Vorlage - 2018/23-023
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Beschlussvorschlag:
Die Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung der amtsangehörigen Gemeinden werden auf der Grundlage des § 21 Absatz 2 Amtsordnung ab dem 01.01.2019 wie folgt festgesetzt:
Wasserversorgung: 25,87 € je abgerechneten Fall
Abwasserbeseitigung39,67 € je abgerechneten Fall
Sachverhalt:
Gemäß § 21 Absatz 2 der Amtsordnung sind für Einrichtungen der Gemeinden, für die das Amt die Geschäftsführung erledigt, Verwaltungskosten zu erheben. Die Gemeinden haben diese Verwaltungskosten jeweils bei ihrer Gebührenbemessung zu berücksichtigen und dem Amt zu erstatten.
Auf dieser Grundlage werden seit dem 04.07.1990 Verwaltungskostenanteile für die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung erhoben. Zuletzt wurden diese mit Beschluss des Amtsausschusses vom 04.07.2001 angepasst.
Allein mit Blick auf den Zeitablauf aber auch unter Berücksichtigung der Zunahme an Verbrauchern und damit des anfallenden Arbeitsaufwandes erschien eine Überprüfung der seinerzeit festgesetzten Sätze geboten. Im Ergebnis der als Anlage beigefügten Kalkulationsmodelle wird die Festsetzung der im Beschlussvorschlag genannten Sätze vorgeschlagen.
Zu den Kalkulationen können im Zuge der Beratungen weitere Erläuterungen gegeben werden.
Anlage/n:
Anlage: Kalkulation Verwaltungskostenanteile (abweichend von Vorlage nicht öffentlich)