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Vorlage - 2017/13-008  

Betreff: Spendenübersicht 2016
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
04.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2017-12-04_Anlage Spendenübersicht 2016  

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Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Feldhorst nimmt die Spendenübersicht 2016 zur Kenntnis

 

 

 

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Sachverhalt:

Gemäß § 76 GO Abs. 4 darf die Gemeinde zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln. Die Einwerbungen und die Entgegennahme des Angebotes einer Zuwendung obliegen ausschließlich der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet die Gemeindevertretung. Abweichend von Satz 3 kann die Gemeindevertretung die Entscheidung über die Annahme oder Vermittlung bis zu von ihr jeweils zu bestimmenden Wertgrenzen auf die Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister und den Hauptausschuss übertragen. Über die Annahme oder Vermittlung von Spenden, Schenkungen oder ähnlichen Zuwendungen, die über 50 Euro hinausgehen, erstellt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister jährlich einen Bericht, in welcher die Geber, die Zuwendungen und Zuwendungszwecke anzugeben sind, und leitet diesen an die Gemeindevertretung. 

 

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Anlage/n:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-12-04_Anlage Spendenübersicht 2016 (33 KB)      
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