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Vorlage - 2018/14-057  

Betreff: Haushaltssatzung- mit Plan 2019
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Hamberge Entscheidung
12.12.2018 
Sitzung der Gemeindevertretung Hamberge (offen)   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
2018-12-01 Haushaltssatzung 2019  
2018-12-01 Vorbericht 2019  
2018-12-01 Ergebnisplan 2019  
2018-12-03 Übersicht Teilergebnispläne  
2018-12-01 Teilergebnisplan 2019  
2018-12-01 Finanzplan 2019  
2018-12-03 Übersicht Teilfinanzpläne  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

1. Der Hebesatz

für die Grundsteuer A wird von 331 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt,

für die Grundsteuer B wird von 332 v.H. auf 332 v.H. festgesetzt.

 

2. Nach öffentlicher Beratung und unter Berücksichtigung des Beschlusses zu 1. werden ohne/ mit folgenden Änderungen beschlossen:

- Der Haushaltsplan für das Jahr 2019.

- Die der Urschrift der Niederschrift beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Hamberge für das Haushaltsjahr 2019.

 

3. Die Gemeindevertretung ermächtigt gemäß § 82 Abs. 1 Satz 4 GO die Bürgermeisterin, bei unerheblichen über- und außerplanmäßigen Ausgaben die Zustimmung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. Ausgaben sind unerheblich, wenn der Betrag von 1.000,00 € im Einzelfall nicht überschritten wird.

 

 

 

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Sachverhalt:

I. Grundlagen, Rahmenbedingungen

Der vorliegende Haushaltsentwurf 2019, bestehend aus dem Ergebnisplan mit seinen Teilplänen und dem Finanzplan basiert auf den Ist- Werten des Jahres 2017 und den fortgeführten Planwerten des Jahres 2018 (vgl. Bechlussvorlage zum 1. Nachtragshaushaltsplan 2018). Weitergehend ist insbesondere für die Planwerte des Produktes „611010- Allgemeine Finanzwirtschaft“ der Haushaltserlass des Landes Schleswig- Holstein 2019 vom 14.09.2018 verbunden mit der vorläufigen Festsetzung des kommunalen Finanzausgleichs 2019 maßgebend. Die damit einhergehenden Berechnungen für die Ermittlung der Höhe der Schlüsselzuweisung, der Amtsumlage und der Kreisumlage für das Jahr 2019 sind daher ebenso vorläufig. Die zugrunde gelegten statistischen Daten zu den Realsteuern des Zeitraums vom 1. Juli 2017 bis zum 30. Juni 2018 haben noch nicht das übliche Prüfverfahren durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (unter Einbindung der Gemeinde- sowie Rechnungsprüfungsämter) durchlaufen. Ferner liegen die für die Ermittlung der Bevölkerungszahlen notwendigen Statistiken zum Stand 31. März 2018 nicht vor. Für die Prognoseberechnungen 2019 wurde deshalb auf den Stichtag 31.12.2017 abgestellt. Aus diesem Grunde kann es bei diesen Positionen noch zu nachträglichen Änderungen kommen, welche aber die Ergebnisse der Planung nicht wesentlich verändern dürften.

 

a) Jahresabschlüsse 2015- 2017

Der Jahresabschlüsse für die genannten Jahre bedürfen noch der Fertigstellung des Regenwasserkanalkatasters und der damit einhergehenden Sachwertermittlung der ursprünglichen Anschaffungs- und Herstellungskosten des Rohrnetzes. Unter Vorbehalt der Änderungen daraus und der abschließenden Abrechnung des Schulverbandes Hamberge werden die voraussichtlichen Ergebnisse des Jahres 2017 jeweils mit in den Plänen dargestellt.

