Vorlage - 2018/14-039
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Beschlussvorschlag:
- Die während des Beteiligungsverfahrens nach § 47 d BImSchG zum Entwurf des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat die Gemeindevertretung mit dem in Anlage 1 aufgezeigtem Ergebnis geprüft.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Die Gemeindevertretung beschließt die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge wird in der vorliegenden Fassung – Anlage 2 – (mit folgenden Änderungen) beschlossen.
- Der Beschluss über die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge ist ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo dieser während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
- Die Verwaltung wird beauftragt, die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes auf der Internetseite www.laerm.schleswig-holstein.de einzustellen und dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zur Berichterstattung an die Europäische Kommission gem. § 47 d Abs. 7 BImSchG zur Verfügung zu stellen.
Sachverhalt:
Ergänzungen bzw. Änderungen zur Vorlage vom 15.10.2018 sind kursiv dargestellt.
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 26.04.2018 den Entwurf der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der Gemeinde Hamberge beschlossen und zur öffentlichen Auslegung und zur Beteiligung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.
Die Beteiligungsverfahren wurden zwischenzeitlich durchgeführt. Der Entwurf hat in der Zeit vom 12.09.2018 bis einschließlich 11.10.2018 ausgelegen. Die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind mit Schreiben vom 03.09.2018 beteiligt worden. Die Frist zur Stellungnahme endet jeweils am 25.10.2018.
Von den Trägern öffentlicher Belange sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
Träger öffentlicher Belange | Stellungnahme vom |
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr, Technologie und Tourismus, Abt. Verkehr | durch den LBV S-H |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | |
Kreis Stormarn, FD Planung und Verkehr | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr S-H | |
Wasser- und Bodenverband Trave |
Aus der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen vorgebracht worden.
Alle eingegangenen Stellungnahmen sind in der als Anlage 1 beigefügten Übersicht zusammengestellt. Diese enthält auch die vorgeschlagene Abwägung. Sollten innerhalb der Frist weitere Stellungnahmen eingehen, werden diese in der Sitzung vorgestellt.
Die vorliegende Abwägung wird zur Beschlussfassung empfohlen. Änderung zum Entwurf des Lärmaktionsplanes ergeben sich lediglich in der Ergänzung in Nr. 4. Der Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge kann in der anliegenden Fassung beschlossen werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Abwägungsempfehlung
2) Lärmaktionsplan der Gemeinde Hamberge (Endfassung)
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Anlage 1: LAP Abwägungsempfehlung (152 KB) | ||||
2 | Anlage 2.1: Lärmaktionsplan Hamberge Endfassung (217 KB) | ||||
3 | Anlage 2.2: Kurzbericht Lärm (2621 KB) | ||||
4 | Anlage 3: Ruhiges Gebiet (668 KB) |