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Vorlage - 2018/22-039  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Zarpen
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Finanzausschuss der Gemeinde Zarpen Vorberatung
14.11.2018 
Gemeinsame Sitzung des Finanzausschusses sowie des Bau-, Wege- und Umweltausschusses der Gemeinde Zarpen (offen)   
Gemeindevertretung Zarpen Entscheidung

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2019 Haushaltssatzung  
2019 Vorbericht Haushalt Zarpen  
2019 Ergebnisplan  
2019 Übersicht Teilergebnispläne  
2019 Teilergebnispläne  
2019 Finanzplan  
2019 Übersicht Teilfinanzpläne  
2019 Teilfinanzpläne  

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Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 310 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 310 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Zarpen für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO den Bürgermeister, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

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Sachverhalt:

 Sachverhalt:

I. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2019, bestehend aus dem Ergebnisplan, dem Finanzplan sowie den jeweiligen Teilplänen basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2017 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2018 (vgl. auch Beschlussvorlage zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018). Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2019 vom 14.09.2018 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2019 maßgebend. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2019 sind daher ebenso vorläufig. Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Ferner liegen die für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen notwendigen Statistiken zum Stand 31. März 2018 nicht vor. Für die Prognoseberechnungen 2019 wurde deshalb auf den Stichtag 31.12.2017 abgestellt. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Jahresabschlüsse der Jahre 2015- 2017

Die Jahresabschlüsse der Jahre 2015, 2016 und 2017 wurden im Laufe des Jahres 2018 erstellt. Aufgrund personeller Engpässe konnte jedoch eine Prüfung dieser durch den Prüfungsausschuss der Gemeinde Zarpen noch nicht veranlasst werden. Dies soll zeitnah nachgeholt werden. Die Ergebnisse des Jahres 2017 werden insoweit mit in den Plänen dargestellt.

 

b) Allgemeine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen

Gemäß Vereinbarung zwischen dem Land S.- H. und den kommunalen Landesverbänden über kommunale Entlastungsmaßnahmen vom 17.01.2018 haben die Gemeinden erstmals für das Jahr 2018 eine zweckgebundene Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen bekommen (vgl. Ergebnisplan, Konto 4131100). Dabei ist der Förderzweck nicht näher konkretisiert. Folglich ist die Zuweisung nicht an die Ausführung einer bestimmten Maßnahme, bzw. von bestimmten Maßnahmen gebunden. Die Gemeinden haben insoweit in eigener Verantwortung eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderungen auch im Jahr 2019 fortgeführt werden.

 

c) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn hat die Kreisumlage für das Jahr 2019 auf 31,25 v.H. festgesetzt. Der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn wird sich in seiner Sitzung am 15.11.2018 mit dem Amtshaushalt und in diesem Zusammenhang mit der Festsetzung der Amtsumlage für das Jahr 2019 befassen. Der zurzeit vorliegende Entwurf des Haushaltsplanes geht von einer Beibehaltung des Umlagesatzes für die Amtsumlage von 20,5 v.H. aus. In absoluten Zahlen erhöhen sich die Umlagen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde dennoch im Jahr 2019.

 

Parallel dazu befasst sich der Amtsausschuss mit der Festsetzung der Höhe der Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen (Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung). Auch hieraus können sich noch Änderungen ergeben.

 

Die Träger der Kindergärten in Zarpen haben zum Zeitpunkt der Erstellung des Haushaltsentwurfes noch keine eigene Haushaltsplanung vorgelegt, aus der die Höhe des voraussichtlichen Gemeindeanteils an den Kosten der Kindergärten hervorgeht. Die Ansätze der im Jahr 2019 zu erwartenden Gemeindeanteile für die Kindergärten in Zarpen (Konto 5312100) beruhen von daher auf Schätzungen.

 

Weitergehend wird sich der Schulausschuss des Schulverbandes Zarpen in seiner Sitzung am 07.11.2018 mit dem Haushaltsplan für das Jahr 2019 befassen. Ihm liegt dazu ein Entwurf des Haushaltsplanes vor. Die angesetzte Schulverbandsumlage folgt insoweit aus diesem Haushaltsentwurf. Aufgrund der anteilig sinkenden Schülerzahlen aus Zarpen, sinkt auch der Betrag der Schulverbandsumlage der Gemeinde Zarpen.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2018 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2018 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor.

 

d) Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde für den Ortsteil Zarpen

Die Gemeinde Zarpen betreibt ihre Abwasserbeseitigung in Gestalt der Schmutzwasserwasserkanalisation als kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung erreicht im Jahr 2019 einen voraussichtlichen Kostendeckungsgrad von 83,01 %. Die Gründe für die fehlende Kostendeckung sind der Gemeinde bekannt und sie arbeitet an deren Minderung. Auch erscheint eine weitere Anhebung der Benutzungsgebühren als unangemessen. In Folge dessen erklärt sich die Gemeinde bereit das anfallende Defizit aus dem allgemeinen Haushalt zu decken.

 

e) Frischwasserversorgung im Ortsteil Dahmsdorf

Gleichermaßen betreibt die Gemeinde die Frischwasserversorgung des Ortsteils Dahmsdorf als eine kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung erreicht im Jahr 2019 einen voraussichtlichen Kostendeckungsgrad von 100 %.

 

f) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2019 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2019 jeweils 332 v.H.