 

b) Allgemeine Förderung von Infrastrukturmaßnahmen

Gemäß Vereinbarung zwischen dem Land S.- H. und den kommunalen Landesverbänden über kommunale Entlastungsmaßnahmen vom 17.01.2018 haben die Gemeinden erstmals für das Jahr 2018 eine zweckgebundene Förderung für Infrastrukturmaßnahmen zugewiesen bekommen (vgl. Ergebnisplan, Konto 4131100). Dabei ist der Förderzweck nicht näher konkretisiert. Folglich ist die Zuweisung nicht an die Ausführung einer bestimmten Maßnahme, bzw. von bestimmten Maßnahmen gebunden. Die Gemeinden haben insoweit in eigener Verantwortung eine zweckentsprechende Verwendung der Mittel sicherzustellen. Es wird davon ausgegangen, dass die Förderungen auch im Jahr 2019 fortgeführt werden.

 

c) Änderungen bei den Umlagen

Der Kreis Stormarn hat die Kreisumlage für das Jahr 2019 auf 31,25 v.H. festgesetzt. Der Amtsausschuss des Amtes Nordstormarn hat sich in seiner Sitzung am 15.11.2018 mit dem Amtshaushalt und in diesem Zusammenhang mit der Festsetzung der Amtsumlage für das Jahr 2019 befasst. Danach wird der bestehende Umlagesatz für die Amtsumlage von 20,5 v.H. beibehalten. In absoluten Zahlen erhöhen sich diese Umlagen aufgrund der gestiegenen Finanzkraft der Gemeinde dennoch im Jahr 2019.

 

Parallel hat sich der Amtsausschuss mit der Festsetzung der Höhe der Verwaltungskostenanteile für die kostenrechnenden Einrichtungen, so unter anderem die Abwasserbeseitigung, befasst und die Anpassung dieser beschlossen. Der vorliegende Haushaltsentwurf berücksichtigt entsprechend bei der Abwasserbeseitigung die so angepassten Verwaltungskostenanteile.

 

Die Gemeinde ist jeweils an dem kirchlichen Kindergarten in Hamberge und dem Kindergarten „Sternschnuppe“ in Reinfeld beteiligt. Für beide Kindergärten wurden insgesamt für das Jahr 2019 Zuschüsse an die Träger für Kindergärten in Höhe von 258.000 € (Konto 5312100) angesetzt. Zum einem für den Kindergarten in Hamberge, entsprechend des im Entwurf vorliegenden Haushaltsplanes des Trägers (247.000 €). Für den Kindergarten Sternschnuppe in Reinfeld liegt noch keine konkrete Haushaltsplanung für das Jahr 2019 vor. Die angesetzte Höhe des voraussichtlichen Gemeindeanteils wurde auf der Basis der Vorjahre mit 11.000 € veranschlagt.

 

Die Höhe der veranschlagten Planwerte für die Schulkostenbeiträge für Schüler aus der Gemeinde, die andere Schulen besuchen, wurden entsprechend dem Jahr 2018 und mit Blick auf die Ergebnisse der Jahre 2016 und 2017 fortgeführt. Abrechnungen für das Jahr 2018 liegen als aktuelle Vergleichszahlen noch nicht vor.

 

d) Schmutzwasserbeseitigung in der Gemeinde Hamberge

Die Gemeinde Hamberge betreibt ihre Abwasserbeseitigung in Gestalt der zentralen Schmutzwasserkanalisation als kostenrechnende Einrichtung. Die Einrichtung hat im Jahr 2017 ein Defizit in Höhe von rund 5.700 € erwirtschaftet. Entsprechend der vorliegenden Haushaltsplanungen für die Jahre 2018 und 2019 wird sie auch im Jahr 2018 nur einen Kostendeckungsgrad von rund 66% sowie im Jahr 2019 von voraussichtlich 87 % erreichen. Sowohl mit Blick auf das Kostendeckungsgebot des Kommunalabgagebngesetzes als auch auf den seit Jahren defizitären Haushalt der Gemeinde erscheint eine Gebührenanpassung geboten. Hierzu liegt der Gemeindevertretung eine gesonderte Beschlussvorlage vor.

 

e) Änderungen bei der Erhebung der Realsteuern

Entsprechend des Haushaltserlasses 2019 wurden die Nivellierungssätze für die Hebesätze der Realsteuern (Grundsteuer A+ B) angehoben. Sie betragen im Jahr 2019 jeweils 332 v.H.

