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Vorlage - 2017/12-007  

Betreff: Haushaltssatzung-, mit Plan 2018
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanz, Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Barnitz Anhörung
30.11.2017 
Sitzung des Finanz, Bau- und Umweltausschusses der Gemeinde Barnitz (offen)   
Gemeindevertretung Barnitz Entscheidung
11.12.2017 
Sitzung der Gemeindevertretung Barnitz (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2017-11-30 Anlagen Vorlage Haushalt 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1.Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt.

für die Grundsteuer B wird von:275 v.H. auf 281 v.H. festgesetzt

 

2.Nach öffentlicher Beratung unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden beschlossen:

-Der Haushaltsplan für das Jahr 2018.

-Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Barnitz für das Haushaltsjahr 2018.

 

3.Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

4. Gemäß § 2a Absatz 3 Brandschutzgesetz wird der Ein- und Ausgabeplan 2018 für das durch die Freiwillige Feuerwehr Barnitz verwaltete Sondervermögen genehmigt. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister und den Ortswehrführer, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird

 

 

 

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Sachverhalt:

I. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2018, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 und vorliegenden Entwurf des I. Nachtragshaushaltsplanes 2017. Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2018 vom 14.09.2017 maßgebend. Dabei ist in diesem Jahr zu beachten, dass die maßgebenden Einwohnerzahlen zum 31.03.2017 vom Statistischen Landesamt noch nicht vorliegen. Dies hat zur Folge, dass die Berechnung der im Jahr 2018 zu erwartenden Schlüsselzuweisungen nur vorläufig ist. Die Berechnung fußt unter anderem auf den genannten Einwohnerdaten. Weitergehend hat dies gleichermaßen Auswirkung auf die Berechnung der Kreis- und Amtsumlage.

Die Höhe der Schlüsselzuweisung ist unter anderem Bestandteil der Finanzkraft der Gemeinde, auf Basis dessen Höhe sich die Umlagen berechnen.

 

a) Änderungen im Finanzausgleich

Ab dem 01.01.2018 treten die neue Landesverordnungen über die Verteilung der Gemeindeanteile an der Einkommenssteuer sowie an der Umsatzsteuer in Kraft. Danach erhöht sich der Anteil die Gemeinde gegenüber den anderen Gemeinden an Einkommenssteuern und Umsatzsteueranteilen leicht.

 

b) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn beabsichtigt die Kreisumlage von derzeit 34,5 v.H. auf 33,5 v.H. für das Jahr 2018 zu senken. Der Finanzausschuss des Kreises hat sogar darüber hinaus eine weitere Absenkung empfohlen. Der vorliegende Haushaltsentwurf verbleibt dennoch bei im Zuge des Anhörungsverfahrens vorgeschlagenen Kreisumlagenhöhe. Zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfs steht die Höhe der Amtsumlage als auch die Höhe des Trägerausgleichs für den Kindergarten in Klein Wesenberg nicht fest, da sie von den entsprechenden Gremien noch nicht beschlossen sind. Der Hauptausschuss des Amtes hat sich in seiner Sitzung am 13.11.2017 für eine Beibehaltung des derzeitigen Umlagesatzes für die Amtsumlage von 20,5 v.H. ausgesprochen. Abschließend darüber befinden wird der Amtsausschuss in seiner Sitzung am 23.11.2017. Der Ansatz für den Trägerausgleich des Kindergartens in Klein Wesenberg wurde mit Blick auf dessen Erweiterung rein vorsorglich erhöht. Alle diese Ansätze sind insoweit vorläufig. Ebenso mit einer Unsicherheit behaftet sind die Planwerte für die Schulkostenbeiträge. Aktuelle Abrechnungen des Jahres 2017 liegen noch nicht vor. Insoweit basieren die Planwerte auf Abrechnungen der Jahre 2015 und 2016.

