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Vorlage - 2017/13-004  

Betreff: Haushaltssatzung mit -plan für das Jahr 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
23.11.2017 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschuss Feldhorst (offen)   
04.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Feldhorst Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2017-11-23 Anlagen Vorlage Haushalt 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:295 v.H. auf …. v.H. festgesetzt

 

Abstimmungsergebnis:__ Stimmen dafür

__ Stimmen dagegen

__ Stimmenthaltungen

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Feldhorst für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 2.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

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Sachverhalt:

I. Haushaltsentwicklung 2017

Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2017 sind zwar Mehrauszahlungen, so unter anderem aus Nachzahlungen für den Betriebskostenausgleich an den Kindergarten „Sternschnuppe“ in Höhe von gerundet 16.000 € zu verzeichnen. Dem stehen jedoch auch Mehreinzahlungen, so unter anderem aus der Gewerbesteuer, gegenüber, welche sich im Weiteren gegenseitig decken. Darüber hinaus ist insbesondere im Bereich der Unterhaltung mit Minderaufwendungen zu rechnen. Nach jetzigem Stand würde sich aus alledem eine Haushaltsveresserung gegenüber der ursprünglichen Planung ergeben. Als Anlage ist eine Übersicht über die überplanmäßigen Auszahlungen und Aufwendungen beigefügt. Der Aufstellung eines Nachtragshaushaltes bedarf aus diesen Gründen nicht.


II. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2018, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2016 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2017. Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2018 vom 14.09.2017 maßgebend. Dabei ist in diesem Jahr zu beachten, dass die maßgebenden Einwohnerzahlen zum 31.03.2017 vom Statistischen Landesamt noch nicht vorliegen. Dies hat zur Folge, dass die Berechnung der im Jahr 2018 zu erwartenden Schlüsselzuweisungen nur vorläufig ist. Die Berechnung fußt unter anderem auf den genannten Einwohnerdaten. Weitergehend hat dies gleichermaßen Auswirlung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage. Die Höhe der Schlüsselzuweisung ist unter anderem Bestandteil der Finanzkraft der Gemeinde, auf Basis dessen Höhe sich die Umlagen berechnen.

 

a) Änderungen im Finanzausgleich

Ab dem 01.01.2018 treten die neue Landesverordnungen über die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer sowie an der Umsatzsteuer in Kraft. Danach erhöht sich der Anteil die Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden an Einkommenssteuern und Umsatzsteueranteilen leicht.

 

In diesem Zusammenhang sei besonders auf die im Jahr 2018 monetär geringer ausfallene Schlüsselzuweisung hingewiesen. Die Absenkung ist insbesondere Folge der im Jahr 2015 sprunghaft angestiegenen Gewerbesteuererträge. Mit Blick auf die im Jahr 2017 vorliegend gleiche Sachlage wird in der mittelfristigen Finanzplanung von einer sich weiter absenkenden Schlüsselzuweisung ausgegangen.

 

b) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn beabsichtigt die Kreisumlage von derzeit 34,5 v.H. auf 33,5 v.H. für das Jahr 2018 zu senken. Auch wenn das Anhörungsverfahren zurzeit noch läuft, ist davon auszugehen, dass die Absenkung umgesetzt wird. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs steht die Höhe der Amtsumlage als auch die Höhe des Trägerausgleichs für den Kindergarten in Feldhorst nicht fest, da sie von den entsprechenden Gremien noch nicht beschlossen sind. Der Hauptausschuss des Amtes hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2017 für eine Beibehaltung des derzeitigen Umlagesatzes für die Amtsumlage von 20,5 v.H. ausgesprochen. Abschließend darüber befinden wird der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017. Beim Trägerausgleich für den Kindergarten wurde von einer leichten Erhöhung ausgegangen. Diese basiert jedoch nicht auf einem entsprechend beschlossenen Haushaltsplan des Kindergartens. Die Ansätze sind insoweit vorläufig. Ebenso mit einer Unsicherheit behaftet sind die Planwerte für die Schulkostenbeiträge. Aktuelle Abrechnungen des Jahres 2017 liegen noch nicht vor. Insoweit basieren die Planwerte auf Abrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

 

c) Mischwasserkanalisation der Gemeinde Feldhorst

Die Gemeinde Feldhorst betreibt ihre Abwasserbeseitigung in Gestalt der Mischwasserkanalisation für beide Ortsteile als kostenrechnende Einrichtung. Den Gremien liegt dazu eine gesonderte Beschlussvorlage vor. Gemäß § 76 Gemeindeordnung sind notwendige Gebühren und Entgelte vorrangig anzupassen. Die mögliche Anpassung der Benutzungsgebühren für die Mischwasserkanalisation ist noch nicht im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt und würde diesen insoweit verbessern.

