Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2018/19-064  

Betreff: Stellungnahme der Gemeinde zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windkraft)
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Rehhorst Entscheidung
26.11.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Rehhorst (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Ergänzung Beschlussvorschlag  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeinde Rehhorst nimmt zum 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilaufstellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windkraft), wie folgt Stellung:

 

(Erarbeitung in der Sitzung)

 

Die Verwaltung wird gebeten, die Stellungnahme im Online-Portal BOLAPLA einzustellen.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Das Land Schleswig-Holstein ist seit geraumer Zeit mit der Ausweisung geeigneter Flächen für raumbedeutsame Windkraftanlagen beschäftigt. Hierzu ist die Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes (LEP) Windenergie am 04.10.2010 in Kraft getreten. Im Anschluss sollten ab 2010 die dem LEP untergeordneten Raumordnungspläne zum Sachthema Windenergie fortgeschrieben werden. Gegen den abgeschlossenen Regionalpläne I und III wurde geklagt. Das OVG Schleswig hat mit Urteil vom 20.01.2015 die Teilfortschreibung der Regionalpläne für unwirksam erklärt. In diesem Zusammenhang wurde auch das Windkapitel im LEP 2010 überprüft und für rechtswidrig erachtet. Daraufhin wurden im Juni 2015 die Teilfortschreibung des Windkapitels im LEP 2010 sowie die sachliche Teilaufstellung der Regionalpläne beschlossen. Das Beteiligungsverfahren zum 1. Entwurf fand vom 27.12.2016 bis 30.06.2017 statt. Es sind ca. 6.5000 Stellungnahmen eingegangen. Zudem hat sich die neue Landesregierung nach der Landtagswahl am 07.05.2017 für eine Überprüfung der Entwürfe ausgesprochen. Für alle Planungsräume des Landes sollten die Ziele und Grundsätze der Raumordnung zur Steuerung der Errichtung raumbedeutsamer Windkraftanlagen neu aufgestellt werden.

 

Am 21.08.2018 wurde der 2. Entwurf verabschiedet. Dieser befindet sich seit dem 04.09.2018 im Beteiligungsverfahren, das am 03.01.2019 endet.

 

Der Planungsraum III umfasst die Kreise: Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein sowie die kreisfreie Hansestadt Lübeck.

 

Auf dem Gebiet der Gemeinde Rehhorst ist eine Vorranggebiet für Repowering nördlich des Siedlungsbereiches Neukoppel vorgesehen (Flächenbezeichnung PR3_STO_003).

Im Vergleich zum 1. Entwurf ist die damalige Potenzialfläche Windkraft deutlich verkleinert worden. Die Flächen südlich Neukoppel und an der Gemeindegrenze zu Zarpen sind abgelehnt und nicht mehr Bestandteil. Die nördlich gelegene Fläche in Söhren und Stubben (PRE_SEG_042) wurde deutlich reduziert.

 

Repowering bedeutet, dass kleinere, ältere Windkraftanlagen (WKA) durch größere und leistungsstärkere im Verhältnis 2:1 ersetzt werden, d.h., für 2 alte WKA kann 1 neue WKA errichtet werden. Die zurückgebauten WKA sollen in einem räumlichen Zusammenhang liegen. Eine Definition zum Begriff „räumlicher Zusammenhang“ enthalten die Entwürfe jedoch nicht.

 

Anlagen außerhalb der Vorranggebiete haben technischen Bestandsschutz, d.h. sie können weiterbetrieben aber nicht durch eine neue ersetzt oder wesentlich geändert werden. Die Ausweisung der Repowering-Vorranggebiet ist zeitlich befristet. Werden diese 10 Jahre nach Rechtskraft der Windkraftpläne nicht genutzt, fallen sie weg. Es besteht die Gefahr, dass die bestehenden WKA weiterbetrieben und zusätzliche auf der Repowering-Fläche entstehen.

 

 

Windenergie Regionalplan III - 2. Entwurf (Auszug für Rehhorst und Umgebung)

 

 

 

 

Der seit dem 27.09.2000 wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Rehhorst stellt Flächen und Standorte für Windenergieanlagen mit einer Höhenbeschränkung von 100 m dar. Die Standorte entsprechen den aktuell bestehenden WKA. Die Landesentwürfe berücksichtigen diese Standorte nicht.

 


 

Flächennutzungsplan der Gemeinde Rehhorst (Auszug)

 

Der Landesentwurf sieht keine maximale Höhe für die WKA fest. Es wird lediglich festgehalten, dass ein Windpark aus mehr als drei WKA bestehen und mindestens 15 ha groß sein muss. Außerdem müssen WKA mindestens die fünffache Gesamthöhe (5-H-Regelung) als Abstand zu Siedlungsbereichen mit Wohn- und Erholungsfunktion, die bauplanungsrechtlich als Innenbereich nach §§ 30 und 34 BauGB eingestuft sind, einhalten. Im bauplanerischen Außenbereich nach § 35 BauGB reduziert sich der Mindestabstand auf die dreifache Gesamthöhe (3-H-Regelung). WKA sind aktuell ca. 150 m (Spitze Rotorblatt) hoch. Erwartet wird in naher Zukunft eine Gesamthöhe bis zu 200 m.