 

c) Mischwasserkanalisation im Ortsteil Benstaben

Die Gemeinde Barnitz betreibt die Abwasserbeseitigung in Gestalt der Mischwasserkanalisation ihren Ortsteil Benstaben als kostenrechnende Einrichtung. Den Gremien liegt dazu eine gesonderte Beschlussvorlage vor. Aufgrund anzupassender Rückstellungen für die Klärteichentschlammung und notwendiger Reparaturarbeiten an den Klärteichen sind die Benutzungsgebühren in den Jahr 2017 und 2018 nicht mehr kostendeckend. Gemäß § 76 Gemeindeordnung sind notwendige Gebühren und Entgelte vorrangig anzupassen. Die mögliche Anpassung der Benutzungsgebühren für die Mischwasserkanalisation ist noch nicht im vorliegenden Haushaltsentwurf berücksichtigt und würde diesen insoweit verbessern.

 

d) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2018 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der

Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2018 jeweils 331 v.H..

 

Entsprechend des Beschlusses der Gemeindevertretung Barnitz vom 08.12.2014 folgt daraus eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B um 6 v.H. auf nunmehr 281 v.H.. Die Ansätze für die Ertragspositionen wurden bereits entsprechend angepasst.

 

II. Ergebnisplan

Der Vorlage beigefügt ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne. Im Vergleich zu dem Jahr 2017 umfasst der vorliegende Ergebnisplan 2018 folgende wesentliche Abweichungen:


 

Vorhaben

Planungs- ansatz

Produkt

Produkt- Sachkonto

im Ergebnisplan

FF Barnitz, Anpassung Ansatz persönliche Dienst- und Schutzkleidung

2.000 €

FF Barnitz

126010.5261000

Wanderwegekonzept; Übernahme Ansatz Planungsaufwendungen aus 2017

7.000 €

Bauleitplanung

541010.5221000

Mischwasserbeseitigung Benstaben; Erhöhung der Rückstellung für die Teichentschlammung um 6.100 €

14.000 €

Mischwasserbeseitigung

538030.5491100

gesamt:

23.000,00 €

 

 

 

Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 2.300 €. Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

III. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und für den investiven Teil des Finanzplans eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen. Ebenso liegen die Teilfinanzpläne dazu bei.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2018 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von 86.800 € vor.

 

b) Investitionstätigkeit

Der vorliegende Haushaltsentwurf umfasst folgende wesentliche investive Vorhaben:

a)      Zuweisung zur Wiederherstellung des Ehrenfriedhofs in Klein Wesenberg (Übernahme aus 2017)

b)     Beschaffung und Einbau Heizungsanlage Feuerwehrgerätehaus Benstaben (Übernahme aus 2017)

c)      Ansatz Planungskosten für Planung FF- Fahrzeug Barnitz gemäß Antrag FF Barnitz (s.a. gesonderte Beschlussvorlage)

d)     Ansatz Kosten Ausrüstungsgegenstände für FF Barnitz gemäß Antrag (s.a. gesonderte Beschlussvorlage) und FF Benstaben pauschal

 

In der mittelfristigen Finanzplanung wurden für das Jahr 2019 pauschale Erfahrungswerte für den Erwerb eines Feuerwehrfahrzeuges für die FF- Barnitz und dessen möglichen Bezuschussung aufgenommen. Im Zuge einer ggf. anlaufenden Planung im Jahr 2018 sind diese Werte sodann noch zu konkretisieren und ggf. anzupassen.

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung einzubringende weitergehende Auszahlungen oder Einzahlungen führen sodann noch zu Veränderungen.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Auf der Basis des Jahresabschlusses zum 31.12.2016, des I. Nachtragshaushaltes 2017 und des beigefügten Entwurfs des Haushaltsplanes 2018 kann von folgender voraussichtlicher Liquiditätsentwicklung ausgegangen werden:


 

Stand lt. I. Nachtrag 2017 zum 31.12.2017

 

1.052.670

zzgl. Ergebnis Finanzrechnung 2018

 

45.100 €

geplantes Ergebnis zum 31.12.2018

 

1.097.770

 

IV. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehren in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Zud diesem Zweck ist der Vorlage der Ein- und Ausgabeplan der Freiwilligen Feuerwehr Barnitz beigefügt. Der Plan für die Freiwillige Feuerwehr Benstaben liegt zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage nicht vor.

 

 

 

 

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Anlage/n:

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Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2017-11-30 Anlagen Vorlage Haushalt 2018 (648 KB)      
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