Vorlage - 2018/14-037
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Beschlussvorschlag:
Die Amtsverwaltung stellt den Antrag auf Gewährung einer Zuwendung aus FAG-Mitteln, §15 Finanzausgleichsgesetz, für die Unterhaltung und Instandsetzung sowie den Umbau- und Ausbau von Gemeindeverbindungsstraßen.
Die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße ‚Schulstraße‘ wird beschlossen, vorbehaltlich der Förderung von 72% der Sanierungskosten durch den Kreis für ein ca. 165m langes Teilstück außerorts (mit Ausnahme der rund 50m langen Teilstrecke unter der BAB 1, Brückenbauwerk). Und die Sanierung wird beschlossen für ein ca. 75m langes Teilstück innerorts, das jedoch nicht bezuschusst werden kann.
Die Haushaltsmittel in Höhe von 19.000,00 € werden in 2019 bereitgestellt.
Sachverhalt:
Die geschätzten Kosten betragen 31.100,-- € für die Gesamtbaumaßnahme. Davon sind ca. 21.600,--€ förderfähig mit 15.552,-- € (72%). 6.048,-- € beträgt hierfür der Gemeindeanteil.
Zusätzlich betragen die Kosten für die Sanierung innerorts 9.500,--€. Der Gemeindeanteil der Gesamtbaumaßnahme beträgt damit 15.548,--€. Und es sind die Ingenieurskosten von der Gemeinde zu tragen. Diese sind nicht förderfähig.
Im Amtsbezirk sind insgesamt 11 Maßnahmen für eine eventuelle Förderung aufgenommen worden.
In der Anlage befindet der Antrag mir den Sanierungsleistungen des Ingenieurbüros Hinrichs & Partner aus Lübeck und die Auflistung für die Ingenieurskosten.
Achtung: Aufgrund der Reduzierung der Baumaßnahmen (keine Sanierung unter dem Brückenbauwerk), verringern sich die Kosten für die Arbeiten. Die Änderung erfolgte am 30.10.2018, also nach der Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses und des Finanzausschusses am 25.10.2018.
Anlage/n:
Anlage/n: Antragsunterlagen, Kosten Ing.-Büro
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 006_FAG_Antrag_Hamberge_Schulstraße_15.10.2018 (928 KB) | ||||
2 | 008_Honorar Hamberge_GVS Schulstraße_Bau 2019_Stand 30.10.2018 (173 KB) |
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