Vorlage - 2018/11-082
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Sachverhalt:
Herr Florian Dreyer hat sein Amt als Vorsitzender des Bau- und Wegeausschusses der Gemeinde Badendorf am 19.11.2018 niedergelegt.
Für die Nachwahl von Ausschussvorsitzenden gilt § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO). Danach wählt die Gemeindevertretung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse. Die Aufgabe ist nicht auf Ausschüsse übertragbar.
Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. Dabei werden jeder Fraktion so viele Höchst-zahlen gestrichen, wie am Tage des Ausscheidens Vorsitzende der Ausschüsse einer Fraktion angehören.
Außer Herrn Dreyer gibt es kein weiteres Mitglied der CDU im Bau- und Wegeausschuss.
Vorgeschlagen werden kann nur eine Person. Gewählt wird nach dem Beschlussverfahren, d. h., es zählen die Ja- und Nein-Stimmen. Gewählt ist, wer mehr Ja- als Nein-Stimmen erhält.
Wird ein Vorschlag durch eine Mehrheit an Nein-Stimmen abgelehnt, verbleibt das Vor-schlagsrecht bei der berechtigten Fraktion. Es finden ggf. mehrere Abstimmungen statt. Nach dem dritten Wahlgang sollte der Wahlvorgang abgebrochen und in einer späteren Sitzung wiederholt werden.
Wahlhandlung:
Nach Aufruf durch den Bürgermeister wird für die Wahl zur/zum Vorsitzenden des Bau- und Wegeausschusses
_______________________
vorgeschlagen.
Wahlergebnis:______ Ja-Stimmen
______ Nein-Stimmen
______ Enthaltungen
Frau/Herr __________________erklärt, dass sie/er die Wahl annimmt.
Anlage/n:
Anlage/n: keine