Vorlage - 2018/11-057
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Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans abgegebenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau vom 18.06.2018,
- Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz vom 24.05.2018,
- der Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft vom 31.05.2018.
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
- des Kreises Stormarn vom 15.06.2018,
- der Schleswig-Holstein Netz AG, Team Freileitung vom 05.06.2018.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigende Stellungnahme ergeben sich aus der Übersicht vom 30.08.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 84 der Landesbauordnung beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 7 für das Gebiet westlich Mitteltor, südlich Hausnummer Mitteltor 6a sowie nördlich K 78 bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
- Die Begründung wird gebilligt.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Gemeindevertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse „www.amt-nordstormarn.de“ eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 19.04.2018 den Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7 inklusive Begründung und die umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 23.05.2018 bis einschließlich 22.06.2018 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 15.05.2018 amtlich bekannt gemacht.
Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen vorgebracht. Die gemäß § 4 (2) BauGB beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände sind mit Schreiben vom 17.05.2018 am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden des Amtes Nordstormarn wurde verzichtet, da diese im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung keine Einwendungen zur Planung vorgebracht haben.
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein – Landesplanungsbehörde hat mit Bescheid vom 22.02.2018 zur dazugehörigen 6. Änderung des Flächennutzungsplanes bestätigt, dass gegen die Planung keine Bedenken bestehen und insbesondere keine Ziele der Raumordnung den verfolgten Planungsabsichten entgegenstehen. Die Flächennutzungsplanänderung wurde zwischenzeitlich mit Bescheid vom 04.06.2018 vom Ministerium genehmigt.
Folgende Stellunghamen sind eingegangen:
Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde | Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein, Landesplanungsbehörde | |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein- Landwirtschaft und ländliche Entwicklung | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | ohne |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr dazu Nachtrag vom 18.06.2018 | |
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein | ohne |
Handwerkskammer Lübeck | ohne |
Deutsche Telekom Technik GmbH, PTI 11, Planungsanzeigen | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Team Freileitung | |
Schleswig-Holstein Netz AG, Leitungsauskunft, Ahrensburg | |
Netz Lübeck GmbH, Zentrale Planungsdienste | ohne |
TenneT TSO GmbH | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management | ohne |
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | ohne |
Naturschutzverbände |
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Bund für Umwelt- und Naturschutz Deutschland e.V. | ohne |
Naturschutzbund Deutschland, LV S-H. (NABU) e.V. | ohne |
AG der nach § 29 BNatSchG beteiligten Naturschutzverbände in Schleswig-Holstein | ohne |
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung).
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Es ergeben sich keine Änderungen in der Planzeichnung aus dem Beteiligungsverfahren (Stand 17.04.2018).
Für den Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Badendorf kann der Satzungsbeschluss gefasst und die Begründung dazu gebilligt werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Stand: 30.08.2018)
2) Bebauungsplan Nr. 7
3) Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 2 Beschlussempfehlungen (1064 KB) | ||||
2 | Anlage 2 Satzung (2573 KB) | ||||
3 | Anlage 3 Begründung (1445 KB) |