Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2017/19-006  

Betreff: Richtlinie der Gemeinde Rehhorst zur Förderung von Tagespflegepersonen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz- und Kulturausschuss Gemeinde Rehhorst Vorberatung
30.11.2017 
Sitzung des Bau-, Wege- und Umweltausschuss sowie Finanz- und Kulturausschuss      
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
07.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst      

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Richtlinie zur Förderung der Tagespflege  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Rehhorst beschließt, dass die Richtlinie zur Förderung der Tagespflege über den 31.12.2017 hinaus unbefristet weiter gilt.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeinde Rehhorst hat in der Sitzung am 05.12.2016 beschlossen, dass die Richtlinie zur Förderung der Tagespflege befristet ein Jahr weiter gilt. Die Gültigkeit endet daher zum 31.12.2017.

 

Im ersten Kindergartenhalbjahr (Januar – Juli 2017) wurden acht Kinder und derzeit sieben Kinder in Tagespflege betreut. Für das Kalenderjahr 2017 wurden Haushaltsmittel in Höhe von 5.000 € angesetzt. Bis zum Jahresende werden nach heutigem Kenntnisstand ca. 6.800 € aufgewendet, davon werden ca. 3.900 € an Tagespflegepersonen als Betriebskostenzuschuss und 2.900 € an Eltern als Betreuungskostenzuschuss ausgeschüttet

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

Anlage/n: Richtlinie

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (106 KB)      
Seite zurück Nach oben