 

Die Gemeinde hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens die Möglichkeit, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Die Unterlagen können unter www.BOLAPLA-SH.de eingesehen und heruntergeladen werden. Hier sind auch die Stellungnahmen abzugeben.

 

Die Inhalte der des 2. Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2010 sowie der Teilauf-stellung des Regionalplanes für den Planungsraum III (Sachthema Windkraft) sind am 07.11.2018 in einer Einwohnerversammlung vorgestellt worden.

 

Formulierungsvorschläge für eine mögliche Stellungnahme

 

Die geplante Ausweisung des Vorranggebietes Repowering PRE_STO_003 wird abgelehnt.

Das ausgewiesene Vorranggebiet widersprich den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rehhorst. Dieser weist zwischen den Ortsteilen Willendorf und Pöhls Windkraftflächen aus. Mit In-Kraft-Treten der Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsplanes und des Raumordnungsplanes für den Planungsraum III in der jetzigen Entwurfsfassung würde der gemeindliche Flächennutzungsplan nicht mehr den Zielen der Raumordnung entsprechen und diesen sogar zuwiderlaufen. Hieraus könnten Entschädigungsanspräche entstehen.

 

In den Entwürfen ist nicht geregelt, in welcher Entfernung die für das Repowering zurückgebauten Windkraftanlagen zum Vorranggebiet stehen müssen. Die Gemeinde befürchtet, dass die bestehenden Windkraftanlagen erhalten bleiben und zusätzlich neue WKA auf der Vorrangfläche entstehen werden. Dieses wird abgelehnt. Die Gemeinde fordert eine Regelung, nach der sich die für Repowering angerechneten Windkraftanlagen im Nahbereich des Vorranggebietes befinden müssen.

 

Die Entwürfe setzen keine maximale Anlagenhöhe fest. Dieses ist trotz der 5-H-Regel nicht hinnehmbar, da hierdurch die Höhenentwicklung für die Zukunft nicht begrenzt wird. Dieses stellt für die Gemeinde und Ihre Bewohner keine Planungssicherheit dar. Die Gemeinde fordert daher die Festlegung einer maximalen Höhe von _____ m gefordert.

 

Die Entwürfe setzen für den bauplanerischen Innenbereich die 5-H-Regelung fest. Dieses wird begrüßt. Für die Bereiche, die bauplanerisch dem Außenbereich nach § 35 BauGB zugeordnet werden müssen, gilt jedoch nur ein Mindestabstand von 3 H. Dieses wird von der Gemeinde als Ungleichbehandlung der dort lebenden Bevölkerung angesehen. Sie fordert daher, dass auch im Außenbereich (soweit es sich um Streu- oder Splittersiedlungen handelt) die 5-H-Regelung gilt.

 

Durch die Vorranggebiete PRE_STO_003 und PR3_SEG_042 werden - auch nach Reduzierung der Flächen – die Bevölkerung und das Landschaftsbild der Gemeinde stark beeinträchtig. Östlich des Ortsteils Willendorf bestehen bereits 5 Windkraftanlagen. Von Willendorf aus ergeben sich Sichthindernisse, die dem Ziel der Planung, dass Ortslagen nicht in unzumutbarer Weise von Windkraftanlagen umstellt werden, deutlich widersprechen. Die Wirkung wird durch die Planung der 380 kV-Leitung (Ostküstenleitung) noch verstärkt. Dieser Umstand wurde bei der Betrachtung nicht berücksichtigt.

 

Das Gebiet ist auch für alle Rehhorster Bürger ein wichtiges Naherholungsgebiet. Es gibt Ruhezonen mit hohen Bäumen und einem Teichbiotop. Nicht selten werden hier Rotmilane und Kraniche beobachtet, und an der Straße zwischen Stubben und Neuengörs wurde mehrfach ein Seeadlerpaar gesichtet, welches hier ein Nahrungshabitat gefunden hat. Zwischen Rehhorst und Neukoppel befindet sich ein Kiebitz-Brutgebiet

 

Es wird bei Beibehaltung der Planung eine weitreichende Schallausbreitung erwartet, da der Standort etwa 20 m höher liegt als alle bisher errichteten Anlagen. Schon jetzt ist die Lärmbeeinträchtigung unzumutbar hoch, und das ständige Blinken der Anlagen ein Ärgernis, das schnellstens beseitigt werden sollte. Bei der Infraschallbelastung durch Windenergieanlagen wird nach heutigem Stand der Forschung durch das Umweltbundesamt davon ausgegangen, dass diese im Vergleich mit anderen Quellen, sehr gering ist, so dass es hierbei nicht zu negativen Auswirkungen auf die Gesundheit kommt. Es gibt zahlreiche Quellen, die das Gegenteil belegen. Weitere Untersuchungen durch neutrale Gutachten sind aus Sicht der Gemeinde Rehhorst zwingend erforderlich.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Ergänzung Beschlussvorschlag (11 KB)      
Seite zurück Nach oben