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Vorlage - 2018/20-027  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 5, 2. Änderung und Ergänzung der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13
Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen sowie erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Wesenberg Vorberatung
13.09.2018 
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Wesenberg Entscheidung
25.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Wesenberg (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussempfehlung  
Anlage 2: Entwurf  
Anlage 3: Begründung  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen

­          des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

­          des Landesbetriebes Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein,

 

b)      teilweise berücksichtigt werden die Stellungnahmen

­          des Kreises Stormarn,

­          der Deutschen Telekom Technik GmbH,

­          der Vodafon Kabel Deutschland GmbH,

­          der Schleswig-Holstein Netz AG, Netzcenter Ahrensburg,

­          aus der Öffentlichkeit.

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 19.04.2018 (Anlage 1) und werden mit folgenden / ohne Änderungen beschlossen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein, Bad Schwartau wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 der Gemeinde Wesenberg für das Gebiet Ortsteil Stubbendorf, östlich der Straße "Bruhnkatener Weg" sowie westlich der Straße "Am Wischhof", Grundstücke Bruhnkatener Weg 7b, 9, 9a und 11 sowie Am Wischhof 11/11a und 13 und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen / mit folgenden Änderungen gebilligt: ...

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 4a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen, wobei Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen abgegeben werden können und die Beteiligungsfrist auf 14 Tage verkürzt wird. Auf eine Beteiligung der Nachbargemeinden wird verzichtet.

 

Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen

 

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2016 den Entwurf der 2. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 5 beschlossen und nach § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 (2) BauGB bestimmt.

 

Entsprechend dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss haben der Entwurf der Bebauungsplanänderung inklusive Begründung und die umweltrelevanten Informationen in der Zeit vom 14.08.2017 bis einschließlich 14.09.2017 im Amt Nordstormarn öffentlich ausgelegen. Die Unterlagen waren gleichzeitig im Internet unter www.Amt-Nordstormarn.de einsehbar und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich. Die öffentliche Auslegung wurde im amtlichen Bekanntmachungsorgan der Gemeinde, den Lübecker-Nachrichten, Stormarner Ausgabe, am 02.08.2017 amtlich bekannt gemacht. Während der Auslegung wurden aus der Öffentlichkeit zwei Stellungnahmen vorgebracht.

 

Die gemäß § 4 (2) BauGB zu beteiligenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Naturschutzverbände und Nachbargemeinden sind am Verfahren beteiligt worden. Gleichzeitig wurde das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein als Landesplanungsbehörde unterrichtet.

 

Folgende Stellungnahmen sind eingegangen:

 

 

Öffentlichkeit

 

Bürger (Am Wischhof 25a)

03.09.2017

Bürger (Am Wischhof 27)

31.08.2017

 

Träger öffentlicher Belange / Verwaltungsbehörden

 

Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein

01.11.2017

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Abt. Verkehr und Straßenbau - VII 4

ohne

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein – Naturschutz und Forst

11.08.2017

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein - Technischer Umweltschutz

ohne

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H, Niederlassung Lübeck

14.08.2017

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

14.08.2017

Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr

14.09.2017

18.12.2017

Landwirtschaftskammer

22.08.2017

Handwerkskammer Lübeck

16.08.2017

Deutsche Telekom Technik GmbH

24.08.2017

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

12.09.2017

Schleswig-Holstein Netz AG

04.09.2017

Netz Lübeck GmbH, Zentrale Planungsdienste

ohne

TenneT TSO GmbH

ohne

Wasser- und Bodenverband Trave

ohne

AWSH Abfallwirtschaft Südholstein GmbH

ohne

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr Referat Infra I 3

ohne

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Rostock Sparte Facility Management

ohne

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR

ohne

 

Nachbargemeinden

 

Hansestadt Lübeck

22.08.2017

Stadt Reinfeld

ohne

Amt Nordstormarn

ohne

 

Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Gewichtung der einzelnen geltend gemachten Belange (Abwägung). Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen.

 

Aufgrund der neuen Regelungen der DIN 1409 war eine Anpassung des Planes hinsichtlich des Lärmschutzes notwendig. Diese Anpassung ist so gravierend, dass der ein erneuter Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst werden muss. Hierbei werden die Beteiligungsfrist auf 14 Tage beschränkt und Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen zugelassen.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Beschlussempfehlung (Abwägung)

2) Entwurf 

3) Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Anlage 1: Beschlussempfehlung (255 KB)      
Anlage 1 2 Anlage 2: Entwurf (520 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 3: Begründung (1216 KB)      
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