Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2018/19-054  

Betreff: 2. Änderung der Satzung der Gemeinde Rehhorst über den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
17.09.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der bestehenden Innenortssatzung  
Anlage 2: Geltungsbereich der 2. Änderung  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Auf der Grundlage des § 34 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3 Baugesetzbuch (BauGB) beschließt die Gemeindevertretung Rehhorst die Aufstellung der 2. Änderung der Innerortssatzung der Gemeinde Rehhorst, Ortsteil Pöhls für das Gebiet: südlich Dorfstraße 26, 28 und 30, östlich Zarpener Weg 6 und westlich Dorfstraße 24 dem Ziel, den Innenbereich zu erweitern und geringfügige Erweiterung der Reitanlage im Rahmen des § 34 BauGB zu ermöglichen.

 

  1. Mit der Aufstellung der 2. Änderung der Innerortssatzung der Gemeinde Rehhorst, Ortsteil Pöhls inklusive der Leistungen nach § 4 b BauGB wird ein geeignetes Planungsbüro beauftragt.

 

  1. Die Aufstellung der 2. Änderung der Innerortssatzung der Gemeinde Rehhorst, Ortsteil Pöhls steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines städtebaulichen Vertrages mit den Antragstellern zur die Übernahme der Planungskosten.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Mit Schreiben vom 27.08.2010 wurde die Änderung der Innerortsatzung der Gemeinde Rehhorst für den Ortsteil Pöhls beantragt. Hintergrund dieses Antrages ist die beabsichtigte geringfügige Erweiterung der bestehenden Reitanlage. An der südlichen und südwestlichen Gebäudeseite soll ein Paddock (umzäunter Auslauf) angebaut und zwei kleine Weidehütten errichtet werden. Dieses ist aktuell nicht möglich, da sich dieser Bereich der Reitanlage im Außenbereich nach § 35 BauGB befindet. Die zur Verwirklichung des Vorhabens notwendige Privilegierung liegt nicht vor.

 

Das Grundstück liegt aktuell im Geltungsbereich der Innerortssatzung der Gemeinde Rehhorst für den im Zusammenhang bebauten Ortsteil Pöhls von 1980 bzw. in der 1. Änderung von 1985 (siehe Anlage 1). Der rückwärtige Teil ist nicht erfasst und damit dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen.

 

Die Antragsteller begründen die Notwendigkeit der baulichen Maßnahmen wie folgt:

 

„Die Reitanlage wurde in den vergangenen Jahren nur genutzt und nicht Instand gehalten. Wir waren uns darüber im Klaren, dass verschiedene Sanierungsmaßnahmen durchzuführen sind. Es zeigte sich ziemlich schnell, dass die Wassermassen der umliegenden Flächen (Weideflächen sowie angrenzende Grundstücke) ein großes Problem darstellen. Die Reithalle ist der tiefste Punkt im umliegenden Dorfgefälle, so dass sämtliches Regenwasser bzw. auch im Winter der abtauende Schneematsch hier zusammenfließt.

 

Im Herbst/Winter 2017/2018 stand auf Seite der Weidefläche das Wasser in der Reithalle. Zeitweise nach heftigen und andauernden Regenfällen bis zu 40 cm. Ende April / Anfang Mai 2018 begannen wir mit der Planung der dringend notwendigen Sanierungsarbeiten. Wir überprüften die Drainagen auf dem Reitplatz, da sich hier ebenfalls ständig eine Wasserpfütze bildete. Der Reitplatz wurde in den vergangenen Jahren nicht nur als Bewegungsplatz, sondern in den Herbst- und Wintermonaten auch von bis zu 8 Pferden als Paddock genutzt. Dies führte dazu, dass die Drainagen stark versandet waren. Zunächst war geplant die Drainagen durchzuspülen. Wir stellten aber schnell fest, dass dies nicht möglich war. Wir entschieden uns für eine komplette Erneuerung der Drainagen.

