Vorlage - 2017/13-002
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Feldhorst beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage vom 09.11.2017 beigefügte Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung über die Abwasserbeseitigung in der Gemeinde Feldhorst vom 15. Dezember 2007 (1. Nachtrag vom 04.12.2017) mit folgenden Änderungen:
- Anhebung der Zusatzgebühren von 1,40 € auf 1,96 €
Sachverhalt:
Mit dem Inkrafttreten der neuen Düngemittelverordnung ist davon auszugehen, dass das Aufbringen von Klärschlämmen aus Klärteichanlagen auf Felder nicht mehr zulässig ist. In Zukunft sind damit die Klärschlämme zu entsorgen. Damit einher wird eine deutliche Kostensteigerung gehen. Mangels konkreten Erfahrungswerten wird zurzeit von einer Verdoppelung der Kosten für die Klärschlammentsorgung ausgegangen. In Folge dessen erscheint eine Anhebung der Rückstellung zur Teichentschlammung geboten. Dies hat neben den Auswirkungen auf den Haushalt gleichermaßen Auswirkungen auf die Gebührenhöhe. Diese Kosten sind Bestandteil der Gebührenkalkulation.
Entsprechend wurde die Gebührenkalkulation überarbeitet (vgl. Anlage 2). Im Ergebnis dessen wird empfohlen die Zusatzgebühr von 1,40 € auf 1,96 € je m³ bezogenes Frischwasser anzuheben.
Anlage/n:
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | MW Gebührenkalkulation 2018 (238 KB) | ||||
2 | 2017-12-04_ Satzungsänderung Abwasser (8 KB) |