Vorlage - 2018/17-048
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Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Klein Wesenberg beschließt die als Anlage 1 der Beschlussvorlage beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die zentrale Abwasserbeseitigung der Gemeinde Klein Wesenberg vom 20. November 2017 (1. Nachtrag vom 19.11.2018) mit/ ohne folgende Änderungen:
Sachverhalt:
Die kostenrechnende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ hat im Jahr 2017 ein ausgeglichenes Ergebnis erwirtschaftet. Im Jahr 2019 kommen auf den Gebührenhaushalt mit der Anpassung der Verwaltungskostensätze und der anstehenden Kanalsanierung weitere Aufwendungen zu, welche durch die Gebühr zu decken sind. Vor diesem Hintergrund ist die Höhe der Benutzungsgebühr zu überprüfen. Kostenrechnende Einrichtungen im Sinne des § 6 Kommunalabgabengesetz (KAG) sind kostendeckend zu führen.
Gemäß beigefügter Kalkulation (vgl. Anlage 2) wäre rein rechnerisch eine Anpassung der Zusatzgebühr –ohne die Anpassung der Grundgebühr - von 3,84 € auf 4,08 € erforderlich.
Die Änderung bedarf einer entsprechenden Satzungsänderung, welche als Anlage 1 beigefügt ist.
Anlage/n:
Anlagen:Satzung zur 1. Änderung der Gebührensatzung
Gebührenkalkulation
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | 2018-11-05 1. Änderung Satzung Gebühr SW (73 KB) | ||||
2 | 2018-11-05 SW Gebührenkalkulation 2019 (76 KB) |