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Vorlage - 2018/14-036  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 6, 1. Änderung der Gemeinde Hamberge für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern)
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
25.10.2018 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
08.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1.1) Entwurf der Satzung (gesamt)  
Anlage 1.2) Entwurf der Satzung  
Anlage 2) Entuwrf der Begründung  

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Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes für das Gebiet Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt.

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...  

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung der Gemeindevertretung Hamberge hat bereits in ihrer Sitzung am 28.09.2001 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 6 gefasst, um ein Wohngebiet am östlichen Ortsausgang zu schaffen. Dieser Bebauungsplan ist am 12.08.2015 in Kraft getreten.

 

Die Grundstücke Haferkoppel 2 bis 22 (gerade Hausnummern) liegen teilweise im Freileitungsschutzbereich der angrenzenden 110 kV Leitung. Nachdem im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 6 nur pauschale Schutzabstände berücksichtigt wurden, hat sich im Planvollzug gezeigt, dass im Freileitungsschutzbereich so starke Nutzungseinschränkungen bestehen, dass die geplante Ausnutzung der Baugrundstücke nicht möglich ist. Haupt- und Nebengebäude bzw. Spielgeräte können nur außerhalb des Freileitungsschutzbereichs auf den jeweiligen Baugrundstücken untergebracht werden. Daher sind zwischen den überbaubaren Flächen (Baufenster) und der Freileitung größere Abstandsflächen vorzusehen. Dieses hat u.a. einen Neuzuschnitt der Baugrundstücke zur Folge.

 

Die Gemeindevertretung hat am 25.01.2017 die Aufstellung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 beschlossen. Im Anschluss ist ein Entwurf erarbeitet, der am 09.02.2017 vom Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss bestätigt und der Gemeindevertretung zum Beschluss empfohlen werden sollte. Dieses wurde jedoch vertagt, da zunächst eine Abstimmung mit der SH Netz erfolgen sollte.

 

Die Grundstücke im Neubaugebiet Haferkoppel/Roggenring sind weitestgehend veräußert und bebaut. Es besteht aber weiterhin eine hohe Nachfrage an Baugrundstücken in der Gemeinde und im Amt Nordstormarn. Daher sollte das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes wiederaufgenommen werden.

 

Hierzu ist von der Gemeindevertretung der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zu fassen. Im Anschluss wird die öffentliche Auslegung durchgeführt und die die betroffenen Träger öffentlicher Belange beteiligt werden.

 

Im Vergleich zum ursprünglichen Bebauungsplan Nr. 6 ergeben sich folgende maßgebliche Änderungen:

 

  • Berücksichtigung des Freileitungsschutzbereiches durch Reduzierung der bebaubaren Fläche,
  • Festsetzung von Flächen, die von einer Bebauung freizuhalten sind (= private Grünflächen),
  • Neuzuschnitt der Baugrundstücke,
  • Verzicht auf Mindestgrundstücksgröße,
  • Verringerung des Abstands der Baufenster 1 bis 8 von der Verkehrsfläche (3 m statt 5 m),
  • Festsetzung einzelner statt grundstücksübergreifender Baufenster,
  • Festsetzung einer absoluten statt einer prozentual auf die Flächen bezogenen Grundfläche,
  • Reduzierung der First- und Traufhöhe,
  • Vorgabe einer Firstrichtung,
  • nur noch Einzelhäuser statt Doppelhäuser.

 

Ansonsten bleiben die Bestimmungen des Bebauungsplanes Nr. 6 unverändert bestehen.

.

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Entwurf der Satzung

2) Entwurf der Begründung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1.1) Entwurf der Satzung (gesamt) (1540 KB)      
Anlage 3 2 Anlage 1.2) Entwurf der Satzung (479 KB)      
Anlage 2 3 Anlage 2) Entuwrf der Begründung (696 KB)      
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