Vorlage - 2018/17-042
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Beschlussvorschlag:
Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungs-satzung der Gemeinde Klein Wesenberg wird ohne/mit folgenden Änderungen beschlossen.
Sachverhalt:
Die Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der Freiwilligen Feuer-wehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) vom 28. März 2018 ersetzt die zum 30.05.2018 auslaufende vormals gültige rückwirkend zum 01.01.2018. Danach ändern sich die zu gewährenden Höchstsätze der pauschalierten monatlichen Aufwandsentschädigungen gem. § 2 (2) Nr. 3 der VO bezogen auf das Amt Nordstormarn (Jahresauszahlung) wie folgt:
- Amtswehrführung:3.204,- € / Stellvertretung: 2.403,- €pro Jahr
- Gemeindewehrführung*:2.028,- € / Stellvertretung:1.521,- €pro Jahr
- Gemeindewehrführung**:1.884,- € / Stellvertretung:1.413,- €pro Jahr
*= ab 1.000 bis 2.500 Einwohner
**= bis 1.000 Einwohner
Die Verordnung unterscheidet dem Wortlaut nach nicht zwischen Orts- und Gemeindewehr-führungen, sodass die Höchstsätze jeweils identisch sind. Die Höhe der Sätze für die Stellvertretungen ergeben sich aus der Tatsache, dass nach der neuen VO ein Höchstsatz von 75% (bisher 50%) der für die Wehrführungen vorgesehenen Pauschale angesetzt wird.
Zurzeit regelt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg zu diesem Thema Folgendes:
§ 6
Gemeindewehrführerin/Gemeindewehrführer,
Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,-- € monatlich. Die stellvertretende Gemeindewehrführerin oder der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung von 25,-- € monatlich.
Aus Sicht der Verwaltung stellt sich der Wunsch nach Anpassungen der Entschädigungssätze und Vereinheitlichung der Höhe der Pauschalen auf Amtsebene als legitim dar. Im Sinne der Gleichbehandlung und Wertschätzung der immer umfangreicher werdenden Tätigkeit in den Wehrvorständen scheint eine Anpassung zumindest in der Nähe der Höchstsätze angemessen.
Anlage/n:
Anlagen:
3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg
EntschädigungsVO freiwillige Feuerwehren vom 28.03.2018
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-05-22 Vermerk Aufwandsentschädigung ab 2018 (1182 KB) | ||||
2 | 2018- Entschädigungssatzung-1. Änderung (8 KB) |
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