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Vorlage - 2018/14-040  

Betreff: Bebauungsplan Nr. 7, 1. Teilbereich für das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75, östlich Am Denkmal und nördlich der Trave
hier: a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017
b) Aufstellungsbeschluss
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Bau-, Umwelt- und Planungsausschuss der Gemeinde Hamberge Vorberatung
25.10.2018 
Gemeinsame Sitzung des Bau-, Umwelt- und Planungsausschusses sowie des Finanzausschusses der Gemeinde Hamberge (offen)   
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
08.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1: Beschlussempfehlungen (Abwägung)  
Anlage 2.1: Enwurf der Satzung  
Anlage 2.2: Entwurf der Satzung (gesamt)  
Anlage 3: Entwurf der Begründung  

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Beschlussvorschlag:

a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017

 

Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2017 wird aufgehoben.

 

b) Aufstellungsbeschluss

 

  1. Aus dem Bebauungsplan Nr. 7 wird der Teilbereich 1 herausgelöst und als selbstständiges Verfahren fortgeführt. Der Teilbereich 1 umfasst das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße) östlich Am denkmal und nördlich der Trave. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

        Nachverdichtung des Gebietes sowie

        Sicherung einer geordneten Erschließung.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

  1. Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung.

 

  1. Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.

 

  1. Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.

 

c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss

 

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Hamberge mit folgendem Ergebnis geprüft.

 

a) berücksichtigt werden die Stellungahmen

      des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,

      des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,

      der Deutschen Telekom GmbH sowie

      der Netz Lübeck GmbH.

 

b) teilweise berücksichtigt werden die Stellunghamen

      des Kreises Stormarn sowie

 

Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.

 

Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75, Östlich Am Denkmal und nördlich der Trave und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:

 

  1. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.

 

Bemerkung:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

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Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Hamberge hat am 28.09.2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75 beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich von der Straßeneinmündung „Am Denkmal“ bis zum Freileitungsmast. Anfang 2017 wurde ein Antrag auf Errichtung zweier zusätzlicher Wohngebäude im Bereich Hansfelder Hof gestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand bereits 2004 zur Gesamtplanung statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Juni/Juli 2017 für den herausgelösten Bereich erneut nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) beteiligt worden. Folgende Stellungnahmen liegen vor:

 

Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde

 

Stellungnahme vom

Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten

ohne

Kreis Stormarn

25.07.2017

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr

10.07.2017

Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein

05.07.2017

Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde

26.07.2017

Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck

04.07.2017

Abfallwirtschaft Südholstein – AWSH

19.07.2017

Deutsche Telekom Technik GmbH

18.07.2017

Netz Lübeck GmbH

24.07.2017

Wasser- und Bodenverband Trave

30.06.2017

Schleswig-Holstein Netz AG

11.07.2017

Vodafon Kabel Deutschland GmbH

31.07.2017

Hansestadt Lübeck

ohne

 

Am 20.07.2017 hat die Gemeindevertretung beschlossen, für den Bereich Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75 östlich „Am Denkmal“ ein eigenständiges Bauleitplanverfahren durchzuführen. Gleichzeitig wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Beschluss wurde bislang nicht umgesetzt, da noch Angaben, z.B. zur Grundstücksentwässerung, fehlten. Die Inhalte des Entwurfs sind zudem geprüft und mit dem Antragsteller besprochen worden. Es ergeben sich einige Änderungen, die eine erbeute Beschlussfassung des Entwurfs erfordern.

 

Zur Klarheit sollte der am 20.07.2017 gefasste Beschluss aufgehoben und neu gefasst werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

1) Beschlussempfehlung (Abwägung)

2) Entwurf der Satzung

3) Entwurf der Begründung 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1: Beschlussempfehlungen (Abwägung) (214 KB)      
Anlage 4 2 Anlage 2.1: Enwurf der Satzung (594 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 2.2: Entwurf der Satzung (gesamt) (2020 KB)      
Anlage 2 4 Anlage 3: Entwurf der Begründung (405 KB)      
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