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Vorlage - 2017/12-004  

Betreff: 1. Nachtragshaushaltssatzung- mit Plan 2017
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz
30.11.2017 
Sitzung des Finanz, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz (offen)   
Gemeindevertretung Barnitz
11.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2017-11-30 Anlagen Vorlage Nachtrag 2017  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Nach öffentlicher Beratung werden beschlossen

-          Der I. Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2017

-          Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte I. Nachtragshaushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2017

 

 

 

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Sachverhalt:

 Gemäß § 95 b Gemeindeordnung hat die Gemeinde einen Nachtragshaushalt für das Haushaltsjahr aufzustellen, wenn unter anderem bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen in einem im Verhältnis zu den gesamten Aufwendungen oder gesamten Auszahlungen erheblichen Umfang geleistet werden müssen.

 

Im Verlauf des Haushaltsjahres 2017 haben sich in der Ergebnisrechnung eine Reihe von Verschiebungen ergeben. So sind Minderaufwendungen, vor allem in den Bereichen der Freiwilligen Feuerwehr Barnitz (vgl. auch gesonderte Beschlussvorlage dazu), der Schulkostenbeiträge, der Bauleitplanung und Steuern und Umlagen durch eine geringe Kreisumlage zu erwarten. Ein Teil der eingesparten Aufwendungen (FF- Barnitz und Bauleitplanung) verschiebt allerdings nur in das Jahr 2018. Zugleich sind vor allem im Bereich der Unterhaltung der leitungsgebundenen Einrichtungen (Regen- und Schmutzwasserkanalisation) erhebliche Mehraufwendungen entstanden. Ebenso verzeichnet die Gemeinde erhöhte Gewerbesteuererträge durch eine Nachzahlung aus Vorjahren. Bei diesen Erträgen ist allerdings zu beachten, dass diese direkt zu höheren Gewerbesteuerumlagen führen und in den nächsten zwei Jahren mindernde Wirkung auf die Schlüsselzuweisung haben. Insoweit verbleibt letztlich nur ein geringer Teil der Gewerbesteuererträge im Haushalt. Im Ergebnis wird sich die Ergebnisrechnung 2017 damit voraussichtlich wesentlich um 52.200 € verbessern.

 

Im investiven Bereich führen insbesondere die höheren Auszahlungen für den Anbau an den Kindergarten in Klein Wesenberg zu der größten Veränderung. Der Bürgermeister hatte in den letzten Sitzungen bereits darüber berichtet. Die Gemeindevertretung Barnitz hatte in ihrer letzten Sitzung beschlossen im Haushalt 2017 Zuwendungen in Höhe von 15.000 € für die Wiederherstellung der Gedächtnisstätte „Ehrenfriedhof in Klein Wesenberg“ bereit zu stellen. Eine Umsetzung des Projektes ist in 2017 nicht mehr zu erwarten. Deshalb wird die Veranschlagung im Zuge des Haushaltsplanes 2018 vorgenommen.

 

Alle Anpassungen werden im Einzelnen in den jeweils als tabellarische Produktübersicht beigefügten Ergebnisplan und dem investiven Teil des Finanzplans dargestellt und kurz bezeichnet. Auf eine Übersicht des Finanzplans der laufenden Verwaltungstätigkeit wird verzichtet, da dieser lediglich den Ergebnisplan widerspiegelt.

 

Die Liquiditätsentwicklung stellt sich auf der Grundlage des geprüften Jahresabschlusses 2016 und entsprechend des beigefügten Haushaltsentwurfes wie folgt dar:

 

Abschluss Finanzrechnung 31.12.2016 (gerundet)

1.050.816

zzgl. zum 31.12.2016 bestehende Forderungen (gerundet)

31.171 €

abzgl. zum 31.12.2016 bestehende Verbindlichkeiten (gerundet)

91.317 €

Geplantes Finanzergebnis 2017

62.000 €

Voraussichtlicher Stand Mittel 31.12.2017

1.052.670

 

 

 

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Anlage/n:

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-11-30 Anlagen Vorlage Nachtrag 2017 (271 KB)      
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