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Vorlage - 2018/11-068  

Betreff: Betreuung von Kindern in der Gemeinde Badendorf
-hier: Richtlinie der Gemeinde Badendorf zur Förderung der Tagespflege
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Badendorf Vorberatung
12.11.2018 
Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses und des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf (offen)   
Gemeindevertretung Badendorf Entscheidung
19.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Badendorf (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-09-03 Entwurf TPRichtlinie Badendorf  
2018-09-03 Diagramm Badendorf  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Badendorf beschließt die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Richtlinie zur Förderung der Tagespflege (Anlage 1) ohne/mit folgenden Änderungen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Seit 2003 besteht auch für Kinder unter 3 Jahren ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-platz. In § 24 Sozialgesetzbuch – Achtes Buch (SGB VIII) ist u.a. geregelt, dass

      alle Kinder von Geburt an einen Anspruch auf einen Betreuungsplatz haben, sofern Eltern den individuellen Bedarf an Betreuung nachweisen, z. B. durch Erwerbstätig-keit

      Kinder ab dem 1. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Krippe oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

      Kinder ab dem 3. Lebensjahr einen Anspruch auf eine Betreuung (4 Stunden) in einer Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege haben auch für den Fall, dass nicht beide Eltern berufstätig sind

 

Die Betreuung in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege ist gleichgestellt.

 

Zurzeit werden U3-Kinder aus der Gemeinde Badendorf ausschließlich in Krippengruppen betreut.

 

Ansteigende Geburtenraten, der Zuzug von jungen Familien sowie die Entwicklung, dass Eltern ihre Kinder zunehmend ab dem 1. Lebensjahr wegen Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit betreuen lassen möchten, erhöhen die Nachfrage nach entsprechenden Betreuungsplätzen. Es ist voraussehbar und schon jetzt ersichtlich, dass der Bedarf bzw. der Anspruch auf Betreuungsplätze und längere Betreuungszeiten am Tag steigt.

 

Eine Tagespflegeperson gibt es in der Gemeinde Badendorf zurzeit nicht.

 

Der Anlage 2 ist die Entwicklung der Kinderzahlen sowie das Angebot an Betreuungsplätzen zu entnehmen. Es stehen zurzeit 10 Krippenplätze für 28 U3-Kinder zur Verfügung. Bei zunehmendem Betreuungsbedarf wären die Eltern auf die Betreuung ihrer Kinder auf Krippenplätze oder Tagespflegepersonen in benachbarten Gemeinden angewiesen.

 

Die bestehende Tagespflegerichtlinie der Gemeinde Badendorf sieht u.a. vor, dass

-          z. B. Kinder unter 1 Jahr nicht gefördert werden (obwohl unter best. Voraussetzungen ein Anspruch auf einen Betreuungsplatz besteht)

-          eine maximale Betreuungszeit von 9 Stunden täglich bezuschusst wird (obwohl es einen Anspruch auf einen bedarfsgerechten Betreuungsplatz =Arbeitszeit +Fahrtzeit) gibt)

-          der Elternbeitrag mit 1,00 € pro Betreuungsstunde gefördert wird

-          die Tagespflegeperson mit  0,50 € pro Betreuungsstunde gefördert wird.

 

Mit der neuen Richtlinie würden Eltern von Krippenkindern und Kindern in Tagespflege gleichgestellt werden. Ziel ist es hinsichtlich der Förderung der Tagespflege auch, eine einheitliche Regelung für alle Gemeinden des Amtes Nordstormarn zu treffen, um auch hier eine Gleichstellung der Eltern zu erreichen.

 

Aus Sicht der Verwaltung scheint eine Förderung der Tagespflegepersonen und  Eltern von Kindern in Tagespflege in dem in der Richtlinie (Anlage 1) genannten Umfang gerechtfertigt und angemessen.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n: Richtlinie zur Förderung der Tagespflege

Übersicht Entwicklung Kinderzahlen

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-09-03 Entwurf TPRichtlinie Badendorf (155 KB)      
Anlage 3 2 2018-09-03 Diagramm Badendorf (425 KB)      
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