 

Der Bereich hinter dem Stall und der Laufweg zur Reithalle waren zu diesem Zeitpunkt bzw. bei Übernahme bereits mit Schotter und Sand bedeckt, jedoch ebenfalls bei Regen ständig matschig. Es war zeitweise unmöglich mit der Mistkarre durch die Matsche zur Mistplatte zu gelangen. Im Winter hatten wir aus diesem Grund bereits Schweinespalten verlegt. Diese sind aber, wenn sie oberflächlich verlegt werden, nicht zuträglich für die Pferdehufe. Die Pferde können sich stark daran verletzen. Aus diesem Grund baggerten wir den bereits vorhandenen Schotter/Sand wieder auf und verlegten Drainagerohre, um ein Abfließen des Oberflächenwassers zu ermöglichen. Bei dieser Gelegenheit haben wir ebenfalls die Stellfläche hinter dem Reitstall erweitert sowie den Weg zur Mistplatte, damit die Pferde dort nicht in einem zu schmalen Korridor stehen. Sämtliche Flächen befinden sich innerhalb der Grundstücksflächen. Durch die Vermessung des benachbarten Grundstücks sind Grenzpfähle vorhanden, an denen wir uns orientiert haben.

 

Um die Wasserproblematik an der Reithalle zu beheben und die ständigen Matschbereiche rund um die Reithalle benutzbarer zu machen, baggerten wir den kritischen Bereich (siehe Skizze) etwas aus, verlegten auch hier Drainagerohre und schütteten Recycling auf.

Außerdem wurde in diesem Zuge eine Weidehütte errichtet, um den Pferden Schutz vor Sonne, Wind und Wetter zu bieten. Es entstand ein neuer Paddockbereich, den wir zukünftig in den Herbst- und Wintermonaten anstatt des Reitplatzes nutzen wollen.

Für die Zukunft gibt es von unserer Seite keinen weiteren Baubedarf auf der Reitanlage.

 

Für die bisherigen Baumaßnahmen und Veränderungen auf der Reitanlage haben wir durchweg positive Rückmeldungen aus dem Dorf erhalten.

Die Maßnahmen und die gesamte Anlage beeinflussen zunehmend positiv den Gesamteindruck des Dorfes.

Wir möchten, dass die Reitanlage in Pöhls verbleibt. Es liegt uns fern mehr als 4 Pferde zu halten und uns ist bewusst, dass die Fläche der Weide optimal zur Haltung von 4 Pferden geeignet ist. Wir betreiben den Reitstall als Hobby. Es soll Freude machen und zu einem positiven Miteinander beitragen. Keinesfalls dient es der Erwirtschaftung von Gewinnen.“

 

Außerdem wird seitens der Antragsteller die Übernahme der mit der Änderung der Innenbereichssatzung entstehenden Kosten erklärt. Dieses bedarf gemäß § 11 BauGB eines städtebaulichen Vertrages.

 

Verwaltungsseitig wird angeregt, dem Antrag zu folgen und die Innenbereichssatzung entsprechend zu erweitern.

 

Bei der Satzungsänderung handelt es sich nach Rücksprache mit dem Kreis Stormarn um eine Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 3 BauGB, die einer gesonderten Begründung bedarf. Hierzu wird ein Städteplaner benötigt. Dieser ist im nächsten Schritt auszuwählen, zu beauftragen und der Entwurf vorzubereiten. Gleichzeitig kann bei einer gewünschten Kostenübernahme ein städtebaulicher Vertrag mit den Antragstellern geschlossen werden.

 

Als Anlage 2 dieser Beschlussvorlage ist der auf Grundlage des Antrages erstellte Geltungsbereich beigefügt.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

1) Übersicht der bestehenden Innenbereichssatzung für den Ortsteil Pöhls

2) Geltungsbereich der 2. Änderung  

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Übersicht der bestehenden Innenortssatzung (1683 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2: Geltungsbereich der 2. Änderung (77 KB)      
Seite zurück Nach oben