 

Mit Blick auf das defizitäre Ergebnis des aktuellen Haushaltsjahres als auch des Jahres 2019 gemäß dem vorliegenden Haushaltsentwurf sowie die mittelfristig ebenso zu erwartenden defizitären Ergebnisse sollte eine Anpassung der Hebesätze für die Grundsteuern A und B geprüft werden. Der vorliegende Haushaltsentwurf geht von den bestehenden Hebesätzen aus.

 

f) Änderungen in der Gliederung des Haushaltsplanes

Der Haushaltsplan wird ab dem Jahr 2019 im Produktbereich 361… „Förderung von Kindertageseinrichtungen“ wie folgt weiter aufgegliedert und die Bezeichnungen angepasst:

-          361110 Kindertagesstätten mit Trägerbeteiligung
Hier werden die Zuschüsse an die Träger der Kindergärten in Hamberge und Reinfeld, an denen die Gemeinde beteiligt ist, abgebildet. Darüber hinaus werden die Betriebskostenausgleiche, welche die Gemeinde von dritten Gemeinden dafür erhält, dass Kinder aus dritten –nicht beteilgten- Gemeinden dort betreut werden, dargestellt.

-          361120 „Kindertagesstätten ohne Beteiligung (extern)
Hier werden die Betriebskostenausgleiche, welche die Gemeinde an dritte Gemeinden dafür zahlt, dass Kinder aus der Gemeinde Plätze in dritten Gemeinden belegen, abgebildet.

-          361130 „Kindergartengrundstück Schulstraße 11“
Hier werden alle Erträge und Aufwendungen aus der Vermietung, Bewirtschaftung und Unterhaltung des Grundstückes mit seinen baulichen Anlagen abgebildet. Die im Jahr 2018 noch vorgenommene Vermischung dieser mit den Zuschüssen an den Träger des Kindergartens wurde aufgegeben.

-          361210 „Kinder- Tagespflege“
Das Produkt wurde mit Blick auf das zunehmende Gewicht der Tagespflege in der Kinderbetreuung neu geschaffen und die Erträge und Aufwendungen daraus aus dem Produkt 361120 herausgelöst. Alle im Zusammenhang mit der Tagespflege entstehenden Erträge und Aufwendungen sind nunmehr innerhalb eines Produktes erkennbar.

Die veränderte Aufgliederung folgt den wirtschaftlich veränderten Zusammenhängen, den daraus folgenden Zahlungströmen und will diese vor allem transparent darstellen.

 

II. Ergebnisplan

Der Vorlage ist neben dem Ergebnisplan und seinen Teilplänen eine nach Produkten gegliederte Übersicht der Teilergebnispläne beigefügt. Der vorliegende Entwurf des Ergebnisplanes schließt mit einem Defizit von 122.700 €. Er beinhaltet neben den bereits unter I. dargestellten Änderungen im Vergleich zum Vorjahr folgende wesentliche weitere Veränderungen:

 

a) Unterhaltungsaufwendungen für das sonstige unbewegliche Vermögen werden aufgegliedert

Das Aufwandskonto 5221000 „Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens“ wurde aufgegliedert und umbenannt in:

5221000 – Unterhaltung Straßen, Wege, Plätze und Grünanlagen

5221200 – Unterhaltung Rohrnetze Trink-, Regen- und Schmutzwasser mit Pumpstationen

5221400 – Bauhofarbeiten Unterhaltung des unbeweglichen Vermögens

Ziel der Aufgliederung ist die transparentere Darstellung der drei wesentlichen sich unter dieser Position zusammenfassenden Kostenblöcke. Damit wird zugleich auch Anregungen verschiedener Rechnungsprüfungsausschüsse gefolgt.

