Vorlage - 2018/14-040
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Beschlussvorschlag:
a) Aufhebung des Beschlusses vom 20.07.2017
Der Beschluss der Gemeindevertretung vom 20.07.2017 wird aufgehoben.
b) Aufstellungsbeschluss
- Aus dem Bebauungsplan Nr. 7 wird der Teilbereich 1 herausgelöst und als selbstständiges Verfahren fortgeführt. Der Teilbereich 1 umfasst das Gebiet Hansfelder Hof 1, südlich der Bundesstraße B 75 (Stormarnstraße) östlich Am denkmal und nördlich der Trave. Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Nachverdichtung des Gebietes sowie
Sicherung einer geordneten Erschließung.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, mit der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinde soll das Planungsbüro Ostholstein in Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll wie folgt durchgeführt werden: öffentliche Informationsveranstaltung.
- Die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB ist durchzuführen.
- Die Planung ist gemäß § 11 Abs. 1 LaPlaG anzuzeigen.
c) Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen hat die Gemeindevertretung Hamberge mit folgendem Ergebnis geprüft.
a) berücksichtigt werden die Stellungahmen
des Bundesamtes für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistung der Bundeswehr,
des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein,
der Deutschen Telekom GmbH sowie
der Netz Lübeck GmbH.
b) teilweise berücksichtigt werden die Stellunghamen
des Kreises Stormarn sowie
Die Abwägung (Beschlussempfehlung des Planungsbüros Ostholstein, Bad Schwartau) sowie die zu berücksichtigenden, die teilweise zu berücksichtigenden und die nicht zu berücksichtigten Stellungnahmen ergeben sich aus der Übersicht vom 16.10.2016 und werden mit folgenden/ohne Änderungen beschlossen. Die Anlage 1 ist in der beschlossenen Form der Urschrift der Niederschrift über diese Sitzung beizufügen.
Das Planungsbüro Ostholstein wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7, Teilbereich 1 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75, Östlich Am Denkmal und nördlich der Trave und die Begründung werden in den vorliegenden Fassungen (mit folgenden Änderungen …) gebilligt:
- Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Bemerkung:
Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreterinnen / Gemeindevertreter von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung Hamberge hat am 28.09.2004 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 7 für das Gebiet Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75 beschlossen. Der Bebauungsplan umfasst den Bereich von der Straßeneinmündung „Am Denkmal“ bis zum Freileitungsmast. Anfang 2017 wurde ein Antrag auf Errichtung zweier zusätzlicher Wohngebäude im Bereich Hansfelder Hof gestellt. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1BauGB) und der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) fand bereits 2004 zur Gesamtplanung statt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind im Juni/Juli 2017 für den herausgelösten Bereich erneut nach § 4 Abs. 1 BauGB (frühzeitige Behördenbeteiligung) beteiligt worden. Folgende Stellungnahmen liegen vor:
Träger öffentlicher Belange / obere Verwaltungsbehörde
| Stellungnahme vom |
Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten | ohne |
Kreis Stormarn | |
Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr | |
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein | |
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, untere Forstbehörde | |
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein, Niederlassung Lübeck | |
Abfallwirtschaft Südholstein – AWSH | |
Deutsche Telekom Technik GmbH | |
Netz Lübeck GmbH | |
Wasser- und Bodenverband Trave | |
Schleswig-Holstein Netz AG | |
Vodafon Kabel Deutschland GmbH | |
Hansestadt Lübeck | ohne |
Am 20.07.2017 hat die Gemeindevertretung beschlossen, für den Bereich Hansfelder Hof, südlich der Bundesstraße B 75 östlich „Am Denkmal“ ein eigenständiges Bauleitplanverfahren durchzuführen. Gleichzeitig wurde der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Der Beschluss wurde bislang nicht umgesetzt, da noch Angaben, z.B. zur Grundstücksentwässerung, fehlten. Die Inhalte des Entwurfs sind zudem geprüft und mit dem Antragsteller besprochen worden. Es ergeben sich einige Änderungen, die eine erbeute Beschlussfassung des Entwurfs erfordern.
Zur Klarheit sollte der am 20.07.2017 gefasste Beschluss aufgehoben und neu gefasst werden.
Anlage/n:
Anlage/n:
1) Beschlussempfehlung (Abwägung)
2) Entwurf der Satzung
3) Entwurf der Begründung