Vorlage - 2018/20-027
|
|
Beschlussvorschlag:
- Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:
a) berücksichtigt werden die Stellungnahmen
des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,
des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen
des Kreises Stormarn,
der Deutschen Telekom Technik GmbH,
der Vodafon Kabel Deutschland GmbH,
der Schleswig-Holstein Netz AG, Netzcenter Ahrensburg,
aus der Öffentlichkeit.
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 19.04.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen.
Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen / mit folgenden Änderungen gebilligt: ...
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Beteiligungsfrist auf 14 Tage verkürzt wird. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.
Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2016 den Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.
Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der Bebauungsplanänderung inklusive Begründung und die umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 14.08.2017 bis einschließlich 14.09.2017 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 02.08.2017 amtlich bekannt gemacht. Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen vorgebracht.
Die gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden sind am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.
Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:
Öffentlichkeit |
|
Bürger (Am Wischhof 25a) | |
Bürger (Am Wischhof 27) | |
Träger öffentlicher Belange / Verwaltungsbehörden |
|
Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein | |
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4 | ohne |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – Naturschutz und Forst | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz | ohne |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck | |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landwirtschaftskammer | |
Handwerkskammer Lübeck | |
Deutsche Telekom Technik GmbH | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
Netz Lübeck GmbH, Zentrale Planungsdienste | ohne |
TenneT TSO GmbH | ohne |
Wasser- und Bodenverband Trave | ohne |
AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH | ohne |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3 | ohne |
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management | ohne |
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR | ohne |
Nachbargemeinden |
|
Hansestadt Lübeck | |
Stadt Reinfeld | ohne |
Amt Nordstormarn | ohne |
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung). Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen.
Aufgrund der neuen Regelungen der DIN 1409 war eine Anpassung des Planes hinsichtlich des Lärmschutzes notwendig. Diese Anpassung ist so gravierend, dass der ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden muss. Hierbei werden die Beteiligungsfrist auf 14 Tage beschränkt und Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zugelassen.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Abwägung)
2) Entwurf
3) Begründung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1: Beschlussempfehlung (255 KB) | ||||
2 | Anlage 2: Entwurf (520 KB) | ||||
3 | Anlage 3: Begründung (1216 KB) |