Vorlage - 2018/13-045
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Sachverhalt:
Gemäß § 32 Abs. 4 Gemeindeordnung haben die Mitglieder der Gemeindevertretung,… und der Ausschüsse der oder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung ihren Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätigkeiten mitzuteilen, soweit dies für die Ausübung ihre Mandats von Bedeutung sein kann. Die Angaben sind zu veröffentlichen.
Anlage/n:
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