 

b) Schaffung der Tagespflege und Zuwendungen dafür

Die Gemeindevertretung Hamberge hat in ihrer Sitzung am 08.11.2018 den Ausbau der Tagespflege in der Gemeinde beschlossen. Im Zusammenhang damit werden ab dem Jahr 2019 alle Zuwendungen der Gemeinde zur Tagespflege über das Sachkonto 5318100 gesondert ausgewiesen. Das Konto ist zudem entsprechend bezeichnet. Zuvor wurden die Zuschüsse zur Tagespflege mit über das „Sammelkonto“ 5318000 dargestellt. Einmalig im Jahr 2019 wurden zudem die Aufwendungen für die Herrichtung des Gebäudes in Höhe von 12.000 € (vgl. Sachkonto 5211110) veranschlagt. Ferner wurden die Erträge und Aufwendungen aus der Anmietung und Untervermietung des Gebäudes in die Planung aufgenommen (vgl. Teilergebnisplan 361210).

 

c) Ausrüstung der Freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hamberge

Die Freiwilligen Feuerwehr zusammen mit ihrer Jugendwehr haben zur Haushaltsplanung eine Anmeldung ihres Bedarfes abgegeben. Diese wurde entsprechend bei der Bildung der Haushaltsansätze berücksichtigt.

 

d) Wasserzählertausch

Gemäß Eichgesetz sollen Wasserzähler alle 6 Jahre getauscht werden. Zuletzt wurden die Wasserzähler im Jahr 2012 getauscht. Um in Zukunft im Gemeindegebiet einen einheitlichen Tauschzyklus zu erreichen, wurde die überwiegende Fertigstellung der neuen Wasserhausanschlüsse im Gebiet Roggenring/ Haferkoppel abgewartet. Die Wasserzähler aus diesem Gebiet werden selbstredend nicht mit getauscht. Für den Tausch der weiteren Wasserzähler wurden Aufwendungen in Höhe von 42.000 € (vgl. Sachkonto: 5221100) veranschlagt. Die Höhe folgt aus aktuellen vergleichbaren Maßnahmen anderer Versorgungsträger. Zugleich wird die seit dem letzten Tausch dafür gebildete Rückstellung in Höhe von 19.500 € (vgl. Sachkonto: 4582310) aufgelöst. Für die Zukunft wird die jährliche Rückstellung auf 8.000 € angepasst (vgl. Sachkonto 5497100).

 

e) Allgemeine Finanzwirtschaft

In den Haushaltsentwurf 2019 sind die aktuellen Ermittlungen zur Höhe der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer und des Familienlastenausgleiches eingeflossen. Dabei setzt sich der insgesamt positive Trend des Jahres 2018 voraussichtlich auch im Jahr 2019 fort. Damit in Zusammenhang stehend wurde die voraussichtliche Höhe der Erträge an Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2019 berechnet und für die Folgejahre geschätzt.

 

Etwaige angedachte oder im Zuge der Beratung noch einzubringende weitergehende Aufwendungen oder Erträge führen sodann noch zu Veränderungen.

 

III. Finanzplan

Der Vorlage beigefügt ist ebenso der Finanzplan für das Jahr 2019. Für den investiven Teil des Finanzplans ist zudem eine nach Teilfinanzplänen gegliederte Übersicht beigefügt. Die Ein- und Auszahlungen für die laufende Verwaltungstätigkeit werden in der Übersicht nicht gesondert dargestellt, da sie bis auf die nicht liquiditätswirksamen Abschreibungs- und Auflösungsbeträge den Daten des Ergebnisplans entsprechen.

 

a) Ergebnis der laufenden Verwaltungstätigkeit

Die Gemeinde kann entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes im Jahr 2019 voraussichtlich ihre Auszahlungen aus der laufenden Verwaltungstätigkeit durch entsprechende Einzahlungen decken. Der Plan sieht einen positiven Saldo von 260.900 € vor.