 

d) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2018 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der

Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2018 jeweils 331 v.H..

 

Gemäß § 26 GemHVO- Doppik soll die Gemeinde ihren Haushalt in der Höhe der jährlichen Erträge und Aufwendungen ausgleichen. Der Ausgleich kann in einzelnen Jahren über die bilanzielle Ergebnisrücklage vorgenommen werden. Dabei darf die Ergebnisrücklage nach 25 Absatz 3 GemHVO- Doppik 10% der Allgemeinen Rücklage nicht unterschreiten. Ausgehend vom letzten genehmigten Jahresabschluss zum 31.12.2016 verfügt die Gemeinde über eine solide Ergebnisrücklage. Ein Ausgleich des geplanten Defizits über diese wäre daher zu vertreten. Über die weitere Wirkung von niedrigeren Hebesätzen als die der Nivellierungssätze auf das System des Finanzausgleichs wurde in den letzten Jahren ausführlich berichtet. Eine mögliche Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A+ B ist noch nicht im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt.

 

III. Ergebnisplan

Der Vorlage beigefügt ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne. Im Vergleich zu dem Jahr 2017 umfasst der vorliegende Ergebnisplan 2018 folgende gesonderte Vorhaben:

 

Vorhaben

Planungs- ansatz

Produkt

Produkt- Sachkonto

im Ergebnisplan

Rissesanierung Niendeler Weg und Verlegung Rasengittersteine

10.000 €

Gemeindestraßen

541010.5221000

Ergänzung Asphaltierung und Einzelschadstellenbeseitigung Buswendeplatz Havighorst

 89.500,00 €

Gemeindestraßen

541010.5221103

Kanalsanierung im Zuge Reparatur Buswendeplatz

35.900,00 €

Mischwasserbeseitigung

538020.5221100

Aufwendungen Bauleitplanung bei gleichzeitigem Ansatz von Erträgen aus Erstattung zu 100%

 15.000,00 €

Bauleitplanung

511010.5431400

Aufwendungen gesamt:

150.400,00 €

 

 

 

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Fehlbetrag von 152.100 €. Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

 

IV. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und für den investiven Teil des Finanzplans eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2018 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit nicht durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen Fehlbetrag von 91.300 € vor. Der Fehlbetrag ist allein Folge der vorgenannten im Haushaltsjahr 2018 gesonderten Vorhaben. Er ist insoweit als auch aus Sicht der Liquidität der Gemeinde vertretbar.

 

b) Investitionstätigkeit

Der vorliegende Haushaltsentwurf umfasst folgende im Vergleich zum Vorjahr gesonderte investive Vorhaben:

 

Vorhaben

Planungs- ansatz

Produkt

Produkt- Sachkonto

im Finanzplan investiv

Atemschutzjacken FF Havighorst

8.000,00 €

FF Havighorst

126020.7832000

Deckensanierung G 61 Steinfeld Poggensee bei 16.500 T€ Zuwendungen

26.100,00 €

Gemeindestraße

541010.7852310

Auszahlungen gesamt:

 34.100,00 €

 

 

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen führen sodann noch zu Veränderungen.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Auf der Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2016, des Haushaltsplanes 2017 und des beigefügten Entwurfs des Haushaltsplanes 2018 kann von folgender voraussichtlicher Liquiditätsentwicklung ausgegangen werden:

 

Liquide Mittel zum Stand 31.12.2016 1.233.562

zzgl. kurzfristige Forderungen21.718

abzgl. Wertberichtigung1.120 €

abzgl. kurzfristige Verbindlichkeiten82.613 €

bereinigter Liquide Mittel zum 31.12.2016 1.171.547

zzgl. geplantes Finanzergebnis 201749.700 €

zzgl. geplantes Finanzergebnis 2018- 114.200 €

vorausssichtlicher Bestand 31.12.20181.107.047 €

 

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Anlage/n:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-11-23 Anlagen Vorlage Haushalt 2018 (442 KB)      
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