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Vorlage - 2018/17-042  

Betreff: Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg
-hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Vorberatung
14.11.2018 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Klein Wesenberg (offen)   
Gemeindevertretung Klein Wesenberg Entscheidung
26.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Klein Wesenberg (offen)   
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Klein Wesenberg Vorberatung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-05-22 Vermerk Aufwandsentschädigung ab 2018  
2018- Entschädigungssatzung-1. Änderung  

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Beschlussvorschlag:

Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 1. Satzung zur Änderung der Entschädigungs-satzung der Gemeinde Klein Wesenberg wird ohne/mit folgenden Änderungen beschlossen. 

 

 

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Sachverhalt:

Die Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der Freiwilligen Feuer-wehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) vom 28. März 2018 ersetzt die zum 30.05.2018 auslaufende vormals gültige rückwirkend zum 01.01.2018. Danach ändern sich die zu gewährenden Höchstsätze der pauschalierten monatlichen Aufwandsentschädigungen  gem. § 2 (2) Nr. 3 der VO bezogen auf das Amt Nordstormarn (Jahresauszahlung) wie folgt:

 

  • Amtswehrführung:3.204,- € / Stellvertretung: 2.403,- €pro Jahr
  • Gemeindewehrführung*:2.028,- € / Stellvertretung:1.521,- €pro Jahr
  • Gemeindewehrführung**:1.884,- € / Stellvertretung:1.413,- €pro Jahr

 

*= ab 1.000 bis 2.500 Einwohner

**= bis 1.000 Einwohner

 

Die Verordnung unterscheidet dem Wortlaut nach nicht zwischen Orts- und Gemeindewehr-führungen, sodass die Höchstsätze jeweils identisch sind. Die Höhe der Sätze für die Stellvertretungen ergeben sich aus der Tatsache, dass nach der neuen VO ein Höchstsatz von 75% (bisher 50%) der für die Wehrführungen vorgesehenen Pauschale angesetzt wird.

 

Zurzeit regelt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg zu diesem Thema Folgendes:

§ 6

Gemeindewehrführerin/Gemeindewehrführer,

 

Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50,-- € monatlich. Die stellvertretende Gemeindewehrführerin oder der stellvertretende Gemeindewehrführer erhält eine Aufwandsentschädigung von 25,-- € monatlich.

 

 Aus Sicht der Verwaltung stellt sich der Wunsch nach Anpassungen der Entschädigungssätze und Vereinheitlichung der Höhe der Pauschalen auf Amtsebene als legitim dar. Im Sinne der Gleichbehandlung und Wertschätzung der immer umfangreicher werdenden Tätigkeit in den Wehrvorständen scheint eine Anpassung zumindest in der Nähe der Höchstsätze angemessen.

 

 

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Anlage/n:

Anlagen:

3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg

EntschädigungsVO freiwillige Feuerwehren vom 28.03.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-05-22 Vermerk Aufwandsentschädigung ab 2018 (1182 KB)      
Anlage 2 2 2018- Entschädigungssatzung-1. Änderung (8 KB)      
Stammbaum:
2018/17-042   Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen   Ordnungsamt   Beschlussvorlage
2018/17-042-01   Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Klein Wesenberg -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen   Kämmerei   Beschlussvorlage
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