 

b) Investitionstätigkeit

Investiv umfasst der vorliegende Haushaltsentwurf abweichend vom Vorjahr folgende Vorhaben:

 

Produkt

Konto

Maßnahme

Beschreibung

Planansatz

übergreifend

6821110 6881100

6881200

Verkauf B- Plan 6

Abverkauf der Grundstücke bei den Hochspannungs-masten nach Maßgabe des B- Plan 6, 1. Änderung

698.000 €

 

541010, 541020

Gemeindestraßen- und Beleuchtung

7821110

B-Plan 6

Endausbau

315.000

111052

Unbebautes Grundvermögen

7821130

B-Plan 7

Erwerb Flächen vom Bund

260.000 €

 


Produkt

Konto

Maßnahme

Beschreibung

Planansatz

538030 Regenwasser

7821210

Kanalkataster

Aufnahme und Bewertung des Regenwasserkanalnetzes

40.000 €

126010

Freiwillige Feuerwehr

7831200

7832200

Vorplanung Fahrzeug und Beschaffung Ausrüstung

Gemäß vorliegendem Antrag

9.500 €

551010 Kinderspielplätze

7851100

KSP Roggenring

Planungs- und Herstellungskosten

50.000 €

211010 Grundschule

7851310

Sanitäre Anlagen

Gemäß Beschluss GV am 08.11.2018.

110.000 €

7851300

Anbau Grundschule

nachträgliche Herstellungskosten

81.100 €

538010

Schmutzwasser-beseitigung

7851400

Erweiterung, Neubau Kläranlage

Vorplanungskosten für Variantenvergleich

50.000 €

424010 Sporthalle

7851510

7851520

Energetische Sanierung und Anbau Sporthalle

Gemäß vorliegendem Bewilligungsbescheid.

753.000 €

541010

Gemeindestraßen

7852320

Deckensanierung „Schulstraße“

Gemäß Beschluss GV am 08.11.2018.

34.300 €

 

Parallel zu den vorab genannten Vorhaben wurden ebenso die geschätzten Einzahlungen aus zu erwartenden Zuweisungen eingestellt.

 

c) Liquiditätsentwicklung

Unter Annahme des vorliegenden Haushaltsentwurfes wird die Liquidität in Höhe von voraussichtlich 1.078.200zunehmen. Unter Bezug auf die parallel vorliegende Nachtragshaushaltsplanung für das Jahr 2018 würde damit die Liquidität der Gemeinde zum Ende des Jahres 2019 auf voraussichtlich gerundete 2.272.854. € ansteigen.

 

IV. Haushaltsplan der Kameradschaftskassen der Freiwilligen Feuerwehr

Gemäß § 97 Absatz 5 Gemeindeordnung in Verbindung mit den Regelungen in § 2a und 2b des Brandschutzgesetzes S.- H. sowie der durch die Gemeindevertretung beschlossenen Satzungen sind die Bestände der Kameradschaftskasse der Freiwilligen Feuerwehr in das Sondervermögen der Gemeinde übergegangen. Gemäß § 2a Absatz 2 des Brandschutzgesetzes haben die Freiwilligen Feuerwehren einen Ein- und Ausgabeplan über die voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben innerhalb des Sondervermögens „Kameradschaftskasse“ zu erstellen. Der Ein- und Ausgabeplan bedarf für sein Inkrafttreten gemäß Absatz 3 der Vorschrift der Genehmigung der Gemeindevertretung. Ein entsprechender Haushaltsplan der Freiwilligen Feuerwehr Hamberge liegt noch nicht vor und kann auch in einer späteren Sitzung beschlossen werden.

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlagen:Haushaltssatzung 2019
Vorbericht zum Haushalt 2019
Ergebnisplan 2019
Übersicht über Teilergebnispläne 2019
Teilergebnispläne 2019
Finanzplan 2019
Übersicht Teilfinanzpläne

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 2018-12-01 Haushaltssatzung 2019 (91 KB)      
Anlage 2 2 2018-12-01 Vorbericht 2019 (675 KB)      
Anlage 3 3 2018-12-01 Ergebnisplan 2019 (93 KB)      
Anlage 4 4 2018-12-03 Übersicht Teilergebnispläne (132 KB)      
Anlage 5 5 2018-12-01 Teilergebnisplan 2019 (261 KB)      
Anlage 6 6 2018-12-01 Finanzplan 2019 (99 KB)      
Anlage 7 7 2018-12-03 Übersicht Teilfinanzpläne (112 KB)      
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