschaffungen von Möbeln sind in der Jahresabrechnung 2022 nicht enthalten.

 

Basierend auf dem Schreiben vom 21.03.2023 fand ein gemeinsames Gespräch mit Träger und Gemeinde am 15.06.2023 in der Amtsverwaltung statt. Der Gemeinde Rehhorst ist der Zustand des vorhandenen Mobiliars bekannt und bewusst, dass hier Neuanschaffungen teilweise notwendig werden.

 

Gemäß der Finanzierungs- und Trägerschaftsvereinbarung vom 07.12.2020 stellt die Gemeinde dem Träger das vorhandene Inventar kostenlos zur Nutzung zur Verfügung. „Ersatzbeschaffungen hat der Einrichtungsträger vorzunehmen und zu finanzieren. Die dafür notwendigen Kosten fallen unter die Sachkosten nach § 7.“

 

Gemäß § 7 Abs.1 Ziffer 2 gehören die Kosten für die Anschaffung von Inventar und für dessen Unterhaltung zu den Sachkosten.

Abs. 2 des § 7 sagt klar aus, dass Abschreibungen angemessene Sachkosten darstellen, soweit die Investition notwendig war, die Gemeinde der Anschaffung zugestimmt hat und der Einrichtungsträger diese selbst finanziert hat.

 

Der Rechtslage folgend stimmt die Gemeinde Rehhorst der Anschaffung der Möbel durch den Träger zu, welche die Anschaffungen auf eigene Rechnung finanzieren. In den Jahresabrechnungen werden dann von Seiten des Trägers Abschreibungsbeträge geltend gemacht.

 

Hier ist darauf hinzuweisen, dass die KiTa-Reform sich noch in der Phase der Evaluation befindet. Ist diese Phase Ende 2024 oder nun voraussichtlich Ende 2025 abgeschlossen, erhält der Träger die SQKM-Mittel direkt durch den Kreis Stormarn. Die Abschrei-bungsbeträge würden dann nicht mehr im Rahmen des Defizitausgleiches der Jahres-abrechnungen von der Gemeinde Rehhorst zu tragen sein.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

Der Abschreibungsbetrag ist folglich noch nicht im Wirtschaftsplan der Kindertages-einrichtung für das Jahr 2024 enthalten: Der Haushaltsansatz im Gemeindehaushalt sollte entsprechend angepasst werden.

 

 


Anlage/n:

2023-03-21_Antrag Investitionen 2023-2024 Kita Gänseblümchen

2023-06-13_Vorbereitung Gespräch Investitionen etc Kita Gänseblümchen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2023-03-21_Antrag Investitionen 2023-2024 Kita Gänseblümchen (214 KB)      
Anlage 2 2 2023-06-13_Vorbereitung Gespräch Investitionen etc Kita Gänseblümchen (233 KB)      
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