Vorlage - 2017/19-002
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Rehhorst nimmt die Spendenübersicht 2016 zur Kenntnis.
Sachverhalt:
Gemäß § 76 GO Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwer-bungen und die Entgegennahme des Angebots einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. Abweichend von Satz 3 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bis zu von ihr jeweils zu bestimmenden Wertgrenzen auf die Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den Hauptausschuss übertragen. Über die An-nahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welchem die Geber, die Zuwendungen und die Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen der Gemeindevertretung zu.
Anlage/n:
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Spenden_Rehhorst_2016 (36 KB) |