Sprungziele
Inhalt

Vorlage - 2019/13-069  

Betreff: 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36
hier: Bestätigung des Vorentwurfes
Status:öffentlich  
Beratungsfolge:
Gemeindevertretung Feldhorst Entscheidung
14.02.2019 
Sitzung der Gemeindevertretung Feldhorst ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Anlage/n
Anlagen:
Anlage 1) Vorentwurf der 2. Änderung des F-Planes (Stand: 16.01.2019)  
Anlage 2) Vorentuwrf der Begründung (Stand: 16.01.2019)  
Analge 3) Entwurf Siedlungsentwicklung (Stand: 08.01.2019)  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt:

 

  1. Der Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Feldhorst für das Gebiet Ortsteil Steinfeld, nördlich der Kreisstraße (K 2), östlich Steinfeld 46 bis einschließlich Steinfeld 36 einschließlich der Begründung und der Siedlungsentwicklung wird in der vorliegenden Fassung (mit folgenden Änderungen) gebilligt.

 

  1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzverbände und der Nachbargemeinden ist durchzuführen. Gleichzeitig ist die Planung bei der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.

 

  1. Bei der unteren Naturschutzbehörde ist die Entlassung der Fläche aus der Landschaftsschutzgebietsverordnung zu beantragen.

 

Bemerkungen:

Aufgrund des § 22 GO waren keine / folgende Gemeindevertreter/-innen von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ...

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 20.02.2018 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes als Grundlage für den Bebauungsplan Nr. 1 gefasst, um in dem Bereich Wohnbaufläche zu schaffen. Zwischenzeitlich ist der Vorentwurf (Anlagen 1 und 2) erarbeitet worden.

 

Die Ausweisung von Baulandflächen benötigt eine Alternativenprüfung. Die Gemeinde hat sich bereits mit in 2014 beabsichtigten Änderungen des Flächennutzungsplanes mit der Siedlungsentwicklung befasst. Die damalige Ausarbeitung ist der Landesplanungsbehörde und den zu beteiligenden Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zugesandt worden. Das Papier ist in den Vorbemerkungen im Hinblick auf den Verfahrensstand der Flächennutzungspläne, der Einwohnerzahl und der Wohneinheiten sowie in der Standortbewertung in Nr. 4.3 aktualisiert worden. Außerdem sind die Beschreibungen der einzelnen Flächen um die damaligen Stellungnahmen der Landesplanungsbehörde, des Innenministeriums und des Kreises Stormarn ergänzt worden.

 

Das Gebiet der Flächennutzungsplanänderung liegt im Landschaftsschutzgebiet. Zur Realisierung der Planung ist eine Entlassung hieraus notwendig. Daher ist bei der unteren Naturschutzbehörde eine Änderung der Landschaftsschutzgebietsverordnung des Kreises Stormarn zu beantragen. 

 

Der nächste Verfahrensschritt ist die frühzeitige Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung.

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

Anlage/n:

 

1) Vorentwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes (Stand: 16.01.2019)

2) Vorentwurf der Begründung (Stand: 16.01.2019)

3) Entwurf Siedlungsentwicklung (Stand: 08.01.2019

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1) Vorentwurf der 2. Änderung des F-Planes (Stand: 16.01.2019) (2520 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2) Vorentuwrf der Begründung (Stand: 16.01.2019) (1210 KB)      
Anlage 3 3 Analge 3) Entwurf Siedlungsentwicklung (Stand: 08.01.2019) (3527 KB)      
Seite zurück Nach oben