Vorlage - 2018/23-033
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Sachverhalt:
Die Wahl der/ des Vorsitzenden eines Ausschusses des Amtes erfolgt durch den Ausschuss selbst aus seiner Mitte für die Dauer der Wahlperiode der Gemeindevertretungen. Die Wahl erfolgt nach dem Meiststimmenverfahren (§ 40 Abs. 3 GO). Gewählt ist, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Mangels einer gesetzlichen Regelung findet die Wahl der/des Vorsitzenden unter Leitung des ältesten Mitgliedes statt, die Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden dann unter Leitung der/des neu gewählten Vorsitzenden.
Wahlhandlung:
a) Für die Wahl der/des Schulausschussvorsitzenden wird vorgeschlagen:
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Die Wahl hat folgendes Ergebnis:
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_____________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
b) Für die Wahl der/des stellvertr. Schulausschussvorsitzenden wird vorgeschlagen:
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Die Wahl hat folgendes Ergebnis:
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_____________ erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Anlage/n:
Anlage/n: keine