 

Auch wenn die Gemeinde im zweiten Jahr in Folge einen ausgeglichenen Haushalt ausweist, sollte geprüft werden, ob und ggf. inwieweit eine Anpassung der Hebesätze in Richtung der Nivellierungssätze oder auf deren Höhe vorgenommen werden sollte.

 

II. Ergebnisplan

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne sowie die Teilergebnispläne selbst beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Überschuss von 70.800 €. Er beinhaltet im Vergleich zum Vorjahr folgende wesentliche Veränderungen:

 

-          Im Bereich des Produktes „126010Freiwillige Feuerwehr Zarpen wurden die Entschädigungen für den Gemeindewehrführer und dessen Stellvertreter entsprechend der im Jahr 2018 neu in Kraft getretenen Entschädigungsverordnung in ihrer Höhe angepasst.

-          Im Bereich des Produktes „538010 – Schmutzwasserbeseitigung“ wurden 35.000 € für die weiteren Untersuchungen zur Erstellung einer Vorplanung eines Klärwerks, bzw. Untersuchungen zur Senkung des Fremdwasseranteils eingestellt.

-          Im Bereich des Produktes „538010 – Schmutzwasserbeseitigung“ wurde ferner die Bildung einer Rückstellung betreffend das Verfahren zu den Abwasserentgelten vorgesehen.

-          Im Bereich des Produktes „541010 – Gemeindestraßen“ wurde die unter a) beschriebene Förderung von Infrastrukturmaßnahmen aufgenommen. Ferner wurden die voraussichtlich aus der gesetzlich vorgegebenen Verbuchung der beschlossenen Deckensanierung anfallenden Erträge aus der außerordentlichen Auflösung der investiven Zuwendung sowie die anfallenden Aufwendungen aus der außerordentlichen Wertberichtigung mit aufgenommen.

-          Auf vielfachen Wunsch der Gemeinden und ihrer Rechnungsprüfungsausschüsse werden die Aufwendungen für die Arbeiten des Bauhofes im Bereich des sonstigen unbeweglichen Vermögens (Straßen, Wege, Grünanlagen und leitungsgebundene Einrichtungen) in einem gesonderten Aufwandskonto erfasst. Insoweit verändern sich die Planansätze in diesen Bereichen.

-          Im Bereich des Produktes „611010 – allgemeine Finanzwirtschaft“ haben die aktuellen Ermittlungen zur Höhe der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, des Familienlastenausgleiches sowie der voraussichtlichen Schlüsselzuweisungen in die Planung Eingang gefunden. Dabei setzt sich der insgesamt positive Trend des Jahres 2018 voraussichtlich auch im Jahr 2019 fort. Dies trägt wesentlich zum Ausgleich des Haushaltes bei.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

III. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist der Finanzplan und seine Teilfinanzpläne. Für den investiven Teil des Finanzplans ist zudem eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht beigefügt. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2019 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von 232.200 € vor.

 

b) Investitionstätigkeit

Investiv umfasst der vorliegende Haushaltsentwurf abweichend vom Vorjahr entsprechend der Beschlusslage der Gemeindevertretung vom 18.10.2018:

-          die Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Pöhls und Zarpen

-          die Fortführung der Inliner- Kanalsanierung insbesondere im Bereich der Straße „Pöhlser Weg“. Dabei wurde der angesetzte Wert pauschal erhöht. Dem liegen insoweit nur Erfahrungswerte und keine Kostenschätzung zu Grunde. Für eine Kostenschätzung bedarf es zunächst der beschlossenen Voruntersuchungen. Mit der vorgenommenen Veranschlagung soll insoweit nur der haushaltsrechtliche Rahmen für die weitere Umsetzung gesetzt werden.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes kann so mit einem Zuwachs an Liquidität in Höhe von voraussichtlich 102.500 € gerechnet werden. Unter Bezug auf die ebenso vorliegende Nachtragshaushaltsplanung für das Jahr 2018 würde damit die Liquidität der Gemeinde zum Ende des Jahres 2019 auf voraussichtlich gerundete 606.400 € steigen.

 

IV. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Ein entsprechender Haushaltsplan der Freiwilligen Feuerwehr Zarpen liegt noch nicht vor und kann auch in einer späteren Sitzung beschlossen werden.

 

 

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Anlage/n:

Anlagen: Haushaltssatzung 2019
Vorbericht zum Haushalt 2019
Ergebnisplan 2018
Übersicht Salden Teilergebnispläne
Teilergebnispläne
Finanzplan 2019
Übersicht Teilfinanzpläne, investiver Teil
Teilfinanzpläne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2019 Haushaltssatzung (91 KB)      
Anlage 8 2 2019 Vorbericht Haushalt Zarpen (825 KB)      
Anlage 2 3 2019 Ergebnisplan (88 KB)      
Anlage 3 4 2019 Übersicht Teilergebnispläne (125 KB)      
Anlage 4 5 2019 Teilergebnispläne (237 KB)      
Anlage 5 6 2019 Finanzplan (90 KB)      
Anlage 6 7 2019 Übersicht Teilfinanzpläne (103 KB)      
Anlage 7 8 2019 Teilfinanzpläne (251 KB)      
Stammbaum:
2018/22-039   Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Zarpen   Kämmerei   Beschlussvorlage
2018/22-039-01   Haushaltssatzung- mit Plan 2019 der Gemeinde Zarpen   Kämmerei   Beschlussvorlage
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