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Vorlage - 2018/18-033  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 4 der Gemeinde Mönkhagen für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern)
hier: Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 16.06.2010 sowie neuer Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Mönkhagen Entscheidung
23.07.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Mönkhagen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
1) alte Geltungsbereiche  
2) Vorschlag neuer Geltungsbereich  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

  1. Der von der Gemeindevertretung Mönkhagen am 16.06.2010 gefasste Beschluss zur Aufstellung der Bebauungspläne

 

Nr. 4A für das Gebiet: Ortsteil Mönkhagen, östlich der vorhandenen Bebauung in der Dorfstraße und

Nr. 4B für das Gebiet: Ortsteil Mönkhagen, östlicher Ortsausgang, östlich der Dorfstraße, südlich der vorhandenen Bebauung

wird aufgehoben.

 

2.1.       Für das Gebiet Ortsteil Mönkhagen, östlich der Dorfstraße und westlich der Bundesautobahn A 20 einschließlich der bebauten Grundstücke Dorfstraße 45 a bis 49 a (ungerade Hausnummern) wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Schaffung zusätzlicher Wohnbauflächen,

        Steuerung der städtebaulichen Entwicklung.

 

2.2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

2.3.       Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

2.4.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolge.

 

2.5.       Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden:                             Öffentliche Auslegung.

 

2.6.       Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 BauGB ist durchzuführen.

 

2.7.       Die Planung ist gemäß § 11 LaPlaG anzuzeigen.

 

2.8.      Sämtliche mit der Aufstellung verbundene Planungskosten sind vom Vorhabenträger/Antragsteller zu tragen. Zur Sicherung ist ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB abzuschließen.

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat sich ab 1996 im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bebauungsplan Nr. 3 mit der Schaffung von Wohnbaugrundstücken zwischen der Dorfstraße und dem Kulturdenkmal „Alte Gutsscheune“ befasst. Der Bebauungsplan ist am 07.10.1999 in Kraft getreten.

 

Bereits 2004 wurden auf Antrag eines Vorhabenträgers Aufstellungsbeschlüsse für einen Bebauungsplan und die dazugehörige Flächennutzungsplanänderung gefasst und am 19.11.2005 bekannt gemacht. Ziel der Planungen war die Umnutzung des ehemaligen Teils des landwirtschaftlichen Hofes von Landwirtschaftsfläche in Flächen für Wohnbebauung bei gleichzeitiger Erhaltung und Umnutzung des Kulturdenkmals „Alte Gutsscheune“. Hierzu wurde ein städtebaulicher Vertrag geschlossen. Aufgrund mangelnder Mitwirkung des Vertragspartners ist die Gemeinde im April 2008 von dem Vertrag zurückgetreten. Die beiden Aufstellungsbeschlüsse sind in der Sitzung am 21.11.2007 nach Abriss der Gutsscheune aufgehoben worden.

 

Im Mai 2010 ist ein neuer Vorhabenträger mit einem Planungsvorschlag an die Gemeinde herangetreten, der neben der Schaffung weiterer Wohnbauflächen auch die städtebaulichen Missstände (ordnungsgemäße Herstellung und Übergabe der Erschließungsstraße an die Gemeinde sowie Überplanung des Standortes der abgerissenen Gutsscheune) aufgefangen hätte. Die Gemeindevertretung hat hierzu am 16.06.2010 die Aufstellungsbeschlüsse für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes (später richtigerweise umbenannt in 5. Änderung) und die Bebauungspläne Nr. 4A und Nr. 4B gefasst. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden nicht bekannt gemacht. Für diese Bauleitpläne wurde ein Vorentwurf erarbeitet, die Landesplanungsbehörde beteiligt sowie eine Schalltechnische Untersuchung, eine Baugrunderkundung und –bewertung und eine Vorprüfung der Regenwasser- und Schmutzwasser-Entsorgungsanlagen veranlasst. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung am 29.04.2013 vorgestellt worden. Diese hat die Fortsetzung der Bauleitplanverfahren beschlossen. Dieser Beschluss ist in der Sitzung der Gemeindevertretung am 30.10.2013 aufgehoben worden. Gleichzeitig wurde die Planung an den Bau-, Finanz- und Umweltausschuss verwiesen, die Aufhebung der Beschlüsse zum Abschluss der städtebaulichen Verträge sowie keine Fortführung des Planungsauftrages beschlossen. Die Aufstellungsbeschlüsse vom 16.06.2010 wurden allerdings nicht aufgehoben. Eine weitere Beratung hinsichtlich der Bauleitpläne hat seitdem nicht stattgefunden.

 

Der letzte Vorhabenträger ist vor Kurzem erneut an die Gemeinde mit dem Wunsch, die Aufstellungsverfahren wiederaufzunehmen und östlich der Dorfstraße Wohnbaugrundstücke zu schaffen, herangetreten. Hiergegen bestehen grundsätzlich keine Bedenken. Die in den bisherigen Planungen aufgeworfenen Fragen und Aufgabenstellungen wären abzuarbeiten und die vorliegenden Untersuchungsergebnisse zu aktualisieren. Verwaltungsseitig wird jedoch empfohlen, die 2010 begonnenen Bauleitplanverfahren zur besseren Klarheit und Übersichtlichkeit als beendet zu erklären und die Verfahren neu zu beginnen. Hierfür sind die Beschlüsse aus 2010 aufzuheben und neue Aufstellungsbeschlüsse zu fassen.

 

Vor Eintritt in die Planungsarbeiten sollte mit dem Vorhabenträger ein städtebaulicher Vertrag nach § 11 BauGB zur Übernahme der mit der Aufstellung der Bauleitpläne verbundenen Kosten geschlossen werden. Außerdem sind ein Erschließungsvertrag und ein Folgelastenvertrag abzuschließen.

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ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

1)      alte Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 4A und 4B

2)   Vorschlag: Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 1) alte Geltungsbereiche (77 KB)      
Anlage 2 2 2) Vorschlag neuer Geltungsbereich (132 KB)      
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