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Vorlage - 2018/22-026  

Betreff: Verpflichtung der bürgerlichen Ausschussmitglieder
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Sozialausschuss der Gemeinde Zarpen
06.11.2018 
Sitzung des Sozialausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   

Sachverhalt
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Gemäß § 46 Abs. 6 der Gemeindeordnung werden Mitglieder, die nicht der Gemeindevertre-tung angehören, von der oder dem Vorsitzenden des Ausschusses durch Handschlag auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer Obliegenheiten verpflichtet und in ihr Amt eingeführt. Die Mitglieder der Ausschüsse handeln in ihrer Tätigkeit nach ihrer freien, durch das öffentliche Wohl bestimmten Überzeugung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Text:

Ich verpflichte Sie zur gewissenhaften, unparteiischen Tätigkeit und zur Verschwiegenheit (Handschlag).

 

 

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