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Vorlage - 2018/21-031  

Betreff: Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau
-hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz-, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Westerau Vorberatung
20.09.2018 
Sitzung des Finanz-, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Westerau (offen)   
Gemeindevertretung Westerau Entscheidung
24.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Westerau (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-05-22 Vermerk Aufwandsentschädigung ab 2018  
2018-09-20 Entschädigungssatzung -21- 3. Änderung  

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Beschlussvorschlag:

Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte 3. Satzung zur Änderung der Entschädigungs-satzung der Gemeinde Westerau wird ohne/mit folgenden Änderungen beschlossen. 

 

 

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Sachverhalt:

Die Landesverordnung über die Entschädigung der Wehrführungen der Freiwilligen Feuer-wehren und ihrer Stellvertretungen (Entschädigungsverordnung freiwillige Feuerwehren – EntschVOfF) vom 28. März 2018 ersetzt die zum 30.05.2018 auslaufende vormals gültige rückwirkend zum 01.01.2018. Danach ändern sich die zu gewährenden Höchstsätze der pauschalierten monatlichen Aufwandsentschädigungen  gem. § 2 (2) Nr. 3 der VO bezogen auf das Amt Nordstormarn (Jahresauszahlung) wie folgt:

 

  • Amtswehrführung:3.204,- € / Stellvertretung: 2.403,- €pro Jahr
  • Gemeindewehrführung*:2.028,- € / Stellvertretung:1.521,- €pro Jahr
  • Gemeindewehrführung**:1.884,- € / Stellvertretung:1.413,- €pro Jahr

 

*= ab 1.000 bis 2.500 Einwohner

**= bis 1.000 Einwohner

 

Die Einwohnerzahl der Ortsteile der Gemeinde Westerau liegt jeweils unter 1.000.

 

Die Verordnung unterscheidet dem Wortlaut nach nicht zwischen Orts- und Gemeindewehr-führungen, sodass die Höchstsätze jeweils identisch sind. Die Höhe der Sätze für die Stellvertretungen ergeben sich aus der Tatsache, dass nach der neuen VO ein Höchstsatz von 75% (bisher 50%) der für die Wehrführungen vorgesehenen Pauschale angesetzt wird.

 

Zurzeit regelt die Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau zu diesem Thema Folgendes:

 

§ 6

Entschädigung für Funktionen in der

Freiwilligen Feuerwehr

 

(1)Die Gemeindewehrführerin oder der Gemeindewehrführer erhält nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 700,-- € jährlich. Ihre oder seine Stellvertreterin oder ihr oder sein Stellvertreter erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 100,-- € jährlich.

 

(2)Die Ortswehrführerinnen oder -führer erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 350,-- € jährlich. Deren Stellvertretende erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsverordnung Freiwillige Feuerwehren eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 175,-- € jährlich.

 

(3)Der/die Jugendwehrwart/-in erhält nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feuerwehren eine Auslagenpauschale in Höhe von 350,-- € jährlich.

Der/die stellv. Jugendwehrwart/-in erhält nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feuerwehren eine Auslagenpauschale in Höhe von 175,-- € jährlich.

 

(4)Gerätewarte erhalten nach Maßgabe der Entschädigungsrichtlinie Freiwillige Feuerwehren eine Entschädigung in Höhe von 100,-- € jährlich.

 

 Aus Sicht der Verwaltung stellt sich der Wunsch nach Anpassungen der Entschädigungssätze und Vereinheitlichung der Höhe der Pauschalen auf Amtsebene als legitim dar. Im Sinne der Gleichbehandlung und Wertschätzung der immer umfangreicher werdenden Tätigkeit in den Wehrvorständen scheint eine Anpassung zumindest in der Nähe der Höchstsätze angemessen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen:

3. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau

EntschädigungsVO freiwillige Feuerwehren vom 28.03.2018

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-05-22 Vermerk Aufwandsentschädigung ab 2018 (1182 KB)      
Anlage 2 2 2018-09-20 Entschädigungssatzung -21- 3. Änderung (107 KB)      
Stammbaum:
2018/21-031   Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen   Ordnungsamt   Beschlussvorlage
2018/21-031-01   Änderung der Entschädigungssatzung der Gemeinde Westerau -hier: Entschädigungssätze für Wehrführungen der Freiwilligen Feuerwehren und ihrer Stellvertretungen   Hauptamt   Beschlussvorlage
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